PR 89
EC Umweltgutachter und Sachverständige Kremp & Partner PartG mbB
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Plau am See
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Registerdaten
- Sitz
- Plau am See
- Datenstand
- 2025-01-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
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Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
PR 89 PR 89: EC Umweltgutachter und Sachverständige Kremp & Partner PartG mbB, Plau am See (Teerofen 3, 19395 Plau am See OT Karow). Partnerschaft. Gegenstand: Die Wahrnehmung von Aufgaben als Umweltgutachter im R…
PR 89: EC Umweltgutachter und Sachverständige Kremp & Partner PartG mbB, Plau am See (Teerofen 3, 19395 Plau am See OT Karow). Partnerschaft. Gegenstand: Die Wahrnehmung von Aufgaben als Umweltgutachter im Rahmen der europäischen EMAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 über die freiwillige Teilnahme von Organsisationen an eine Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001), sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (EMASIII). Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dr. Ing. Kremp, Hannes Hermann, Krakow am See OT Charlottenthal, *XX.XX.XXXX; Kremp, Manfred, Dipl.-Ing.(FH), Rostock, *XX.XX.XXXX; Dr. Ing. Ober-Sundemeier, Anja, Dobbin OT Groß Bäbelin, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EC Umweltgutachter und Sachverständigen GmbH mit Sitz in Plau am See (Amtsgericht Schwerin, HRB 11296), nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.05.2019.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.