HRB 30089

EKO Energy GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 21 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rothenburg/O.L.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.03.2019
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Peter Leibold

Wismar

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-21 Chronologischen Auszug ansehen
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Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung und Aufbau von umweltfreundlichen Produktions- und Energieerzeugenden Anlagen im In- und Ausland, ferner Beteiligung an ökologischen Projekten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

21
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
23.05.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 548 IN 1629/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße 137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 13.06.2023, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Auf der Tagesordnung steht:

Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs durch den Insolvenzverwalter. Gegenstand dieses noch abzuschließenden Vergleichs sind die drei Rechtsstreitigkeiten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski als Insolvenzverwalter gegen a) die Mitteldeutsche Pellet Vertrieb GmbH, 23974 Krusenhagen - Landgericht Dessau-Roßlau - Az.: 2 O 713/21 - und b) gegen die PROPELL GmbH, 02050 Cottbus - OLG Naumburg Az.: 5 U 29/23 (Landgericht Dessau-Roßlau 2 O 714/21) und c) gegen Herrn Michael Leibold, 23790 Wismar, Landgericht Schwerin - Az.: 5 O144/22 -. Alle diese drei Rechtsstreitigkeiten werden durch a) Zahlung einer sofort fälligen Vergleichssumme von 400.000,00 EUR und weiteren 50.000,00 EUR, fällig am 30.12.2023, und b) durch Kostenaufhebung und c) durch die Erteilung einer wechselseitigen Generalquittung, erledigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
09.05.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 548 IN 1629/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße 137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.06.2023 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
11.05.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1629/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße
137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold

- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten
Gelegenheit, bis zum 25.06.2021 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA
Dr. Dirk Wittkowski, die Tabelle, evtl. eingehende Widersprüche und der
Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

548 IN 1629/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
10.12.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1629/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße
137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf: Dienstag, 29.12.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Vornahme verjährungshemmender Maßnahmen
durch den Insolvenzverwalter für insolvenzspezifische und
gesellschaftsrechtliche Ansprüche, von denen einige bereits am 31.12.2020
verjähren und einen erheblichen Streitwert haben. Es handelt sich hierbei um
Anfechtungs - und Schadensersatzansprüche mit Streitwerten von mehr als
25.000,00 EUR.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:

1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten
Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber),
dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie
verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit
dem Gericht Kontakt aufzunehmen.

2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.

3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.

4. Verhandlungsteilnehmer haben zum Termin eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich
zu führen, die auf Anordnung des Vorsitzenden anzulegen ist, wenn der
Mindestabstand von 1,5 m während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in den
Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal nicht eingehalten werden kann.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

548 IN 1629/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
17.11.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1629/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße
137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold

wird die Veröffentlichung zur Anberaumung der außerordentlichen
Gläubigerversammlung am

Dienstag, 08.12.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden,
Olbrichtplatz 1 ergänzt wie folgt:

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:

1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten
Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber),
dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie
verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit
dem Gericht Kontakt aufzunehmen.

2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.

3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.

4. Verhandlungsteilnehmer haben zum Termin eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich
zu führen, die auf Anordnung des Vorsitzenden anzulegen ist, wenn der
Mindestabstand von 1,5 m während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in den
Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal nicht eingehalten werden kann.

548 IN 1629/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
16.11.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1629/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße
137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Aufnahme
eines Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter gegen die CONCREDIS Schlegel ,
Middrup & Weser Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hauptstrasse 21,
01097 Dresden, PR 174, wegen der fehlerhaften Prüfung des Jahresabschlusses der
Schuldnerin zum 31.12.2016 in Höhe von 1.726.707,00 EUR. beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf: Dienstag, 08.12.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

548 IN 1629/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
20.08.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1629/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße
137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold

- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 19.08.2020 festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

548 IN 1629/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
20.08.2019
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1629/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße
137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold

Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt.

Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Mittwoch, 04.09.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung der Gläubigerversammlung nach § 160 II Nr. 2 InsO dazu, den gesamten
Betrieb der Insolvenzschuldnerin einschließlich unbeweglichem Anlagevermögen (
Grundbuchamt Weißwasser, Grundbuch von Lodenau Blatt 1025 und 1034 , Grundbuch
von Rothenburg Blatt 2325 ) , beweglichem Anlage - und Umlaufvermögen ,
Friedensstrasse 137 - 139, 02929 Rothenburg/O.L. für einen Gesamtkaufpreis in
Höhe von 1.000.000,00 EUR an die CTL CELLTECHNIK LODENAU GmbH & CO.KG ,
Hauptstrasse 40, 02929 Rothenburg/O.L. freihändig zu veräußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

548 IN 1629/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30089 HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.02.2019, AZ: 534 IN 1629/18, ist das Insolvenzverfahren über das Verm…
HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.02.2019, AZ: 534 IN 1629/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
28.02.2019
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 1629/18

534/560 IN 1629/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße
137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold

- wurde am 27.02.2019 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Tiergartenstraße 36, 01219 DresdenTelefon
geschäftlich: 0351 899094 0 Telefax: 0351 899094 20

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
25.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
10.04.2019 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

3. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

534 IN 1629/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30089 HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.11.2018, AZ: 534 IN 1629/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter b…
HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.11.2018, AZ: 534 IN 1629/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1629/18 · EKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1629/18
Wirksam am
27.11.2018
Registerbezug
Dresden, HRB 30089
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 1629/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH,
Friedensstraße 137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold

- wurde am 27.11.2018 um 14:36 Uhr Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski,
Tiergartenstraße 36, 01219 Dresden, Website www.henningsmeier.de, Telefon
geschäftlich 0351 899094 0, Telefax 0351 899094 20 zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

534 IN 1629/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30089 HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Leibold, Michael, Wismar, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Leibold, Peter, Wis…
HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Leibold, Michael, Wismar, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Leibold, Peter, Wismar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Grimm, Albin, Mudau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30089 HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Bestellt: Geschäftsführer: Leibold, Michael, Wismar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im N…
HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Bestellt: Geschäftsführer: Leibold, Michael, Wismar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Belov, Ivan, Rothenburg/O.L., *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30089 HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Bestellt: Geschäftsführer: Belov, Ivan, Rothenburg/O.L., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, …
HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Bestellt: Geschäftsführer: Belov, Ivan, Rothenburg/O.L., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Katinov, Maxim, Rothenburg/O.L., *XX.XX.XXXX; Panzer, Mirko, Markkleeberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30089 HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steinbrecher, Artur, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Panzer, Mirk…
HRB 30089: EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steinbrecher, Artur, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Panzer, Mirko, Markkleeberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 30089 HRB 30089:EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L..Einzelprokura: Grimm, Albin, Muda, *XX.XX.XXXX.
HRB 30089:EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L..Einzelprokura: Grimm, Albin, Muda, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30089 EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Priebuser Str. 17, 02929 Rothenburg/O.L.. Geschäftsanschrift: Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.
EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Priebuser Str. 17, 02929 Rothenburg/O.L.. Geschäftsanschrift: Friedensstr. 137-139, 02929 Rothenburg/O.L.
Veränderungen
HRB 30089 EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Priebuser Str. 17, 02929 Rothenburg/O.L.. Bestellt: Geschäftsführer: Katinov, Maxim, Moskau/Russland, *XX.XX.XXXX.
EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Priebuser Str. 17, 02929 Rothenburg/O.L.. Bestellt: Geschäftsführer: Katinov, Maxim, Moskau/Russland, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30089 EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Priebuser Str. 17, 02929 Rothenburg/O.L.. Die EKO Power Rothenburg O.L. GmbH mit dem Sitz in Rothenburg O.L. (Amtsgericht Dresden HRB 29902) ist auf Grund des Verschmelzungs…
EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Priebuser Str. 17, 02929 Rothenburg/O.L.. Die EKO Power Rothenburg O.L. GmbH mit dem Sitz in Rothenburg O.L. (Amtsgericht Dresden HRB 29902) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 30089 EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Priebuser Str. 17, 02929 Rothenburg/O.L.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2011 hat die Än…
EKO Energy GmbH, Rothenburg/O.L., Priebuser Str. 17, 02929 Rothenburg/O.L.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 63623) beschlossen. Geschäftsanschrift: Priebuser Str. 17, 02929 Rothenburg/O.L. Zweigniederlassung(en) aufgehoben: EKO Energy GmbH Zweigniederlassung Rothenburg, 02929 Rothenburg. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Aufbau von umweltfreundlichen Produktions- und Energieerzeugenden Anlagen im In- und Ausland, ferner Beteiligung an ökologischen Projekten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Steinbrecher, Artur, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.