HRB 214541
ED Metallbearbeitung GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Delmenhorst
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Registerdaten
- Sitz
- Delmenhorst
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 12 IN 117/19 · ED Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
- Insolvenzgericht
- Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 117/19
- Wirksam am
- 12.05.2025
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 214541
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 09.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 12 IN 117/19 · ED Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
- Insolvenzgericht
- Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 117/19
- Wirksam am
- 13.02.2025
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 214541
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 11.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 117/19 · ED Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
- Insolvenzgericht
- Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 117/19
- Wirksam am
- 03.03.2021
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 214541
Metallbearbeitung GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG
Oldenburg, HRB 214541), vertr. d.: Michael Köhler, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr.
Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 60,16 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR abzüglich bereits festgesetzter Vorschuss
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.01.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
767.486,88 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Zuschläge wurden für folgende Tätigkeiten geltend gemacht:
a) Betriebsfortführung - 30,16 Prozent
b) Bemühungen um eine überragende Sanierung - 30 Prozent
c) Arbeitnehmerbefassung - 15 Prozent
2. Weiterhin wurde ein Abschlag in Höhe von 15 Prozent vorgenommen.
Das Gericht hält die Zu- bzw. Abschläge und deren Höhe für angemessen und
festsetzungsfähig.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt
173.690,98 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt
35 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 30,16 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst,
Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747
Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749
Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44,
27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 02.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 12 IN 117/19 · ED Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
- Insolvenzgericht
- Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 117/19
- Wirksam am
- 12.02.2021
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 214541
In dem Insolvenzverfahren der ED Metallbearbeitung GmbH, Wildeshauser Straße
27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214541), vertr. d.: Michael Köhler,
(Geschäftsführer), ist zur Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet - § 177 Abs. 1
S. 2 InsO -.
Die Forderungen werden am Montag, 15.03.2021, 10:00 Uhr, Zimmer 25, Nebenstelle
1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst im schriftlichen Verfahren geprüft.
Widersprüche sind schriftlich bis zum 8.3.2021 zu erheben.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden können bis zum
Prüfungstermin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 10.02.2021
Dieses Schreiben ist maschinell hergestellt und
Bedarf zu seiner Wirksamkeit keiner Unterschrift.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 117/19 · ED Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
- Insolvenzgericht
- Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 117/19
- Wirksam am
- 04.02.2021
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 214541
Metallbearbeitung GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG
Oldenburg, HRB 214541), vertr. d.: Michael Köhler, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 19.02.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 03.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 117/19 · ED Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
- Insolvenzgericht
- Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 117/19
- Wirksam am
- 09.06.2020
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 214541
In dem Insolvenzverfahren ED Metallbearbeitung GmbH, Wildeshauser Straße 27,
27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214541), vertr. d.: Michael Köhler,
(Geschäftsführer), ist
Termin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung
bestimmt auf Donnerstag, 30.07.2020, 10:30 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1,
Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst
In dem Termin soll die Genehmigung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen
gem. § 160 InsO beschlossen werden. Sollte die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 I InsO.
Amtsgericht Delmenhorst 08.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 12 IN 117/19 · ED Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
- Insolvenzgericht
- Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 117/19
- Wirksam am
- 17.03.2020
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 214541
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 117/19 17.03.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ED Metallbearbeitung GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG
Oldenburg, HRB 214541),
vertreten durch:
Michael Köhler, (Geschäftsführer),
wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 26.03.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.03.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (26.03.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Thiemann
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 214541 HRB 214541: ED Metallbearbeitung GmbH, Delmenhorst, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst (12 IN 117/19) vom 01.01.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaf…
Forderungsprüfung 12 IN 117/19 · ED Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
- Insolvenzgericht
- Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 117/19
- Wirksam am
- 03.01.2020
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 214541
Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214541), vertr. d.: Michael
Köhler, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2020 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5,
28195 Bremen, Tel.: 0421 322739 0, Fax: 0421 322739 200, E-Mail:
bremen@willmer-inso.de, Internet: www.willmer-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.03.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 26.03.2020, 09:30 Uhr, Saal 2,
Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst,
Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747
Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 117/19 · ED Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
- Insolvenzgericht
- Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 117/19
- Wirksam am
- 25.09.2019
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 214541
Metallbearbeitung GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG
Oldenburg, HRB 214541), vertr. d.: Michael Köhler, (Geschäftsführer), ist am
25.09.2019 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195
Bremen, Tel.: 0421 322739 0, Fax: 0421 322739 200, E-Mail:
bremen@willmer-inso.de, Internet: www.willmer-inso.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen
werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 25.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 214541 HRB 214541: ED Metallbearbeitung GmbH, Delmenhorst, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2017 mit Änderung vom 07.12.2017. Die Gese…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.