HRB 1738
Ebeling GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Langenhagen
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Registerdaten
- Sitz
- Langenhagen
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Ebeling Maschinenbau GmbH Langenhagen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 906 IN 197/19 - 3 - · Ebeling GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 197/19 - 3 -
- Wirksam am
- 11.05.2023
- Registerbezug
- Hannover, HRB 1738
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 80 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Im Übrigen wird der Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.03.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.709.116,43 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die beantragten Zuschläge für die Betriebsfortführung, die Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie für die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten sind nach Art und Umfang angemessen und festsetzungsfähig.
Der Zuschlag für die Sanierungsbemühungen kann nicht in der beantragten Höhe von 30 % bewilligt werden. Zwar rechtfertigen die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Antrag die Bewilligung eines Zuschlags, jedoch nicht in der beantragten Höhe. Bei diesem Zuschlagstatbestand muss besonders die Beauftragung comes Unternehmensberatung GmbH & Co. KG zuschlagsmindernd berücksichtigt werden, da der vorläufige Insolvenzverwalter hierdurch eine nicht unerhebliche Arbeitserleichterung bzgl. der Sanierungsbemühungen erfahren hat. Des Weiteren rechtfertigen die sonstigen Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht die Bewilligung des Zuschlags in der beantragten Höhe.
Der beantragte Zuschlag i. H. v. 5 % für den ungewöhnlich hohen Jahresumsatz kann nicht bewilligt werden, da nach Auffassung des Gerichts hierfür kein besonderer Zuschlagstatbestand vorgesehen ist. Auch ist aufgrund der bewilligten Zuschläge dem Umstand des größeren Unternehmens / des durchschnittlich höheren Jahresumsatzes und der damit verbundenen Mehrarbeit bereits ausreichend Rechnung getragen worden.
In der Gesamtwürdigung des Verfahrens unter Berücksichtigung aller zuschlagswürdigen Umstände ist ein Gesamtzuschlag i. H. v. 80 % ausreichend, aber auch angemessen. Insbesondere ist hervorzuheben, dass der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Beauftragung Dritter (Bl. 159 d. A.) nicht unerhebliche Aufgaben abgegeben hat und hierdurch entsprechende Arbeitserleichterungen erfahren hat. Des Weiteren ist im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen, dass das Gericht bei der Bemessung der Berechnungsgrundlage im Bereich der unfertigen Erzeugnisse sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung die Erheblichkeit bejaht hat, so dass die entsprechenden Beträge in die Berechnungsmasse mit eingeflossen sind, wodurch der vorläufige Insolvenzverwalter bereits von einer höheren Vergütung partizipiert.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 10.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 906 IN 197/19 - 3 - · Ebeling GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 197/19 - 3 -
- Wirksam am
- 11.04.2023
- Registerbezug
- Hannover, HRB 1738
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 31.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 906 IN 197/19 - 3 - · Ebeling GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 197/19 - 3 -
- Wirksam am
- 07.04.2022
- Registerbezug
- Hannover, HRB 1738
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.05.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 05.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1738 HRB 1738: Ebeling GmbH, Langenhagen, Frankenring 12, 30855 Langenhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (906 IN 197/19 - 3 -) vom 01.06.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
Forderungsprüfung 906 IN 197/19 - 3 - · Ebeling GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 197/19 - 3 -
- Wirksam am
- 04.06.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 1738
Langenhagen (AG Hannover, HRB 1738), vertr. d.: 1. Kerstin Ebeling, Andreas
Haselbacher Straße 42, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), 2. Torben Ebeling,
Masurenweg 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2019 um 08:44
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ralph Bünning, Thielenplatz 5, 30159
Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99, Internet: www.schubra.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.07.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.08.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.07.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (01.08.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.06.2019
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 906 IN 197/19 - 3 - · Ebeling GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 197/19 - 3 -
- Wirksam am
- 24.05.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 1738
Ebeling GmbH, Frankenring 12, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 1738), vertr.
d.: 1. Kerstin Ebeling, Andreas Haselbacher Straße 42, 30900 Wedemark,
(Geschäftsführerin), 2. Torben Ebeling, Masurenweg 40, 30900 Wedemark,
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
08.04.2019 um 15:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung sowie zusätzlich zu
der am 03.05.2019 erteilten Einzelermächtigung eine weitere Einzelermächtigung
zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der
Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Hannover einsehbar.
Amtsgericht Hannover, 24.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 906 IN 197/19 - 3 - · Ebeling GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 197/19 - 3 -
- Wirksam am
- 08.04.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 1738
Ebeling GmbH, Frankenring 12, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 1738), vertr.
d.: 1. Kerstin Ebeling, Andreas Haselbacher Straße 42, 30900 Wedemark,
(Geschäftsführerin), 2. Torben Ebeling, Masurenweg 40, 30900 Wedemark,
(Geschäftsführer), ist am 08.04.2019 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Bünning,
Thielenplatz 5, 30159 Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99,
Internet: www.schubra.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.04.2019
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1738 HRB 1738: Ebeling GmbH, Langenhagen, Frankenring 12, 30855 Langenhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Organisation der Gesellschafter-Versa…
HRB 1738 HRB 1738: Ebeling GmbH, Langenhagen, Frankenring 12, 30855 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ebeling, Manfred, Maschinenbaumeister, Wedemark-Mellendorf.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.