HRB 29870
EBS Technologies GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 KleinmachnowGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kleinmachnow
- Rechtsform
- 221110
- Kapital
- 350.665,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 07.07.2026
- Datenstand
- 2026-07-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Holger Klemm
Bochum
Karl Schweitzer
Zug, Schweiz
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Abrufstand 2026-07-21 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Forschung und Entwicklung und der weltweite Vertrieb eines Elektro-Stimulations-Verfahrens zur Diagnose und Therapie von Erkrankungen des zentralen Nervensystems.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 148/19 · EBS Technologies GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 148/19
- Wirksam am
- 04.06.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 29870
Amtsgericht Potsdam, 4. Juni 2026, 6 IN 148/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 148/19 · EBS Technologies GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 148/19
- Wirksam am
- 11.02.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 29870
EBS Technologies GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow,
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, zum Aktenzeichen 6 IN 148/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt € 2.498.143,99. Zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO steht voraussichtlich eine Masse von € 33.706,75 zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 6. Februar 2025, 6 IN 148/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 6 IN 148/19 · EBS Technologies GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 148/19
- Wirksam am
- 07.11.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 29870
der EBS Technologies GmbH ; Heinrich-Hertz-Straße 4 ; 14532 Kleinmachnow
wird das Entgelt der Insolvenzverwalterin
Frau Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin
wie folgt festgesetzt:
Vergütung € xxx
Auslagen € xxx
Zustellungsauslagen € xxx
Umsatzsteuer € xxx
Endbetrag € xxx
Gründe
Die Insolvenzverwalterin hat ihr Amt seit dem 01.07.2019 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden.
Bei Beendigung der Verwaltung hat die Masse einen sicher zu erwartenden Wert von € xxx.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, gemäß § 3 InsVV diesen Betrag auf xxx € angemessen anzuheben.
Neben der Vergütung erhält die Insolvenzverwalterin die Umsatzsteuer von 19 % (§ 7 InsVV) und pauschalierte Auslagen (§ 8 Abs. 3 InsVV) entsprechend ihrem Antrag. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.09.2024 verwiesen.
Vor dieser Entscheidung hat das Insolvenzgericht die anderen Verfahrensbeteiligten angehört. Gegen die beantragte Vergütung nebst Auslagen und Umsatzsteuer wurde von keinem der Verfahrensbeteiligten etwas vorgebracht.
Diese Entscheidung unterliegt dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6, § 4 InsO, § 568 ff. ZPO.
Das Rechtsmittel ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung dieser Entscheidung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zustellung wirksam erfolgt ist, § 6 Abs. 2 InsO. Bei öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beginnt die Frist mit Ablauf des zweiten Tages nach Veröffentlichung, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Der jeweils frühere Fristbeginn ist maßgebend.
Das Rechtsmittel ist bei dem Insolvenzgericht Potsdam, Jägerallee 10 - 12,1 4469 Potsdam einzulegen, § 6 Abs. 1 S. 2 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde soll begründet werden, § 571 ZPO.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Potsdam, den 01.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 148/19 · EBS Technologies GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 148/19
- Wirksam am
- 06.11.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 29870
der EBS Technologies GmbH ; Heinrich-Hertz-Straße 4 ; 14532 Kleinmachnow
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters
Frau Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin
wie folgt festgesetzt:
Vergütung € xxx
Auslagen € xxx
Umsatzsteuer € xxx
Endbetrag € xxx
Gründe
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 17.04.2019 bis zum 01.07.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 21, 63 InsO, §§ 11 InsVV). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§ 11 InsVV).
Mit Schriftsatz vom 30.09.2024 hat der vorläufigen Insolvenzverwalter seinen Vergütungsantrag gestellt. Auf diesen wird verwiesen. Vor einer Entscheidung wurden die Verfahrensbeteiligten zu diesem Vergütungsantrag angehört. Von den Verfahrensbeteiligten wurde gegen diesen Vergütungsantrag nichts vorgebracht.
Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse einen Wert von € xxx. Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist dabei nicht allein das zur Verteilung bereitstehende Vermögen des Schuldners sondern der Wert des vom vorläufigen Insolvenzverwalter verwalteten Vermögens gem. § 11 Abs. 1 InsVV. Hinsichtlich der zu berücksichtigenden Vermögensgegenständen und deren Wertansatz wird auf die Anlage zu diesem Beschluss verwiesen.
Der Regelsatz der Vergütung beträgt demnach € xxx (§ 2 InsVV). Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes unter Berücksichtigung sämtlicher Zu- und Abschläge nach § 11 Abs. 1, § 3 InsVV auf den Betrag von € xxx festzusetzen.
Zu diesem Betrag erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Umsatzsteuer von 19 % (§ 7 InsVV) und pauschalierte Auslagen (§ 8 Abs. 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag verwiesen.
Diese Entscheidung unterliegt dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6, § 4 InsO, § 568 ff. ZPO.
Das Rechtsmittel ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung dieser Entscheidung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zustellung wirksam erfolgt ist, § 6 Abs. 2 InsO. Bei öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beginnt die Frist mit Ablauf des zweiten Tages nach Veröffentlichung, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Der jeweils frühere Fristbeginn ist maßgebend.
Das Rechtsmittel ist bei dem Insolvenzgericht Potsdam, Jägerallee 10 - 12,1 4469 Potsdam einzulegen, § 6 Abs. 1 S. 2 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde soll begründet werden, § 571 ZPO.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Potsdam, den 01.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Fasel, Bodo; ist gemäß § 117 InsO von Amts wegen gelöscht. Rechtsverhaeltnis: …
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Prokura: Fasel, Bodo, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Geschäftsführer: Klemm, Holger, *XX.XX.XXXX, Bochum
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.10.2017 ist das Stammkapital um 29.339 EUR auf 350.665 EUR …
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Nicht mehr Geschäftsführer: Pommerening, Ulf; Geschäftsführer: Dr. Schweitzer, Karl, *XX.XX.XXXX, Zug, Schweiz; …
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 ist der Gesellschaftsvertrag durch Einf…
Das Bezugsrecht der Gesellschafter kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Inländische Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow; War Zweigniederlassung: EBS Technol…
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Pommerening, Ulf, *XX.XX.XXXX, Bad Bramstedt; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.11.2007, zuletzt geändert durch Beschluss vom 15.11.2016. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Hennigsdorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10870 NP) nach Kleinmachnow verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1.2 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss vom 15.11.2016 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2017 gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 13.114 EUR zu erhöhen und nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist den Gesellschaftsvertrag anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2016/I); Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.04.2008
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.