HRB 11467

Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Seehofstraße 135, 14167 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
21.09.2023
Datenstand
2025-06-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Frank Eichhorn

Berlin

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer allein vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung von Arbeiten der Gas- und Wasserinstallation, des Zentralheizungsbaus sowie der Bauklempnerei.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36e IN 4570/23 · Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 4570/23
Wirksam am
23.02.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 11467
36e IN 4570/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seehofstraße 135, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eichhorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 11467
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird heute, um 10:53 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren gem. § 200 InsO ohne Quote
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36e IN 4570/23 · Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 4570/23
Wirksam am
19.11.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 11467
36e IN 4570/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seehofstraße 135, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eichhorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 11467
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen gem. § 8 Abs. 3 InsVV in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36e IN 4570/23 · Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 4570/23
Wirksam am
09.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 11467
36e IN 4570/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seehofstraße 135, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eichhorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 11467
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 126.543,40 EUR steht ein Betrag von 65.264,94 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36e IN 4570/23 · Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 4570/23
Wirksam am
12.05.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 11467
36e IN 4570/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seehofstraße 135, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eichhorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 11467
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 07.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 4570/23 · Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 4570/23
Wirksam am
17.10.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 11467
36e IN 4570/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seehofstraße 135, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eichhorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 11467
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 12.10.2023 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 4570/23 · Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 4570/23
Wirksam am
14.09.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 11467
36e IN 4570/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seehofstraße 135, 14167 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eichhorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 11467
- Schuldnerin -

Beschluss:

Von der Durchführung des Berichtstermins wird abgesehen.
Stichtag, der die erste Gläubigerversammlung ersetzt, ist der 25.10.2023.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit bis zum Stichtag Anträge auf Neuwahl des Verwalters gemäß § 57 InsO schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen Bestellung.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11467 B HRB 11467 B: Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Seehofstraße 135, 14167 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.201…
HRB 11467 B: Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Seehofstraße 135, 14167 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (nunmehr: Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, Stimmbindung).
Veränderungen
HRB 11467 B HRB 11467 B: Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Seehofstraße 135, 14167 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Eichhorn, Peter
HRB 11467 B: Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Seehofstraße 135, 14167 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Eichhorn, Peter
Veränderungen
HRB 11467 B Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Seehofstraße 135, 14167 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Seehofstraße 135, 14167 Berlin Änder…
Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Seehofstraße 135, 14167 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Seehofstraße 135, 14167 Berlin Änderung zu Nr. 1:; Das Geburtsdatum wurde ergänzt.; Geschäftsführer:; Eichhorn, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11467 B Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Jänickestraße 19a, 14167 Berlin. Gegenstand: Die Ausführung von Arbeiten der Gas- und Wasserinstallation, des Zentra…
Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Jänickestraße 19a, 14167 Berlin. Gegenstand: Die Ausführung von Arbeiten der Gas- und Wasserinstallation, des Zentralheizungsbaus sowie der Bauklempnerei. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer allein vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2012 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst..
Veränderungen
HRB 11467 B Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Jänickestraße 19a, 14167 Berlin. Geschäftsführer:; 3. Eichhorn, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Jänickestraße 19a, 14167 Berlin. Geschäftsführer:; 3. Eichhorn, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Veränderungen
HRB 11467 B Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Jänickestraße 19a, 14167 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.500,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschaf…
Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Jänickestraße 19a, 14167 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.500,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2011 ist das Stammkapital auf Euro umgerechnet, sodann auf 28.500,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital)..
Veränderungen
HRB 11467 B Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin(Jänickestraße 19a, 14167 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Eichhorn, Frank Michael.
Eichhorn & Breindl - Sanitär-Installation - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin(Jänickestraße 19a, 14167 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Eichhorn, Frank Michael.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.