HRB 241326

Eberhard Maier GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Böblingen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Böblingen
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 241326 HRB 241326: Eberhard Maier GmbH, Böblingen, Wolf-Hirth-Str. 3, 71034 Böblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das…
HRB 241326: Eberhard Maier GmbH, Böblingen, Wolf-Hirth-Str. 3, 71034 Böblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Maier GmbH & Co. KG Grundstücksverwaltung", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 720596) um 10.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 210.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.06.2021 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Maier GmbH & Co. KG Grundstücksverwaltung", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 720596) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.