HRA 729944

EAZ eK Autozubehör- und Heimtextilien Inhaberin Roswitha Franosch

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Böblingen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Böblingen
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 729944 HRA 729944:EAZ eK Autozubehör- und Heimtextilien Inhaberin Roswitha Franosch, Böblingen, Wolf-Hirth-Straße 20, 71034 Böblingen.(Der Handel mit Autozubehör und Heimtextilien, Vermietung von Booten und Kfz sow…
HRA 729944:EAZ eK Autozubehör- und Heimtextilien Inhaberin Roswitha Franosch, Böblingen, Wolf-Hirth-Straße 20, 71034 Böblingen.(Der Handel mit Autozubehör und Heimtextilien, Vermietung von Booten und Kfz sowie Import und Export der vorgenannten Waren.). Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Wolf-Hirth-Straße 20, 71034 Böblingen. Inhaber: Franosch, Roswitha Maria, Böblingen, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen der Inhaberin (übernehmende Rechtsträgerin) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 06.06.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EAZ GmbH Autozubehör- und Heimtextilien", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245818) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.