HRB 49429

Easydrive Fahrschule GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Offenbach am Main

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Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 515/23 · Easydrive Fahrschule GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 515/23
Wirksam am
21.08.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49429
Geschäftsnummer: 8 IN 515/23
In dem Insolvenzverfahren Easydrive Fahrschule GmbH, geboren am XX.XX.XXXX, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49429),
vertreten durch:
1. Jan Patrick Schulze, Pasbergstraße 6, 82110 Germering, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Dirk Volker Schulze, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main, (Gesellschafter), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 4.322,86 Euro - vor Abzug der Verfahrenskosten - zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 26.994,46 Euro.

Amtsgericht Offenbach am Main, 13.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 515/23 · Easydrive Fahrschule GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 515/23
Wirksam am
09.05.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49429
8 IN 515/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Easydrive Fahrschule GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49429), vertr. d.: 1. Jan Patrick Schulze, Pasbergstraße 6, 82110 Germering, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dirk Volker Schulze, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main, (Gesellschafter), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 06.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 09.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 515/23 · Easydrive Fahrschule GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 515/23
Wirksam am
29.02.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49429
Geschäftsnummer: 8 IN 515/23
Am 20.02.2024 um 15:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Easydrive Fahrschule GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49429), vertr. d.: 1. Jan Patrick Schulze, Pasbergstraße 6, 82110 Germering, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dirk Volker Schulze, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main, (Gesellschafter),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 27.03.2024.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 27.03.2024.

b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 17.04.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 515/23 · Easydrive Fahrschule GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 515/23
Wirksam am
23.02.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49429
8 IN 515/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Easydrive Fahrschule GmbH, geboren am XX.XX.XXXX, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49429),
vertreten durch:
1. Jan Patrick Schulze, Pasbergstraße 6, 82110 Germering, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Dirk Volker Schulze, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main, (Gesellschafter),

wird heute um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 49429 HRB 49429: Easydrive Fahrschule GmbH, Offenbach am Main, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schulze, Jan-Patrick, Germering, *XX.XX.XXXX, einz…
HRB 49429: Easydrive Fahrschule GmbH, Offenbach am Main, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schulze, Jan-Patrick, Germering, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 49429 HRB 49429: Easydrive Fahrschule GmbH, Offenbach am Main, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäf…
HRB 49429: Easydrive Fahrschule GmbH, Offenbach am Main, Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 49429 HRB 49429: Easydrive Fahrschule GmbH, Offenbach am Main, Bieberer Straße 88, 63065 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Schulze, J…
HRB 49429: Easydrive Fahrschule GmbH, Offenbach am Main, Bieberer Straße 88, 63065 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Bieberer Straße 88, 63071 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Schulze, Jan-Patrick, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze, Dirk Volker, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 49429 HRB 49429: Easydrive Fahrschule GmbH, Offenbach am Main, Bieberer Straße 88, 63065 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2016. Geschäftsanschrift: Bieberer …
HRB 49429: Easydrive Fahrschule GmbH, Offenbach am Main, Bieberer Straße 88, 63065 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2016. Geschäftsanschrift: Bieberer Straße 88, 63065 Offenbach am Main. Gegenstand: der Betrieb von Fahrschulen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schulze, Dirk Volker, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.