HRA 100206Edmund Mühlenkamp Inh.: Wilhelm Mühlenkamp, Stade, Wallstraße 9, 21682 Stade. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages nebst Ergänzung vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesell…
Edmund Mühlenkamp Inh.: Wilhelm Mühlenkamp, Stade, Wallstraße 9, 21682 Stade. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages nebst Ergänzung vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage ist ein Unternehmensteil aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Mühlenkamp GmbH & Co. KG (vormals: Wilhelm Mühlenkamp GmbH & Co. KG) mit Sitz in Stade (Amtsgericht Tostedt HRA 202350) übertragen worden. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.