HRB 28578

Ebenistus GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lichtenstein/Sa.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.06.2019
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Bert Rabe

Lichtenstein/Sa.

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Tischlerei Adler GmbH Lichtenstein/Sa.

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung von Möbeln, Ausführung von Montagearbeiten, Handel mit Baumaterial und Möbeln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 317 IN 479/19 · Ebenistus GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
317 IN 479/19
Wirksam am
10.02.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28578
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 317 IN 479/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebenistus GmbH, Rümpfstraße 1,
09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz, HRB 28578
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Rabe

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.02.2021 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

317 IN 479/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 317 IN 479/19 · Ebenistus GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
317 IN 479/19
Wirksam am
24.11.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28578
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 317 IN 479/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebenistus GmbH, Rümpfstraße 1,
09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz, HRB 28578
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Rabe

ergeht am 23.11.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 08.12.2020

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Verlustausgleichsanspruch der
Schuldnerin gegen die ITP Ingenieurbüro Tiefbauplanung GmbH, Lichtenstein, über
86.775,25 EUR zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz der ITP Ingenieurbüro
Tiefbauplanung GmbH einem Vergleich zuzuführen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO. (Auf
das Vergleichsangebot der ITP Ingenieurbüro Tiefbauplanung GmbH vom 28.10.2020
wird verwiesen.)

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

317 IN 479/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 317 IN 479/19 · Ebenistus GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
317 IN 479/19
Wirksam am
13.03.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28578
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 317 IN 479/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebenistus GmbH, Rümpfstraße 1,
09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 28578
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Rabe

ergeht am 13.03.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 20.03.2020

09:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich des Insolvenzverwalters
mit der Auftraggeberin Tetris Projekt GmbH zur Abgeltung rückständiger
Werklohnforderungen gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 75.000,00 EUR.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

317 IN 479/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 317 IN 479/19 · Ebenistus GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
317 IN 479/19
Wirksam am
27.02.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28578
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 317 IN 479/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebenistus GmbH, Rümpfstraße 1,
09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 28578
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Rabe

ergeht am 27.02.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Der Beschluss vom 24.02.2020 wird wie folgt berichtigt:

Anstelle von bisher: "75.00 EUR" lautet es richtig: 75.000,00 EUR.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

317 IN 479/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 317 IN 479/19 · Ebenistus GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
317 IN 479/19
Wirksam am
25.02.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28578
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 317 IN 479/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebenistus GmbH, Rümpfstraße 1,
09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 28578
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Rabe

ergeht am 24.02.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 13.03.2020

09:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich des Insolvenzverwalters
mit der Auftraggeberin Tetris Projekt GmbH zur Abgeltung rückständige
Werklohnforderungen gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 75.00 EUR

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

317 IN 479/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 25.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 317 IN 479/19 · Ebenistus GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
317 IN 479/19
Wirksam am
02.09.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28578
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 317 IN 479/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebenistus GmbH, Rümpfstraße 1,
09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 28578
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Rabe

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 29.08.2019 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

317 IN 479/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 317 IN 479/19 · Ebenistus GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
317 IN 479/19
Wirksam am
02.07.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28578
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 317 IN 479/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebenistus GmbH, Rümpfstraße 1,
09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 28578
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Rabe

wurde mit Beschluss vom 01.07.2019 dem vorläufigen Insolvenzverwalter
antragsgemäß 35 Prozent der Regelvergütung gem. § 11 InsVV iVm. §§ 10, 2 Abs. 1
InsVV nebst Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt.

Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin
auferlegt.

Die Berechnungsgrundlage gem. §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV 254.008,00 EUR.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.

317 IN 479/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28578 HRB 28578: Ebenistus GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 31.05.2019, AZ: 317 IN 479/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen d…
HRB 28578: Ebenistus GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 31.05.2019, AZ: 317 IN 479/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 317 IN 479/19 · Ebenistus GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
317 IN 479/19
Wirksam am
31.05.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28578
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 317 IN 479/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ebenistus GmbH, Rümpfstraße 1,
09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 28578
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Rabe

ergeht am 31.05.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung von Möbeln
u.a.) wird am 31.05.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Christoph Mathern
Kanzlerstraße 34
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 4909167
Telefax: 0371 4909444
Email geschäftlich: mail@mathern-flatter.com

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.07.2019
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 27.08.2019

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

317 IN 479/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 31.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28578 HRB 28578: Ebenistus GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 27.10.2017 mit der ITP Ingenieurbüro Tiefbauplanung GmbH mit dem Sitz in…
HRB 28578: Ebenistus GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 27.10.2017 mit der ITP Ingenieurbüro Tiefbauplanung GmbH mit dem Sitz in Lichtenstein/Sa. ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.12.2018 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 317 IN 479/19 · Ebenistus GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
317 IN 479/19
Wirksam am
25.03.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28578
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 317 IN 479/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ebenistus GmbH,
Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 28578
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Rabe

- wurde am 21.03.2019 um 14 Uhr Christoph Mathern, Kanzlerstraße 34, 09112
Chemnitz, Telefax 0371 4909444, Email geschäftlich mail@mathern-flatter.com,
Telefon geschäftlich 0371 4909167 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

317 IN 479/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 25.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28578 HRB 28578: Ebenistus GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Die Gesellschaft hat am 27.10.2017 mit der ITP Ingenieurbüro Tiefbauplanung GmbH mit Sitz in Lichtenstein/Sa. (Amtsgericht …
HRB 28578: Ebenistus GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Die Gesellschaft hat am 27.10.2017 mit der ITP Ingenieurbüro Tiefbauplanung GmbH mit Sitz in Lichtenstein/Sa. (Amtsgericht Chemnitz HRB 16881) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
Veränderungen
HRB 28578 HRB 28578: Ebenistus GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 hat die Änderung des § 6 (Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrage…
HRB 28578: Ebenistus GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 hat die Änderung des § 6 (Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 28578 HRB 28578:Tischlerei Adler GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa..Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2014 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschl…
HRB 28578:Tischlerei Adler GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa..Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2014 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Ebenistus GmbH.
Neueintragungen
HRB 28578 Tischlerei Adler GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2013. Geschäftsanschrift: Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenste…
Tischlerei Adler GmbH, Lichtenstein/Sa., Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2013. Geschäftsanschrift: Rümpfstraße 1, 09350 Lichtenstein/Sa. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Möbeln, Ausführung von Montagearbeiten, Handel mit Baumaterial und Möbeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rabe, Bert, Lichtenstein/Sa., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.