HRA 910

Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Britz

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Registerdaten

Sitz
Britz
Datenstand
2024-11-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-11-24

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3.1 IN 485/00 · Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3.1 IN 485/00
Wirksam am
13.10.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRA 910
3.1 IN 485/00
BERICHTIGUNG
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Joachimsthaler Str. 100, 16230 Britz
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Raap, Jungfernstieg 7, 20354 Hamburg festgesetzt auf ( ) € zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von ( ) €. Für die Übertragung des Zustellwesens wird ein Betrag in Höhe von ( ) € zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von ( ) € festgesetzt. Die Auslagen werden festgesetzt auf ( ) € zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von ( ) €. Die besonderen Auslagen werden festgesetzt auf ( ) zuzüglich Mehrwertsteuer ( ).

Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO einen Anspruch auf Vergütung der Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslage. Vergütung und Auslagen richten sich nach der Insolvenzvergütungsverordnung (InsVV).
Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung erstreckt, § 1 InsVV. Der Insolvenzverwalter erhält grundsätzlich eine Vergütung in Höhe eines nach § 2 Abs. 1 InsVV ermittelten Regelsatzes; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Insolvenzmasse von 14.173.672,46 € zu Grunde. Die entspricht der durch den Insolvenzverwalter ermittelten Insolvenzmasse.

Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge:

- 192,38 % für die Betriebsfortführung
- 40 % für die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte, hiervon ist die Mehrvergütung in Höhe von 74.174,52 € in Abzug zu bringen,
- 10 % für die Bearbeitung der Altlasten
- 20 % für den arbeitsrechtlichen Mehraufwand,
- 30 % für die Betriebsverpachtung,
- 75 % für die erfolgreiche Sanierung,
- 2,49 % für die Mietverwaltung,
- 15 % für den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Bestellung des Gläubigerausschusses und
- 40 % für die hohe Gläubigerzahl

wurden festgesetzt.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die sofortige Beschwerde kann binnen einer Frist von zwei Wochen auch beim Beschwerdegericht, dem Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 9. Oktober 2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 3.1 IN 485/00 · Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3.1 IN 485/00
Wirksam am
18.09.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRA 910
3.1 IN 485/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Joachimsthaler Str. 100, 16230 Britz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Thien, Frankfurter Chaussee 49, 15848 Beeskow sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 30.970.452,97 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 7.912.129,32 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 3.1 IN 485/00 · Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3.1 IN 485/00
Wirksam am
18.09.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRA 910
3.1 IN 485/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Joachimsthaler Str. 100, 16230 Britz, vertreten durch den Geschäftsführer wird der Schlussverteilung zugestimmt. Schlusstermin mit folgender Tagesordnung :
- Prüfung von eventuell verspätet angemeldeten Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wird bestimmt auf den 03.11.2026, 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 302.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3.1 IN 485/00 · Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3.1 IN 485/00
Wirksam am
18.09.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRA 910
3.1 IN 485/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Joachimsthaler Str. 100, 16230 Britz ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 14.173.672,46€ nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in gesetzlicher Höhe festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge

- 192,38 % für die Betriebsfortführung,
- 40% für die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte, hiervon ist die Mehrvergütung in Höhe von 74.174,52 € in Abzug zu bringen,
- 10 % für die Bearbeitung der Altlasten,
- 20 % für den arbeitsrechtlichen Mehraufwand,
- 30 % für die Betriebsverpachtung,
- 75 % für die erfolgreiche Sanierung,
- 2,49 % für die Mietverwaltung,
- 15 % für den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Bestellung des Gläubigerausschusse und
- 40 % für die Hohe Gläubigeranzahl.
festgesetzt.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) oder bei dem Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3.1 IN 485/00 · Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt/Oder
Insolvenzgericht
Frankfurt/Oder
Aktenzeichen
3.1 IN 485/00
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRA 910

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3.1 IN 485/00 · Eberswalder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt/Oder
Insolvenzgericht
Frankfurt/Oder
Aktenzeichen
3.1 IN 485/00
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRA 910

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.