HRB 723516

EK Dienstleistungen & Logistik GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1, 67059 Ludwigshafen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mannheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
26.01.2026
Datenstand
2026-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Dimitrios Matrakas

Alexandria

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HOMA Sanierung GmbH Mannheim
  2. HOMA Energy Consulting GmbH Mannheim

Gegenstand des Unternehmens

Gerüstbau, der Güterkraftverkehr, die Vermittlung von Aufträgen im Transport- und Handwerksbereich, die Gebäudereinigung, der Trockenbau sowie der Gleisbau, Softwareentwicklung, Handel und Dienstleistungen in Bezug auf Hardware, Software, IT-Systeme, Kassensysteme, Sicherheitssysteme, Multimedia-Systeme, elektronische Systeme und medizinische Produkte sowie Marketing und Werbeagentur, die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Gewinnung, die Verwaltung und der Verkauf sog. Leads, d.h. von Kundenkontakten und potentiellen Kundenkontakten und Kundendaten an Unternehmen. Betreuung fremder Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 f IN 47/26 · EK Dienstleistungen & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 f IN 47/26
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 723516
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

3 f IN 47/26

07.08.2026

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, 45115 Essen,
- Antragstellerin -

g e g e n

EK Dienstleistungen & Logistik GmbH, Bürgermeister-Grünzweig-Str. 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Mannheim, HRB 723516),
vertreten durch:
Matrakas Dimitrios, (Geschäftsführer),
- Schuldnerin -

an dem weiter beteiligt ist:

Rechtsanwalt Fabrice Bruegel, Pabst | Lorenz + Partner PartG mbB, Hans-Thomas-Str. 2, 68163 Mannheim

- Sachverständiger -

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richterin am Amtsgericht x beschlossen:

1.) Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.

2.) Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Insolvenzmasse abgewiesen.

3.) Die Eintragung der Schuldnerin in das zentrale Schuldnerverzeichnis wird angeordnet.

4.) Die mit Beschluss vom 19.03.2026 angeordneten Nebenmaßnahmen werden aufgehoben.

5.) x.

6.) x.

Gründe:

Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO.

Obwohl die materiellrechtlichen Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen, insbesondere die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) sowie auch die Überschuldung (§ 19 InsO), muss der Insolvenzantrag aus wirtschaftlichen Gründen abgewiesen werden, weil das verwertbare Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um daraus die Kosten finanzieren zu können, die bei einer Durchführung des Insolvenzverfahrens anfallen (§ 54 InsO).

Der Sachverständige ist in seinem schriftlichen Gutachten vom zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Schuldnerin zwar eine Zahlungsunfähigkeit und ebenso eine Überschuldung vorliegt, dass die Schuldnerin jedoch kein frei verfügbares Aktivvermögen besitzt, das ausreicht, die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken. Das Gericht schließt sich dem Ergebnis des nachvollziehbar klaren Gutachtens an. Danach hat die Schuldnerin Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens 3.441,93 €. Aktiva sind keine vorhanden. Bei dieser Sachlage folgt das Gericht der Empfehlung des Sachverständigen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen, da die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 3.751,60 € nicht gedeckt sind.

Die antragstellende Gläubigerin hat erklärt, von ihrem Recht, die Abweisung durch Zahlung eines Kostenvorschusses abzuwenden (§ 26 Abs. 1 S. 2 InsO), keinen Gebrauch zu machen.

Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO zu erfolgen.

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 4 InsO, 91 ZPO. Trotz formaler Abweisung des Insolvenzantrages ist mit der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung von einem Unterliegen der Schuldnerin auszugehen, da das Verfahren nur aus in ihrer Person liegenden wirtschaftlichen Gründen vorzeitig beendet wird, obwohl die übrigen materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Die Entscheidung über den Wert des Gegenstandes des Verfahrens folgt aus § 58 Abs.1 Satz 1 Abs. 2 GKG.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der antragstellenden Partei und deren Gegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht -
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Ludwigshafen eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

x
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
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HRB 723516: HOMA Sanierung GmbH, Mannheim, Gutenbergstraße 2, 68167 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand) geändert. Firma geändert; nun: HOMA Energy Consulting GmbH. Neue Geschäftsanschrift: G 2, 2, 68159 Mannheim. Gegenstand geändert; nun: Die Energieberatung im Mittelstand, die Fördergeld- und Umweltschutzberatung, der Im- und Export von sowie der Handel mit lüftungs- und filtertechnischen Anlagen, die Auftragsvermittlung auf den Gebieten des Oberflächenschutzsystems sowie die Vermittlung von Handwerkerleistungen. Bestellt als Geschäftsführer: Akilmak, Yilmaz, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Özen, Hüsnü, Frankenthal, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 723516 HRB 723516: HOMA Sanierung GmbH, Mannheim, Gutenbergstraße 2, 68167 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2015. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 2, 68167 Mannheim…
HRB 723516: HOMA Sanierung GmbH, Mannheim, Gutenbergstraße 2, 68167 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2015. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 2, 68167 Mannheim. Gegenstand: Sanierung am Hochbau, Betonsanierung, Beratung und Auftragsvermittlung auf den Gebieten des Oberflächenschutzsystems, Vermittlung von Handwerksleistungen, Einbau von Industrieböden und Fugen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Özen, Hüsnü, Frankenthal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.