HRA 5238

easyApotheke Lauterer Höhe Esmat Wittl e.K.

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Coburg

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Registerdaten

Sitz
Coburg
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K. Coburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
06.11.2024
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
IN 238/22

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Luft Walter Peter, geb. Luft, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 06.05.2023, zuletzt wohnhaft: Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Erblasser -
1) Luft Dieter, geboren am XX.XX.XXXX, Rummental 20, 96450 Coburg
- Erbe -
2) Luft Monique Sybilla Agnes, geb. Rose, geboren am XX.XX.XXXX, Scheuerfelder Straße 83, 96450 Coburg
- Erbin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 06.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
15.08.2024
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
IN 238/22

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Luft Walter Peter, geb. Luft, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 06.05.2023, zuletzt wohnhaft: Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Erblasser -
1) Luft Dieter, geboren am XX.XX.XXXX, Rummental 20, 96450 Coburg
- Erbe -
2) Luft Monique Sybilla Agnes, geb. Rose, geboren am XX.XX.XXXX, Weimarer Straße 27, 96487 Dörfles-Esbach
- Erbin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Veräußerung des bebauten Grundstücks (Rummental 22a, Coburg), eingetragen beim Amtsgericht Coburg im Grundbuch von Coburg, Band 384 Blatt Nr. 15262, sowie der beiden unbebauten Grundstücke (Gartengrundstücke), eingetragen beim Amtsgericht Coburg im Grundbuch von Coburg, Band 441 Blatt 15256 und Band 480 Blatt 18593, aus freier Hand zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 650.000,00 EUR
wird bestimmt auf

Montag, 26.08.2024, 10:00 Uhr
Konferenzraum 2. Stock, Heiligkreuzstraße 22, 96450 Coburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 14.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
19.03.2024
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
IN 238/22

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Luft Walter Peter, geb. Luft, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 06.05.2023, zuletzt wohnhaft: Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Erblasser -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring (vormals Schuldnervertreter) zur Erledigung von wechselseitigen Ansprüchen
wird bestimmt auf

Freitag, 05.04.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 19.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
20.09.2023
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 238/22

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Luft Walter Peter, geb. Luft, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 06.05.2023, zuletzt wohnhaft: Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Erblasser -

(Es erfolgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:)

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Klaus-Christof Ehrlicher, Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg, für die Tätigkeit als Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen

Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Sachwalters vom 18.08.2023.
Gemäß § 10 InsVV erfolgt die Berechnung der Vergütung eines Sachwalters grundsätzlich wie bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters, soweit in den §§ 11 bis 13 InsVV nichts anderes bestimmt ist.
Berechnungsgrundlage ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Eigenverwaltung ist das Schuldnervermögen noch nicht vollständig verwertet. Berechnungsgrundlage ist daher die sich am Verfahrensende voraussichtlich ergebende Insolvenzmasse.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von einem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.667.613,33 EUR auszugehen.
Gemäß § 12 Abs. 1 InsVV ist die Regelvergütung für einen Sachwalter auf einen Bruchteil von
60 % zu verringern. Die Vergütung war daher gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR (60 % von xxx EUR) festzusetzen.
Nach § 3 Abs. 1 InsVV kann die Regelvergütung erhöht werden, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Sachwalters dies erfordern.
Bei der Bemessung der dem Sachwalter zustehenden Zuschläge sind alle Tätigkeiten, die dem Sachwalter durch Gesetz oder durch Beschluss wirksam übertragen worden sind, zu berücksichtigen. Nach § 274 Abs. 2 InsO hat der Sachwalter insbesondere die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Eigene Eingriffs- oder Sicherungsbefugnisse stehen dem Sachwalter jedoch nicht zu.
Der Sachverwalter beantragte bezogen auf die Regelvergütung eines Insolvenzverwalters einen Zuschlag in Höhe 55 % für folgende Tätigkeiten:
|Begleitende Tätigkeit bei Betriebsfortführung
|Tabellenführung
|Sonderaufgaben des Sachwalters
|Begleitende Tätigkeit bei der Apothekenveräußerung
Auf die ausführliche Begründung im Vergütungsfestsetzungsantrag wird Bezug genommen.
Der Sachwalter führt aus, dass die drei Apotheken für die Dauer der Eigenverwaltung fortgeführt wurden.
Die Unternehmensfortführung im Eigenverwaltungsverfahren stellt grundsätzlich den Regelfall dar. Dennoch ist die Überwachung und Begleitung des Schuldners bei der Unternehmensfortführung mit Mehrbelastungen verbunden, die durch einen entsprechenden Zuschlag zu vergüten sind. Aufgrund der Ausführungen des Sachwalters war der Zuschlag in Höhe von 20 % gerechtfertigt.
Die Führung der Insolvenztabelle obliegt im Eigenverwaltungsverfahren dem Sachwalter. Eine große Anzahl von Forderungsanmeldungen kann hierbei zu einer überdurchschnittlichen Belastung des Verwalters führen. Nach der herrschenden Rechtsprechung ist ein Zuschlag von 10 % gerechtfertigt, wenn mehr als 100 Gläubiger eine Forderung anmelden und hierdurch ein Mehraufwand für den Verwalter entsteht.
Vorliegend wurden 96 Forderungen angemeldet. Der Sachwalter trägt vor, dass insbesondere die Bearbeitung der Forderungsanmeldungen der Arbeitnehmer und Arzneimittellieferanten zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führten, so dass der beantragte Zuschlag von 10 % gewährt werden konnte.
Gemäß § 281 Abs. 1 S. 2 InsO hat der Sachwalter die vom Schuldner erstellten Verzeichnisse und die Vermögensübersicht zu prüfen und schriftlich zu erklären, ob nach dem Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind.
Die im vorliegenden Verfahren von dem Schuldnervertreter vorgelegten Verzeichnisse entsprachen nicht gesetzlichen Vorschriften und waren unvollständig bzw. fehlerhaft. Der Sachwalter musste mehrfach Einwendungen erheben. Die im Zusammenhang mit der Prüfung der Verzeichnisse notwendig gewordenen Tätigkeiten des Sachwalters gehen über den üblichen Umfang hinaus, so dass von einer Regelaufgabe nicht mehr ausgegangen werden kann. Es war ein Zuschlag in Höhe von 15 % gerechtfertigt.
Der Sachwalter war unterstützend und beratend bei der Veräußerung einer Apotheke tätig. Er wurde hierbei sowohl bei den Verkaufsgesprächen als auch bei der Ausarbeitung des Kaufvertrages in Anspruch genommen, so dass ein weiterer Zuschlag in Höhe von 10 % festgesetzt werden konnte.
Gemäß § 3 Abs. 2 c) InsVV ist ein Vergütungsabschlag vorzunehmen, wenn das Amt des Verwalters vorzeitig endet.
Für die vorzeitige Beendigung der Eigenverwaltung aufgrund des Versterbens des Schuldners war ein Abschlag in Höhe von 10 % angemessen.
In der Gesamtbetrachtung konnte somit ein Gesamtzuschlag in Höhe von 45 % festgesetzt werden.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 25.08.2023 wurden die Verfahrensbeteiligten zu dem Antrag des Sachwalters angehört. Innerhalb der gesetzten Frist wurden keine Einwendungen erhoben.

Dem Antrag des Sachwalters war daher im obigen Umfang zu entsprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 19.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
28.08.2023
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
IN 238/22

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Luft Walter Peter, geb. Luft, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 06.05.2023, zuletzt wohnhaft: Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Erblasser -

Der (vorläufige) Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung für seine Tätigkeiten während der Dauer der vorläufigen Eigenverwaltung beantragt. Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 15.09.2023 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Anträge und Stellungnahmen hierzu können bis zum Ablauf dieser Frist beim Insolvenzgericht Coburg eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht Coburg erklärt werden.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 25.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
30.06.2023
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
IN 238/22

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Luft Walter Peter, geb. Luft, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 06.05.2023, zuletzt wohnhaft: Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Erblasser -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur
1. Veräußerung der im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg - Registerge-
richt - unter HRA 5238 eingetragenen Apotheke mit der Bezeichnung
,,easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K.'', Niorter Straße 3b,
96450 Coburg, zu einem Kaufpreis für den Apothekenbetrieb in Höhe von
mindestens 200.000,00 EUR sowie das Warenlager zu einem Kaufpreis in
Höhe des Warenwertes laut Warenwirtschaftssystem zum Übertragungs-
stichtag Abschlag 20 %;

2. Veräußerung der Immobilie Rummental 22a, Coburg, eingetragen beim
Amtsgericht Coburg im Grundbuch von Coburg, Band 384 Bl. 15262 aus
freier Hand zu einem Kaufpreis in Höhe von 650.000,00 EUR.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.07.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 29.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
10.05.2023
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
IN 238/22

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Luft Walter Peter, geb. Luft, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 06.05.2023, zuletzt wohnhaft: Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K. , Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Erblasser -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters bzw. der Gläubigerversammlung wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur
1. Veräußerung der im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter
HRA 5238 eingetragenen Apotheke mit der Bezeichnung
,,easyApotheke Rödental Walter Luft e.K.'', Oeslauer Straße 29, 96472 Rödental
zu einem Kaufpreis für den Apothekenbetrieb in Höhe von 250.000,00 EUR sowie
das Warenlager zu einem Kaufpreis in Höhe des Warenwerts laut Warenwirtschaftssystem zum Übertragungsstichtag Abschlag 20 %
2. Veräußerung der im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter
HRA 5238 eingetragenen Apotheke mit der Bezeichnung
,,Marktapotheke Themar Walter Luft e.K.'', Ernst-Thälmann-Straße 13
zu einem Kaufpreis in Höhe von mindestens 200.000,00 EUR zzgl. Kaufpreis für das Warenlager

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.05.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 10.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
09.05.2023
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
IN 238/22

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Luft Walter Peter, geb. Luft, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 06.05.2023, zuletzt wohnhaft: Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Erblasser -

1. Es wird festgestellt, dass das Insolvenzverfahren seit dem Tod des Schuldners am 06.05.2023 als Nachlassinsolvenzverfahren fortgesetzt wird.
2. Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist gegenstandslos geworden.
3. Der Antrag der angeblichen Erben auf Anordnung der Eigenverwaltung vom 08.05.2023 wird zurückgewiesen.
4. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher
Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg
Telefon: +49(9561)8034-800
Telefax: +49(9561)8034-34
bestellt.

5. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diesen, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
6. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
7. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 09.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
19.04.2023
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
IN 238/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Luft Walter Peter, geboren am XX.XX.XXXX, Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wollring - Die Wirtschaftskanzlei, Esplanade 23, 20354 Hamburg, Gz.: RSBR 2022-00010GRT-MWo

Terminsbestimmung:

1. Der Berichts- und Prüfungstermin vom 18.04.2023 wird zur Behandlung der noch nicht erledigten Tagesordnungspunkte vertagt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 10.05.2023
11:00 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg

2. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

|Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 100 InsO
|Anordnungen zur Rechnungslegung des Schuldners gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 66 InsO

wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 10.05.2023
11:00 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg

3. Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf

Mittwoch, 10.05.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 18.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 238/22 · Luft, Walter Peter · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 238/22
Wirksam am
01.02.2023
Registerbezug
Coburg, HRA 5238
IN 238/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Luft Walter Peter, geboren am XX.XX.XXXX, Rummental 22 a, 96450 Coburg
Inhaber der easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg, Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 5238
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wollring - Die Wirtschaftskanzlei, Esplanade 23, 20354 Hamburg, Gz.: RSBR 2022-00010GRT-MWo
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2023 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
3. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher
Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg
Telefon: +49(9561)8034-800
Telefax: +49(9561)8034-34
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.03.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Ergibt sich nach Einschätzung des Gläubigers, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung zugrunde liegt, sind diese Tatsachen anzugeben.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere Veräußerung des Immobilienvermögens und Veräußerung des Betriebsvermögens im Ganzen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 18.04.2023, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 18.04.2023, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Hat der Schuldner eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 25.11.2022 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5238 HRA 5238: easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Coburg, Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg. Veräußert, nun Apotheke am Markt Eva-Maria Löhner e.Kfr., Sitz Hildburghausen AG Jena HRA 505706 98646 Hildbur…
HRA 5238: easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Coburg, Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg. Veräußert, nun Apotheke am Markt Eva-Maria Löhner e.Kfr., Sitz Hildburghausen AG Jena HRA 505706 98646 Hildburghausen, Geschäftsanschrift: Am Markt 1, 98646 Hildburghausen.
Neueintragungen
HRA 5238 HRA 5238: easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Coburg, Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg. Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg. Zweigniederlassung/en m…
HRA 5238: easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., Coburg, Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg. Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Niorter Straße 3 b, 96450 Coburg. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Zweigniederlassung geändert nun: Apotheke am Markt Walter Luft e.K., 98646 Hildburghausen, Geschäftsanschrift: Am Markt 1, 98646 Hildburghausen. easyApotheke Rödental Walter Luft e.K., 96472 Rödental, Geschäftsanschrift: Oeslauer Straße 79, 96472 Rödental. Marktapotheke Themar Walter Luft e.K., 98660 Themar, Geschäftsanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 13, 98660 Themar. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Luft, Walter, Coburg, *XX.XX.XXXX. Die ursprüngliche Hauptniederlassung Walter Luft e.K., Sitz Hildburghausen, AG Jena HRA 300291, (nun: Apotheke am Markt Walter Luft e.K., Sitz Hildburghausen, ist Zweigniederlassung geworden. Hauptniederlassung ist die ehemalige Zweigniederlassung easyApotheke Lauterer Höhe Walter Luft e.K., so dass Eintragung nunmehr hier erfolgt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.