HRB 681
Eisenwerk Erla GmbH
aktuell 26 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. OT ErlaGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Schwarzenberg/Erzgeb.
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 1.600.000,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 05.05.2026
- Datenstand
- 2026-05-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Enrico Fischer
Grünhain-Beierfeld
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGeoffrey William Dore
Bristol
Pierre Antoine de Bausset
Paris
Udayant Malhoutra
Bangalore
Thomas Niegsch
Annaberg-Buchholz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Eisenwerk Erla - Gesellschaft mit beschränkter Haftung Schwarzenberg
- Schubert & Salzer Eisenwerk Erla GmbH Schwarzenberg
- Eisenwerk Erla GmbH Schwarzenberg
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Gußerzeugnissen aller Art, insbesondere von Eisengußerzeugnissen, sowie von Urformwerkzeugen für die Gießereiindustrie; Betrieb eines Betriebsrestaurants (Kantine); Betrieb eines Zeitarbeitsunternehmens
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 201 IN 1827/22 · Eisenwerk Erla GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 201 IN 1827/22
- Wirksam am
- 27.07.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 681
Aktenzeichen: 201 IN 1827/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erla GmbH, vertr. d.d. GF Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 681
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Fischer; d. vertreten durch den Geschäftsführer Udayant Malhoutra; d. vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Antoine de Bausset; d. vertreten durch den Geschäftsführer Geoffrey William Dore
ergeht am 27.07.2023 nachfolgende Entscheidung:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans mit Ablauf des 31.07.2023 zum 01.08.2023 aufgehoben.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 201 IN 1827/22 · Eisenwerk Erla GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 201 IN 1827/22
- Wirksam am
- 20.07.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 681
Aktenzeichen: 201 IN 1827/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erla GmbH, vertr. d.d. GF Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 681
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Fischer; d. vertreten durch den Geschäftsführer Udayant Malhoutra; d. vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Antoine de Bausset; d. vertreten durch den Geschäftsführer Geoffrey William Dore
ergeht am 19.07.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der weiteren nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.08.2023 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 201 IN 1827/22 · Eisenwerk Erla GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 201 IN 1827/22
- Wirksam am
- 12.07.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 681
Aktenzeichen: 201 IN 1827/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erla GmbH, vertr. d.d. GF Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 681
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Fischer; d. vertreten durch den Geschäftsführer Udayant Malhoutra; d. vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Antoine de Bausset; d. vertreten durch den Geschäftsführer Geoffrey William Dore
ergeht am 11.07.2023 nachfolgende Entscheidung:
Dem Sachwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten: xxx EUR
Die Vergütung ist von der Schuldnerin an den Sachwalter zu erstatten.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.03.2023 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 05.07.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt xxx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
Der Sachwalter erhält regelmäßig 60 Prozent der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung.
Der Sachwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 230 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 05.07.2023 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von xxx EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für 1343 bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 201 IN 1827/22 · Eisenwerk Erla GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 201 IN 1827/22
- Wirksam am
- 03.07.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 681
Aktenzeichen: 201 IN 1827/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erla GmbH, vertr. d.d. GF Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 681
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Fischer; d. vertreten durch den Geschäftsführer Udayant Malhoutra; d. vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Antoine de Bausset; d. vertreten durch den Geschäftsführer Geoffrey William Dore
Der Beschluss vom 28.06.2023 wird dahingehend berichtigt, dass es statt - Der von der Schuldnerin... vorgelegte Insolvenzplan.. - , Der von dem Sachwalter....vorgelegte Insolvenzplan lautet.
Gründe
Der Beschluss vom 28.06.2023 war nach Maßgabe von § 4 InsO i.V.m. § 319 Alt. 1 ZPO zu berichtigen, da es sich um einen Schreibfehler handelt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert der Hauptsache 600 EUR übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
oder bei dem
Landgericht Chemnitz
Hohe Straße 19/23
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung oder Erlass des Beschlusses.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 201 IN 1827/22 · Eisenwerk Erla GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 201 IN 1827/22
- Wirksam am
- 09.06.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 681
Aktenzeichen: 201 IN 1827/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erla GmbH, vertr. d.d. GF Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 681
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Fischer; d. vertreten durch den Geschäftsführer Udayant Malhoutra; d. vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Antoine de Bausset; d. vertreten durch den Geschäftsführer Geoffrey William Dore
ergeht am 09.06.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.06.2023 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 201 IN 1827/22 · Eisenwerk Erla GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 201 IN 1827/22
- Wirksam am
- 08.06.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 681
Aktenzeichen: 201 IN 1827/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erla GmbH, vertr. d.d. GF Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 681
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Fischer; d. vertreten durch den Geschäftsführer Udayant Malhoutra; d. vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Antoine de Bausset; d. vertreten durch den Geschäftsführer Geoffrey William Dore
ergeht am 08.06.2023 nachfolgende Entscheidung:
1.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erla GmbH hat der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan vorgelegt. Die Vorlage des Insolvenzplans ist zulässig.
2.
Der Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf
Mittwoch, den 28. Juni 2023, 14.00 Uhr SS 2.012
Mit der Terminsbestimmung wird den Beteiligten gemäß § 232 Abs. 1 InsO eine Frist zur Stellungnahme bis zum 21.06.2023 gesetzt (§ 235 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Stellungnahmen zum Plan nach § 232 InsO sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt (§ 234 InsO).
3.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
a. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen
hat
und
b. gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 3 InsO).
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 201 IN 1827/22 · Eisenwerk Erla GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 201 IN 1827/22
- Wirksam am
- 02.03.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 681
Aktenzeichen: 201 IN 1827/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Erla GmbH, vertr. d.d. GF Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 681
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Fischer; d. vertreten durch den Geschäftsführer Udayant Malhoutra; d. vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Antoine de Bausset; d. vertreten durch den Geschäftsführer Geoffrey William Dore
ergeht nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Gußerzeugnissen) wird am 01.03.2023 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Pornitzstraße 1
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 3558890
Telefax: 0371 35588910
Email geschäftlich: chemnitz@wallnerweiss.de
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 19.04.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 31.05.2023
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Agentur für Arbeit
Frau Kerstin Steinbach
Heinrich-Lorenz-Straße 20
09120 Chemnitz
|Euler Hermes Deutschland
Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski
Gasstraße 29
22761 Hamburg
|Schmiederei L. Jungnickel GmbH & Co. KG
GF Herr Christian Jungnickel
Arnoldshammer 13 a
08359 Breitenbrunn/Erzgeb.
vertreten durch:
Achsnick, Pape, Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gereonstraße 18-30
50670 Köln
|Stadtwerke Schwarzenberg GmbH
GF Herr Sascha Wehrmann
Straße der Einheit 42
08340 Schwarzenberg
|Harry Rosen
Betriebsratsvorsitzender
Erzstraße 27
08340 Schwarzenberg/Erzgeb.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 681 HRB 681: Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. OT Erla. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hahn, Dietmar, Breitenbrunn, *XX.XX.XXXX. Wohnort und Vertretungsbe…
HRB 681 HRB 681: Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. OT Erla. Bestellt: Geschäftsführer: de Bausset, Pierre Antoine, Paris / Frankreich, *XX.XX.XXXX. Wohnort geä…
HRB 681 HRB 681: Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. OT Erla. Bestellt: Geschäftsführer: Dore, Geoffrey William, BS9 1DD Bristol / Vereinigtes Königreich Großbri…
HRB 681 HRB 681: Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. OT Erla. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sharma, Hanuman Kumar, Bangalore/Indien / Indien, *XX.XX.XXXX.
HRB 681 HRB 681:Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. OT Erla.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tucker, Claire Louise, Reybridge/Großbritannien / Großbritannien, *XX…
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. OT Erla. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vasudeva Rao, Sunder, Chennai/Indien, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer…
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg, Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2011 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Bestellt: Geschäftsführer: Fischer, …
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg, Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla.Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2010 mit Nachtrag vom 03.09.2010 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsführer) des Gese…
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg, Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla.Am 12.08.2010 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 Gmb…
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg, Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla.Der Gewinnabführungsvertrag vom 04.03.2009 mit der Eisenwerk Erla Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Schwarzenberg…
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg, Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Fischer, Enrico, Chemnitz, *XX.XX.XXXX; Wächtler, Mirko, Brand-Erbisdorf,…
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg, Karlsbader Straße 70, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla.geändert: Geschäftsanschrift: Gießereistraße 1, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla.
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg, Karlsbader Straße 70, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla.Geschäftsanschrift: Karlsbader Straße 70, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla. Die Gesellschaft hat am 04.03.2009 mit der Eisen…
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg, (Karlsbader Str. 70, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla).Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kawlath, Bertram, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg (Karlsbader Str. 70, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla).Am 22.05.2007 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 …
HRB 681 Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg (Karlsbader Str. 70, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla). Bestellt: Geschäftsführer: Hahn, Dietmar, Breitenbrunn OT Antonsthal, *XX.XX.XXXX; Ramdas, Janardhanan, Dresden, *XX.XX.…
HRB 681 Schubert & Salzer Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg (Karlsbader Str. 70, 08340 Schwarzenberg/ OT Erla). Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma),…
HRB 681 Schubert & Salzer Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg (Bunsenstr. 38, 85053 Ingolstadt). Prokura erloschen: Gebert, Udo, Heusweiler, *XX.XX.XXXX.
HRB 681 Schubert & Salzer Eisenwerk Erla GmbH, Schwarzenberg (Bunsenstr. 38, 85053 Ingolstadt). geändert, Geschäftsführer: Kawlath, Bertram, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; nun mit der Befug…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.