HRB 235912

Edelweiß Transporte GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Weyarn

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Registerdaten

Sitz
Weyarn
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 81/20 · Edelweiß Transporte GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 81/20
Wirksam am
03.03.2025
Registerbezug
München, HRB 235912
IN 81/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Edelweiß Transporte GmbH, Lindenweg 4, 83629 Weyarn, vertreten durch die Geschäftsführer Schnitzenbaumer Eva und Vereljken Franz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 235912
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich mit der ehemaligen Geschäftsführerin der Schuldnerin über eine Zahlung in Höhe von 5.520,00 Euro zur Abgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung gem. § 64 S. 1 GmbHG a.F.
wird bestimmt auf
Montag, 24.03.2025, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 27.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 235912 HRB 235912: Edelweiß Transporte GmbH, Weyarn, Landkreis Miesbach, Lindenweg 4, 83629 Weyarn. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 01.09.2020 (Az. IN 81/2…
HRB 235912: Edelweiß Transporte GmbH, Weyarn, Landkreis Miesbach, Lindenweg 4, 83629 Weyarn. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 01.09.2020 (Az. IN 81/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 81/20 · Edelweiß Transporte GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 81/20
Wirksam am
01.09.2020
Registerbezug
München, HRB 235912
IN 81/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

AOK Team Insolvenzen Süd, vertreten durch d. Vorstand, Rudolf-Diesel-Ring 23,
83607 Holzkirchen, Gz.: 92689788
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Edelweiß Transporte GmbH, Lindenweg 4, 83629 Weyarn, vertreten durch die
Geschäftsführer Schnitzenbaumer Eva, geboren am XX.XX.XXXX, Lindenweg 4, 83629
Weyarn und Vereljken Franz, Bergstraße 25, 83626 Valley
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 235912
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betrieb einer Spedition

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.09.2020 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Barbara von Bullion
Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen
Telefon: +49(8171)38730100
Telefax: +49(8171)38730222
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 16.10.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.Die
Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 19.11.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, Amtsgericht Wolfratshausen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 19.11.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, Amtsgericht Wolfratshausen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 07.05.2020 beim Insolvenzgericht Wolfratshausen eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 01.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 81/20 · Edelweiß Transporte GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 81/20
Wirksam am
08.06.2020
Registerbezug
München, HRB 235912
Az.: IN 81/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

AOK Team Insolvenzen Süd, vertreten durch d. Vorstand, Rudolf-Diesel-Ring 23,
83607 Holzkirchen, Gz.: 92689788
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Edelweiß Transporte GmbH, Lindenweg 4, 83629 Weyarn, vertreten durch die
Geschäftsführer Schnitzenbaumer Eva, geboren am XX.XX.XXXX, Lindenweg 4, 83629
Weyarn und Vereljken Franz, Bergstraße 25, 83626 Valley
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 235912
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 08.06.2020 um 09:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Barbara von
Bullion, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, Telefon: +49(8171)
38730100, Telefax: +49(8171)38730222.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs.
2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt
und einstweilen eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 08.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 235912 HRB 235912: Edelweiß Transporte GmbH, Weyarn, Landkreis Miesbach, Lindenweg 4, 83629 Weyarn. Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die Änderung d…
HRB 235912: Edelweiß Transporte GmbH, Weyarn, Landkreis Miesbach, Lindenweg 4, 83629 Weyarn. Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 235912 HRB 235912: Edelweiß Transporte GmbH, Weyarn, Landkreis Miesbach, Lindenweg 4, 83629 Weyarn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Lindenweg 4, 83629…
HRB 235912: Edelweiß Transporte GmbH, Weyarn, Landkreis Miesbach, Lindenweg 4, 83629 Weyarn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Lindenweg 4, 83629 Weyarn. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Spedition. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schnitzenbaumer, Eva Ursula, Weyarn, *XX.XX.XXXX; Vereijken, Thomas Franz, Valley, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.