VR 20807

EHV Schönheide 09 e.V.

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schönheide

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Registerdaten

Sitz
Schönheide
Datenstand
2024-12-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-15

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Förderverein "Junge Wölfe" e.V. Schönheide

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 1279/16 · EHV Schönheide 09 e.V. · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1279/16
Wirksam am
15.10.2025
Registerbezug
Chemnitz, VR 20807
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 1279/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des EHV Schönheide 09 e.V., c/o Rechtsanwälte Dr. Ternick & Collegen Platz des Friedens 11, 08309 Eibenstock, Amtsgericht Chemnitz, VR 20807
vertreten durch den Vorstand Alexander Gohl
vertreten durch den Vorstand Wolfgang Ternick

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 14.10.2025 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 14 IN 1279/16 · EHV Schönheide 09 e.V. · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1279/16
Wirksam am
19.05.2022
Registerbezug
Chemnitz, VR 20807
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1279/16

Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen

Aktenzeichen: 14 IN 1279/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des EHV Schönheide 09 e.V., c/o
Rechtsanwälte Dr. Ternick & Collegen Platz des Friedens 11, 08309 Eibenstock,
Amtsgericht Chemnitz , VR 20807
vertreten durch den Vorstand Alexander Gohl
vertreten durch den Vorstand Wolfgang Ternick

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß
festgesetzt:

Vergütung

xxx EUR

Auslagen

xxx EUR

zzgl. 19% Umsatzsteuer

xxx EUR

Gesamtbetrag

xxx EUR

in Worten: xxx EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse
zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 01.02.2017 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 03.12.2020 zugrunde. Es besteht ein
Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß §
63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt
83.798,96 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV
in Höhe von xxx EUR.

Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von xxx Prozent.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 03.12.2020 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der
verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Betriebsfortführung eine umfassende
und zeitintensive Bearbeitung erforderlich machte, wenn auch nur für einen
kurzen Zeitraum. Zu einer Erhöhung der Masse kam es letztendlich nicht, da ein
Überschuss nicht erwirtschaftet werden konnte. Mit der Erhöhung der
Regelvergütung in Höhe von xxx EUR (= xxx %) soll dem Verwalter eine
angemessene Vergütung für seine über das übliche Maß eines Normalverfahrens
hinausgehende Tätigkeit gewährt werden. Den Ausführungen des Verwalters im
Antrag vom 03.12.2020 folgend wurde die Vergütung antragsgemäß festgesetzt.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe
von xxx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB
209/10 gewährt. Mithin waren für xxx bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR
festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu
berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein.

Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht
werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische
Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

14 IN 1279/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 19.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 1279/16 · EHV Schönheide 09 e.V. · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1279/16
Wirksam am
16.03.2021
Registerbezug
Chemnitz, VR 20807
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1279/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des EHV Schönheide 09 e.V., c/o
Rechtsanwälte Dr. Ternick & Collegen Platz des Friedens 11, 08309 Eibenstock,
Amtsgericht Chemnitz , VR 20807
vertreten durch den Vorstand Alexander Gohl
vertreten durch den Vorstand Wolfgang Ternick

ergeht am 15.03.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß
§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
31.03.2021 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen
schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA
Markus M. Merbecks, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis
zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle
eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Die Beschwerde / Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden.

Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§
2 und 5

der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen auch unter www.egvp.de.

Die Beschwerde / Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen.

Die Beschwerde / Erinnerung soll begründet werden.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

14 IN 1279/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 14 IN 1279/16 · EHV Schönheide 09 e.V. · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1279/16
Wirksam am
13.07.2017
Registerbezug
Chemnitz, VR 20807
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1279/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des EHV Schönheide 09 e.V., c/o
Rechtsanwälte Dr. Ternick & Collegen Platz des Friedens 11, 08309 Eibenstock,
Amtsgericht Chemnitz , VR 20807
vertreten durch den Vorstand Alexander Gohl
vertreten durch den Vorstand Wolfgang Ternick

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 10.07.2017
festgesetzt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes
eingereicht werden.

14 IN 1279/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.07.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 1279/16 · EHV Schönheide 09 e.V. · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1279/16
Wirksam am
30.05.2017
Registerbezug
Chemnitz, VR 20807
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1279/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des EHV Schönheide 09 e.V., c/o
Rechtsanwälte Dr. Ternick & Collegen Platz des Friedens 11, 08309 Eibenstock,
Amtsgericht Chemnitz , VR 20807
vertreten durch den Vorstand Alexander Gohl
vertreten durch den Vorstand Wolfgang Ternick

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 26.05.2017 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

14 IN 1279/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.05.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 1279/16 · EHV Schönheide 09 e.V. · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1279/16
Wirksam am
01.02.2017
Registerbezug
Chemnitz, VR 20807
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1279/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des EHV Schönheide 09 e.V., c/o
Rechtsanwälte Dr. Ternick & Collegen Platz des Friedens 11, 08309 Eibenstock,
Amtsgericht Chemnitz , VR 20807
vertreten durch den Vorstand Alexander Gohl
vertreten durch den Vorstand Wolfgang Ternick

Geschäftszweig: Eishockeysport

- wurde am 01.02.2017 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Markus M. Merbecks, Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz, Email
geschäftlich: chemnitz@handschumacher.de Telefax: 0371 4446111 Telefon
geschäftlich: 0371 444610

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
16.03.2017 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß
§ 57 InsO

die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände
durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100
Abs. 1, 101 Abs. 1InsO

die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Donnerstag, 27.04.2017, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Chemnitz anberaumt auf Donnerstag, 27.04.2017, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011,
Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

14 IN 1279/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.02.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 1279/16 · EHV Schönheide 09 e.V. · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1279/16
Wirksam am
23.12.2016
Registerbezug
Chemnitz, VR 20807
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1279/16

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des EHV Schönheide 09
e.V., vertr.d.d. Vorstand Schönheide, Amtsgericht Chemnitz , VR 20807
vertreten durch den Vorstand Alexander Gohl
vertreten durch den Vorstand Wolfgang Ternick

ergeht am 22.12.2016 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 22.12.2016 um
10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: chemnitz@handschumacher.de

bestellt.

3. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an den Schuldner zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des
Schuldners zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

14 IN 1279/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 23.12.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.