HRB 29870

EBS Technologies GmbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kleinmachnow
Rechtsform
221110
Kapital
350.665,00 EUR
Letzte Eintragung
07.07.2026
Datenstand
2026-07-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Holger Klemm

Bochum

086

Karl Schweitzer

Zug, Schweiz

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-07-24

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Forschung und Entwicklung und der weltweite Vertrieb eines Elektro-Stimulations-Verfahrens zur Diagnose und Therapie von Erkrankungen des zentralen Nervensystems.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 148/19 · EBS Technologies GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 148/19
Wirksam am
04.06.2026
Registerbezug
Potsdam, HRB 29870
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EBS Technologies GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 29870 P), Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Karl Schweitzer und Herrn Holger Klemm wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 4. Juni 2026, 6 IN 148/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 148/19 · EBS Technologies GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 148/19
Wirksam am
11.02.2025
Registerbezug
Potsdam, HRB 29870
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EBS Technologies GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow,

liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, zum Aktenzeichen 6 IN 148/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.

Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt € 2.498.143,99. Zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO steht voraussichtlich eine Masse von € 33.706,75 zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 6. Februar 2025, 6 IN 148/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 148/19 · EBS Technologies GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 148/19
Wirksam am
07.11.2024
Registerbezug
Potsdam, HRB 29870
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der EBS Technologies GmbH ; Heinrich-Hertz-Straße 4 ; 14532 Kleinmachnow

wird das Entgelt der Insolvenzverwalterin

Frau Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin

wie folgt festgesetzt:

Vergütung € xxx
Auslagen € xxx
Zustellungsauslagen € xxx
Umsatzsteuer € xxx

Endbetrag € xxx

Gründe

Die Insolvenzverwalterin hat ihr Amt seit dem 01.07.2019 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden.

Bei Beendigung der Verwaltung hat die Masse einen sicher zu erwartenden Wert von € xxx.

Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, gemäß § 3 InsVV diesen Betrag auf xxx € angemessen anzuheben.

Neben der Vergütung erhält die Insolvenzverwalterin die Umsatzsteuer von 19 % (§ 7 InsVV) und pauschalierte Auslagen (§ 8 Abs. 3 InsVV) entsprechend ihrem Antrag. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.09.2024 verwiesen.

Vor dieser Entscheidung hat das Insolvenzgericht die anderen Verfahrensbeteiligten angehört. Gegen die beantragte Vergütung nebst Auslagen und Umsatzsteuer wurde von keinem der Verfahrensbeteiligten etwas vorgebracht.

Diese Entscheidung unterliegt dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6, § 4 InsO, § 568 ff. ZPO.
Das Rechtsmittel ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung dieser Entscheidung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zustellung wirksam erfolgt ist, § 6 Abs. 2 InsO. Bei öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beginnt die Frist mit Ablauf des zweiten Tages nach Veröffentlichung, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Der jeweils frühere Fristbeginn ist maßgebend.
Das Rechtsmittel ist bei dem Insolvenzgericht Potsdam, Jägerallee 10 - 12,1 4469 Potsdam einzulegen, § 6 Abs. 1 S. 2 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde soll begründet werden, § 571 ZPO.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.

Potsdam, den 01.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 148/19 · EBS Technologies GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 148/19
Wirksam am
06.11.2024
Registerbezug
Potsdam, HRB 29870
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der EBS Technologies GmbH ; Heinrich-Hertz-Straße 4 ; 14532 Kleinmachnow

wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters

Frau Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin

wie folgt festgesetzt:

Vergütung € xxx
Auslagen € xxx
Umsatzsteuer € xxx

Endbetrag € xxx

Gründe

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 17.04.2019 bis zum 01.07.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 21, 63 InsO, §§ 11 InsVV). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§ 11 InsVV).

Mit Schriftsatz vom 30.09.2024 hat der vorläufigen Insolvenzverwalter seinen Vergütungsantrag gestellt. Auf diesen wird verwiesen. Vor einer Entscheidung wurden die Verfahrensbeteiligten zu diesem Vergütungsantrag angehört. Von den Verfahrensbeteiligten wurde gegen diesen Vergütungsantrag nichts vorgebracht.

Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse einen Wert von € xxx. Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist dabei nicht allein das zur Verteilung bereitstehende Vermögen des Schuldners sondern der Wert des vom vorläufigen Insolvenzverwalter verwalteten Vermögens gem. § 11 Abs. 1 InsVV. Hinsichtlich der zu berücksichtigenden Vermögensgegenständen und deren Wertansatz wird auf die Anlage zu diesem Beschluss verwiesen.

Der Regelsatz der Vergütung beträgt demnach € xxx (§ 2 InsVV). Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes unter Berücksichtigung sämtlicher Zu- und Abschläge nach § 11 Abs. 1, § 3 InsVV auf den Betrag von € xxx festzusetzen.

Zu diesem Betrag erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Umsatzsteuer von 19 % (§ 7 InsVV) und pauschalierte Auslagen (§ 8 Abs. 3 InsVV).

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag verwiesen.

Diese Entscheidung unterliegt dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6, § 4 InsO, § 568 ff. ZPO.
Das Rechtsmittel ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung dieser Entscheidung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zustellung wirksam erfolgt ist, § 6 Abs. 2 InsO. Bei öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beginnt die Frist mit Ablauf des zweiten Tages nach Veröffentlichung, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Der jeweils frühere Fristbeginn ist maßgebend.
Das Rechtsmittel ist bei dem Insolvenzgericht Potsdam, Jägerallee 10 - 12,1 4469 Potsdam einzulegen, § 6 Abs. 1 S. 2 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde soll begründet werden, § 571 ZPO.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.

Potsdam, den 01.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Fasel, Bodo; ist gemäß § 117 InsO von Amts wegen gelöscht. Rechtsverhaeltnis: …
HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Fasel, Bodo; ist gemäß § 117 InsO von Amts wegen gelöscht. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst (AG Potsdam, 6 IN 148/19)
Veränderungen
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Prokura: Fasel, Bodo, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Prokura: Fasel, Bodo, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
Veränderungen
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Geschäftsführer: Klemm, Holger, *XX.XX.XXXX, Bochum
HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Geschäftsführer: Klemm, Holger, *XX.XX.XXXX, Bochum
Veränderungen
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.10.2017 ist das Stammkapital um 29.339 EUR auf 350.665 EUR …
HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.10.2017 ist das Stammkapital um 29.339 EUR auf 350.665 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4.1 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital)
Veränderungen
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Nicht mehr Geschäftsführer: Pommerening, Ulf; Geschäftsführer: Dr. Schweitzer, Karl, *XX.XX.XXXX, Zug, Schweiz; …
HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Nicht mehr Geschäftsführer: Pommerening, Ulf; Geschäftsführer: Dr. Schweitzer, Karl, *XX.XX.XXXX, Zug, Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 ist der Gesellschaftsvertrag durch Einf…
HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 ist der Gesellschaftsvertrag durch Einfügung der Ziffer 4.5 (Genehmigtes Kapital) geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 16.06.2022 gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 12.800 EUR zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Gesellschafter kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Neueintragungen
HRB 29870 P HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Inländische Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow; War Zweigniederlassung: EBS Technol…
HRB 29870 P: EBS Technologies GmbH, Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow. Inländische Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 4, 14532 Kleinmachnow; War Zweigniederlassung: EBS Technologies GmbH, 14532 Kleinmachnow, Heinrich-Hertz-Str. 4, 14532 Kleinmachnow; Gegenstand: Die Forschung und Entwicklung und der weltweite Vertrieb eines Elektro-Stimulations-Verfahrens zur Diagnose und Therapie von Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Kapital: 321.326 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Pommerening, Ulf, *XX.XX.XXXX, Bad Bramstedt; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.11.2007, zuletzt geändert durch Beschluss vom 15.11.2016. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Hennigsdorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10870 NP) nach Kleinmachnow verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1.2 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss vom 15.11.2016 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2017 gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 13.114 EUR zu erhöhen und nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist den Gesellschaftsvertrag anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2016/I); Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.04.2008

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.