HRB 512033
EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Greiz
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Registerdaten
- Sitz
- Greiz
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Entsorgungsdienste Reinhold GmbH Greiz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 179/20 · EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH · Insolvenzgericht Gera
- Insolvenzgericht
- Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 179/20
- Wirksam am
- 07.01.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 512033
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz, vertreten durch den Geschäftsführer René Bienek
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 512033
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Volksbank Mittweida eG, vertreten durch Thomas Tauchert, Markt 25, 09648 Mittweida, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 03.12.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 4,75 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 06.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 179/20 · EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH · Insolvenzgericht Gera
- Insolvenzgericht
- Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 179/20
- Wirksam am
- 16.12.2025
- Registerbezug
- Jena, HRB 512033
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz, vertreten durch den Geschäftsführer René Bienek
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 512033
- Schuldnerin -
beantragte ein Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung seiner Vergütung.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, zu dem Vergütungsantrag binnen 2 Wochen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 16.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 512033 HRB 512033: EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH, Greiz, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz-Dölau. Prokura von Amts wegen gem. § 117 InsO erloschen: Reinhold, Birgit, Zeulenroda-Triebes, *…
HRB 512033 HRB 512033: EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH, Greiz, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz-Dölau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zeller, Michael, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäf…
HRB 512033 HRB 512033: EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH, Greiz, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz-Dölau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Devantier, Michel, Lengenfeld, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Ges…
HRB 512033 HRB 512033: EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH, Greiz, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz-Dölau. Die Gesellschaft hat am 17.12.2018 mit der EVT Entsorgungs- Verwertungs- und Transport Gm…
HRB 512033 HRB 512033: EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH, Greiz, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz-Dölau. Prokura erloschen: Berger, Jens, Heinsdorfergrund, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Bef…
HRB 512033 HRB 512033: EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH, Greiz, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz-Dölau. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 32.900…
HRB 512033 HRB 512033: EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH, Greiz, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz-Dölau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Berger, Jens, Heinsdorfergrund, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Ge…
HRB 512033 HRB 512033: Entsorgungsdienste Reinhold GmbH, Greiz, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz-Dölau. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2017 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde geändert: §…
HRB 512033 HRB 512033: Entsorgungsdienste Reinhold GmbH, Greiz, An der Goldenen Aue 2 a, 07973 Greiz-Dölau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2016. Geschäftsanschrift: An der Goldene…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.