HRA 4660 früher Amtsgericht Bocholt

Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bocholt
Rechtsform
112100
Letzte Eintragung
07.08.2024
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
252

Effekt Grafik Werbeträger GmbH

005
275

Karsten Bösing

Bocholt

275

Michael Emming

Bocholt

275

Patrick Kays

Rhede

252

Robin Grompe

Dortmund

035
Allgemeine Vertretungsregelung
  • 089

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

36 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-24 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Effekt - Graphik Heinz Renzel KG.
  2. Effekt-Graphik Werbeträger GmbH & Co Kommanditgesellschaft Bocholt
  3. Effekt-Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG Bocholt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 75 IN 24/24 · Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
75 IN 24/24
Wirksam am
03.03.2026
Registerbezug
Coesfeld, HRA 4660
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragene Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming,, Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,

wird Frau Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung der Firma Effekt Grafik Werbeträger GmbH gegen die Firma Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG.
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

75 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 26.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 75 IN 24/24 · Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
75 IN 24/24
Wirksam am
12.08.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRA 4660
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragene Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming,, Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses RacingTeam Montagebetrieb Rolf Schlebes, Kurfürstenstraße 99, 46399 Bocholt wie folgt festgesetzt.

Vergütung x EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer x EUR
Endbetrag x EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen x Euro und x Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag für 10,03 Stunden á x Euro angemessen ist.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 13.11.2024 sowie die Stellungnahme des Insolvenzverwalters vom 31.07.2025 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.

75 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 11.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 75 IN 24/24 · Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
75 IN 24/24
Wirksam am
27.12.2024
Registerbezug
Coesfeld, HRA 4660
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragene Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming,, Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Carmen Kipp, Neuer Kamp 4, 46348 Raesfeld wie folgt festgesetzt.

Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen XXX und XXX Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag für 6,283 Stunden á XXX Euro, somit XXX Euro, angemessen ist.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 07.11.2024 nebst Klarstellung vom 27.11.2024 sowie die Stellungnahme des Insolvenzverwalters vom 04.12.2024 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.

75 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 18.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 75 IN 24/24 · Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
75 IN 24/24
Wirksam am
01.08.2024
Registerbezug
Coesfeld, HRA 4660
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, gegründet am 01.07.1970, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragene Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming,, Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211/27408-569, Fax: 021127408570.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 10.06.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Stadtsparkasse Bocholt, Neutorplatz 1, 46395 Bocholt
RacingTeam Montagebetrieb Rolf Schlebes, Kurfürstenstraße 99, 46399 Bocholt
Carmen Kipp, Neuer Kamp 4, 46348 Raesfeld.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 29.10.2024, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

75 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 01.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 75 IN 24/24 · Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
75 IN 24/24
Wirksam am
28.05.2024
Registerbezug
Coesfeld, HRA 4660
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragene Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming,, Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,

ist am 28.05.2024, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

75 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 28.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4660 HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt. Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Effekt Grafik Werbeträger GmbH…
HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt. Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 8061), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Emming, Michael, Bocholt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 4660 HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt. Prokura erloschen: Brocks, Dirk, Bocholt, *XX.XX.XXXX.
HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt. Prokura erloschen: Brocks, Dirk, Bocholt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 4660 HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt. Prokura erloschen: Legerski, Philip, Bocholt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Emming, Michael, Bocholt, *XX.XX.XXXX. …
HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt. Prokura erloschen: Legerski, Philip, Bocholt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Emming, Michael, Bocholt, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura zusammen mit dem weiteren Prokuristen Michael Emming oder der Effekt Grafik Werbeträger GmbH als persönliche haftende Gesellschafterin: Brocks, Dirk, Bocholt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 4660 HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt.
HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt.
Veränderungen
HRA 4660 HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt. Nach Änderung der Schreibweise nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Boch…
HRA 4660: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt. Nach Änderung der Schreibweise nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 8061).
Veränderungen
HRA 4660 HRA 4660: Effekt-Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt. Firma geändert in: Neue Firma: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG.
HRA 4660: Effekt-Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt. Firma geändert in: Neue Firma: Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG.
Veränderungen
HRA 4660 HRA 4660:Effekt-Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Grompe, Robin, Dortmund, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausge…
HRA 4660:Effekt-Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Grompe, Robin, Dortmund, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 4660 HRA 4660:Effekt-Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt.Prokura erloschen: Vitz, Michael, Bocholt. Einzelprokura: Kezer, Tuncay, Bocholt, *XX.XX.XXXX; Legerski, Philip, Bo…
HRA 4660:Effekt-Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt.Prokura erloschen: Vitz, Michael, Bocholt. Einzelprokura: Kezer, Tuncay, Bocholt, *XX.XX.XXXX; Legerski, Philip, Bocholt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 4660 Effekt-Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt.Firma des persönlich haftenden Gesellschafters geändert, nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Effekt-Grafik Werbeträ…
Effekt-Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG, Bocholt, Weidenstraße 42 a, 46395 Bocholt.Firma des persönlich haftenden Gesellschafters geändert, nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Effekt-Grafik Werbeträger GmbH, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 8061).

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