GnR 200020
e:veen Energie eG
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hannover
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Registerdaten
- Sitz
- Hannover
- Rechtsform
- Eingetragene Genossenschaft
- Letzte Eintragung
- 05.10.2018
- Datenstand
- 2025-01-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Dieter Carstens
Hannover
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
- Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2025-01-04 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-01-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Erbringung von Leistungen eines Energieversorgungsunternehmens, insbesondere die Lieferung von Strom, Gas und anderen Energieträgern an Mitglieder und Kunden, Handel mit Strom und Gas sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien, Beratung der Mitglieder zu Energiefragen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 01.09.2023
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
über das Vermögen der
e:veen Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020),
vertreten durch:
Dieter Carstens, Bünteweg 49a, 30559 Hannover, (Vorstand),
wird dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann die Zustimmung erteilt, der Insolvenzmasse einen weiteren Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen gemäß der folgenden Berechnung zu entnehmen:
686.876,14
EUR
Vorschuss auf die Nettovergütung nach der InsVV
130.506,46
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
6000,00
EUR
Vorschuss auf die Auslagen zuzüglich
1140,00
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
824.522,60
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.05.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 01.10.2018 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 30.05.2023 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung.
Die Differenz bei der Endsumme ergibt sich aus einem Rechenfehler des Insolvenzverwalters bei der Antragstellung.
Die Berücksichtigung der Zuschläge stellt lediglich eine vorläufige Einschätzung dar. Die endgültige Höhe der Zuschläge ergibt sich erst durch die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 31.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 31.07.2019
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020),
vertr. d.: Dieter Carstens, Bünteweg 49a, 30559 Hannover, (Vorstand), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof.
Dr. Volker Römermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2
InsVV
EUR Erhöhung für 95.143 Gläubiger
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.05.2019 beantragte der Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger
Insolvenzverwalter.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV
1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 und 3 InsVV um EUR zu erhöhen,
da 95.143 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene
Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen war und ist.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
-, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg
1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -,
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1,
30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 30.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 04.06.2019
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020),
vertr. d.: Dieter Carstens, Bünteweg 49a, 30559 Hannover, (Vorstand), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr.
Volker Römermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.04.2019 beantragte der vorläufige Sachwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
16.502.893,80 EUR zugrunde gelegt.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
-, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg
1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -,
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1,
30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 30.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 23.05.2019
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020),
vertr. d.: Dieter Carstens, Bünteweg 49a, 30559 Hannover, (Vorstand), wurde
beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf.
geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen
Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.08.2019
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften
Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 23.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 12.04.2019
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020),
vertr. d.: Dieter Carstens, Bünteweg 49a, 30559 Hannover, (Vorstand), wurde
beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu dem
Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters entspricht, wird auf den
08.05.2019 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei
dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 11.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 22.03.2019
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020),
vertr. d.: Dieter Carstens, Bünteweg 49a, 30559 Hannover, (Vorstand), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 22.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 13.12.2018
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020),
vertr. d.: Dieter Carstens, Bünteweg 49a, 30559 Hannover, (Vorstand), ist ein
Vorschuss auf die Auslagen des Gläubigeraussschusses festgesetzt worden.
Amtsgericht Hannover, 12.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 200020 GnR 200020: e:veen Energie eG, Hannover (Kirchhhorster Straße 39, 30659 Hannover). Die Genossenschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 02.10.2018
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020), vertr. d.: Dieter
Carstens, (Vorstand), ist am 01.10.2018 um 20:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann,
Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51,
Internet: www.roemermann.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.12.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 19.12.2018, 10:00 Uhr, Hannover Congress Centrum(HCC),
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. Sodann wird das Verfahren schriftlich fortgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1
InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.02.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.12.2018)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (12.02.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 903 IN 449/18 - 2 - verbunden.
Das Verfahren 903 IN 381/18 - 2 - führt.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 30.07.2018
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
e:veen Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR
200020), vertr. d.: Dieter Carstens, (Vorstand), ist am 27.07.2018 um 15:10 Uhr
ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 27.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 903 IN 381/18 - 2 - · e:veen Energie eG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 381/18 - 2 -
- Wirksam am
- 24.07.2018
- Registerbezug
- Hannover, GnR 200020
e:veen Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR
200020), vertr. d.: Dieter Carstens, (Vorstand), ist am 24.07.2018 um 13:30 Uhr
die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden.
Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover,
Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Internet: www.roemermann.com bestellt
worden.
Amtsgericht Hannover, 24.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 200020 GnR 200020: e:veen Energie eG, Hannover (Kirchhhorster Straße 39, 30659 Hannover).Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertre…
GnR 200020 e:veen Energie eG, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 74, 30625 Hannover. Die Generalversammlung vom 20.04.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Bevollmächtigter der Generalversammlung) beschlossen. Geschäf…
GnR 200020 e:veen Energie eG, Hannover, Karl-Wiechert-Allee 74, 30625 Hannover. eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 15.04.2010, mehrfach geändert. Die Generalversammlung vom 20.07.2011 hat eine Änderung der Satzun…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.