HRA 11657
Edwin Gasper e.K.
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Provinzialstraße 18, 66740 SaarlouisGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Saarlouis
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 15.06.2020
- Datenstand
- 2025-10-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Edwin Gasper
Saarbrücken
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Edwin Gasper e.K. Saarbrücken
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung 106 IN 17/20 · Gasper, Edwin · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 17/20
- Wirksam am
- 11.09.2025
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11657
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Edwin Gasper, Hauptstraße 18, 54664 Preist, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11657 eingetragenen Firma Edwin Gasper e.K.
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Die Abtretungsfrist ist am 09.08.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 3; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach § 300 Absatz 1 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 1 Satz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
106 IN 17/20
Amtsgericht Saarbrücken, 11.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 106 IN 17/20 · Gasper, Edwin · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 17/20
- Wirksam am
- 31.07.2025
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11657
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Edwin Gasper, Hauptstraße 18, 54664 Preist, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11657 eingetragenen Firma Edwin Gasper e.K.
ist die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 09.08.2025 abgelaufen. Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Versagungsgründe dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 2, §§ 296 bis 298 InsO).
Hinweis:
Der Versagungsantrag ist neben anderen Voraussetzungen insbesondere nur dann zulässig, wenn
a) einer der abschließend aufgezählten Versagungsgründe nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 ¿ 4, Abs. 2 InsO (Verstoß gegen die dort genannten Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode) oder eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (§ 297 InsO) vorliegt und
b) der Versagungsgrund durch konkrete Tatsachen schlüssig vorgetragen und glaubhaft gemacht wird.
Wird der Versagungsgrund auf die Verletzung von Obliegenheiten gestützt, ist glaubhaft zu machen, dass hierdurch eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger eingetreten ist.
Fehlende oder geringe Ausschüttungen an die Gläubiger sind alleine kein Versagungsgrund.
106 IN 17/20
Amtsgericht Saarbrücken, 31.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 106 IN 17/20 · Gasper, Edwin · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 17/20
- Wirksam am
- 28.09.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11657
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Edwin Gasper, Im Müller Haus, Hüttenwerkstraße 12-14, 66763 Dillingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11657 eingetragenen Firma Edwin Gasper e.K.
wurde mit Beschluss vom 09.06.2020 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO).
Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Heimes, Trierer Straße 8-10, 66111 Saarbrücken, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.06.2020 begonnen und beträgt 5 Jahre und 3 Monate. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 17/20
Amtsgericht Saarbrücken, 27.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 11657 HRA 11657: Edwin Gasper e.K., Saarbrücken, Geisberg 27 b, 66132 Saarbrücken. Niederlassung verlegt, nun: Neuer Ort der Niederlassung: Saarlouis. Geschäftsanschrift: Provinzialstraße 18, 66740 Saarlouis.
HRA 11657 HRA 11657:Edwin Gasper e.K., Saarbrücken, Geisberg 27 b, 66132 Saarbrücken.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Geisberg 27 b, 66132 Saarbrücken. Inhaber: Gasper, Edwin, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX. Die Niederla…
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