HRA 61322
EBM Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Meckenheim
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Registerdaten
- Sitz
- Meckenheim
- Datenstand
- 2024-04-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 64/18 · EBM Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 64/18
- Wirksam am
- 11.03.2025
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61322
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Zur Begründung wird auf die Ausführungen in seinem Antrag verwiesen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 24.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 64/18 · EBM Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 64/18
- Wirksam am
- 27.03.2019
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61322
(haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hauptstraße 88, 67149 Meckenheim (AG
Ludwigshafen am Rhein, HRA 61322), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 26.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 61322 HRA 61322: EBM Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Meckenheim, Hauptstraße 88, 67149 Meckenheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Forderungsprüfung 1 IN 64/18 · EBM Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 64/18
- Wirksam am
- 01.02.2019
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61322
Co. KG, Hauptstraße 88, 67149 Meckenheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61322),
ist am 01.02.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Wellstein, Augustaanlage 32, 68165
Mannheim, Tel.: 0621/129 430, Fax: 0621/15 24 66, E-Mail: mannheim@rochade.net,
Internet: www.rochade.net.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. ergibt
sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den
Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland
hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.03.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 11.04.2019, 13:00 Uhr, C 9,
Seitengebäude, Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt a. d. Wstr. eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt
a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 01.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 1 IN 64/18 · EBM Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 64/18
- Wirksam am
- 23.01.2019
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61322
Neustadt a. d. Wstr.
Insolvenzgericht
Beschluss
1 IN 64/18 22.01.2019
In dem Insolvenzantragsverfahren
Finanzamt Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 26, 67433 Neustadt a. d. Wstr.,
- Antragstellerin -
g e g e n
EBM Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hauptstraße 88, 67149
Meckenheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61322),
- Antragsgegnerin -
Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Michael Wellstein, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Neustadt an der Weinstraße durch den
Richter am Amtsgericht Dr. Fitterer am 22.01.2019 beschlossen:
1. Der Antragsgegnerin wird der Abschluss von Energielieferungs-,
Warenlieferungsverträgen und Verträgen für die Finanz- und Lohnbuchhaltung
mit folgenden Unternehmen/Personen untersagt:
a) E-Werk Meckenheim/Pfalz für Energielieferung 150,00 €
b) Wilhelm Ginger Mannheim KG, Mannheim für Warenlieferung 5.000,00 €
c) Heimrath und Bley, Steuerberater, Walldorf für Finanz- und
Lohnbuchführungskosten 500,00 €.
2. Hinsichtlich der unter Ziffer 1 dieses Beschlusses bezeichneten
Rechtsgeschäfte geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis mit der
Ermächtigung zur Leistung von Zahlungen zu Lasten der Insolvenzmasse auf
den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Wellstein,
Augustaanlage 32, 68165 Mannheim über.
3. Im Übrigen verbleibt es bei den mit Beschluss des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Neustadt an der Weinstraße vom 24.10.2018 angeordneten
Sicherungsmaßnahmen.
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Neustadt/Wstr. eingesehen werden (§ 64 II 2 InsO).
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 64/18 · EBM Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 64/18
- Wirksam am
- 24.10.2018
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61322
Wärmetechnik UG & Co. KG, Hauptstraße 88, 67149 Meckenheim (AG Ludwigshafen am
Rhein, HRA 61322), ist am 24.10.2018 die vorläufige Verwaltung des Vermögens
des Schuldners angeordnet und bestimmt worden, dass Verfügungen des Schuldners
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wellstein,
Augustaanlage 32, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/129 430, Fax: 0621/15 24 66,
E-Mail: mannheim@rochade.net, Internet: www.rochade.net bestellt worden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 24.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 61322 HRA 61322:EBM Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Meckenheim, Hauptstraße 88, 67149 Meckenheim.(Gegenstand sind Planung, Vertrieb und Montage von wärmetechnischen Anlagen, Solar-, Holz-, Pellets-,…
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