VR 2336

Eisenbahner-Sportverein (ESV) Hohenbudberg 1910/81 e.V.

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Duisburg

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Registerdaten

Sitz
Duisburg
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Eisenbahnersportverein Hohenbudberg Duisburg
  2. Eisenbahner-Sportverein(ESV) Hohenbudberg 1910/81 Duisburg
  3. Eisenbahner-Sportverein (ESV) Hohenbudberg 1910/81 Duisburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2336 VR 2336: Eisenbahner-Sportverein (ESV) Hohenbudberg 1910/81 e.V., Duisburg ( Duisburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2020 sowie der Zustimm…
VR 2336: Eisenbahner-Sportverein (ESV) Hohenbudberg 1910/81 e.V., Duisburg ( Duisburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 24.07.2020 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.10.2020 mit dem Turnerbund Rheinhausen 05 e.V. mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 2052) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.