HRB 4890
E. Tec GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Holzstr. 5, 95336 MainleusGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mainleus
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 31.01.2023
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Heike Sattler
Kulmbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
MI Zimmerei & Holzbau Mainleus GmbH
HRB 7780 · Amtsgericht Bayreuth
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-03 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- E. Tec UG (haftungsbeschränkt) Kulmbach
- E. Tec GmbH Kulmbach
Gegenstand des Unternehmens
Elektroinstallation und der Elektroeinzelhandel.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 18.08.2025
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E. Tec GmbH, Holzstraße 5, 95336 Mainleus, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Olaf und Sattler Heike
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 95 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige (säumige) Gläubiger für die nachträglich angemeldete Forderung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 12.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 22.08.2023
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E. Tec GmbH, Holzstraße 5, 95336 Mainleus, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Olaf und Sattler Heike
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 94 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.09.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 21.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 31.07.2023
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E. Tec GmbH, Holzstraße 5, 95336 Mainleus, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Olaf, geboren am XX.XX.XXXX, Niedernobrach 20, 95326 Kulmbach und Sattler Heike, geboren am XX.XX.XXXX, Frankenberg 31, 95326 Kulmbach
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den TOP
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt mit der Lichtzentrale Lichtgroßhandel GmbH, vertreten durch Frau Rechtsanwältin Martje Küsel, Hamburg, einen Vergleich abzuschließen, wonach durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 € die geltend gemachten strittigen Ansprüche aus Insolvenzanfechtung in Höhe von 6.626,91 € abgegolten werden und erledigt sind.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.08.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 28.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 09.05.2023
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E. Tec GmbH, Holzstraße 5, 95336 Mainleus, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Olaf, geboren am XX.XX.XXXX, Niedernobrach 20, 95326 Kulmbach und Sattler Heike, geboren am XX.XX.XXXX, Frankenberg 31, 95326 Kulmbach
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Tagesordnungspunkt
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt mit dem AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken eV zur Abgeltung einer Forderung aus Sicherheitseinbehalt über 23.800,00 € (Mahnbescheid AG Coburg - 22-7745087-0-7) einen Vergleich dahingehend zu schließen, dass durch Zahlung eines Betrages i. H. v. 12.000,00 € die Forderung abgegolten und erledigt ist.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.05.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 08.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 20.02.2023
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E. Tec GmbH, Holzstraße 5, 95336 Mainleus, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Olaf, geboren am XX.XX.XXXX, Niedernobrach 20, 95326 Kulmbach und Sattler Heike, geboren am XX.XX.XXXX, Frankenberg 31, 95326 Kulmbach
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 80-84, 86-93 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 13.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 03.01.2023
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E. Tec GmbH, Holzstraße 5, 95336 Mainleus, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Olaf, geboren am XX.XX.XXXX, Niedernobrach 20, 95326 Kulmbach und Sattler Heike, geboren am XX.XX.XXXX, Frankenberg 31, 95326 Kulmbach
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den TOP
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt mit Herrn Olaf Bachmann und Frau Heike Sattler wegen Insolvenzanfechtung und Abgeltung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung, Haftung als OHG-Gesellschafter, Geschäftsführerhaftung und Anspruch aus Verrechnungskonto einen Vergleich mit folgenden Regelungen zu schließen.
Herr Bachmann und Frau Sattler zahlen insgesamt als Gesamtschuldner einen Betrag i. H. v. 20.000,00 €. Damit sind alle Ansprüche insbesondere wegen Haftung OHG, Geschäftsführerhaftung, Verrechnungskonto und Anfechtung abgegolten und erledigt.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.01.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 02.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 16.03.2021
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E. Tec GmbH, Holzstraße 5, 95336 Mainleus, vertreten durch die Geschäftsführer
Bachmann Olaf, geboren am XX.XX.XXXX, Niedernobrach 20, 95326 Kulmbach und
Sattler Heike, geboren am XX.XX.XXXX, Frankenberg 31, 95326 Kulmbach
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Berechtigung
des Insolvenzverwalters mit der Raiffeisenbank Obermain Nord eG wegen
Insolvenzanfechtung und Abgeltung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung einen
Vergleich mit folgenden Regelungen zu schließen:
Die Raiffeisenbank Obermain Nord eG zahlt einen Betrag i. H. v. 126.000,00 €
zum Ausgleich der Anfechtungsansprüche an die Masse. Eine Anmeldung dieses
Betrages nach Zahlung zur Tabelle ist möglich.
Die Raiffeisenbank Obermain Nord eG zahlt eine Massebeteiligung i. H. v.
14.994,00 € wegen Verwertung des Grundeigentums der Schuldnerin an die Masse.
Der Insolvenzverwalter zahlt einen Betrag i. H. v. 9.420,74 € an die
Raiffeisenbank Obermain Nord eG als Abrechnungsguthaben aus der stillen
Zwangsverwaltung.
Mit Zahlung der Beträge sind alle gegenseitigen Ansprüche, gleich ob bekannt
oder unbekannt, abgegolten und erledigt mit Ausnahme der Forderungsanmeldung.
Die Kosten der anwaltlichen Beratung/Vertretung trägt jede Partei selbst.
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Fälligkeitstermine zu vereinbaren.
wird bestimmt auf
Dienstag, 30.03.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III,
Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 15.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 03.02.2020
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E. Tec GmbH, Holzstraße 5, 95336 Mainleus, vertreten durch die Geschäftsführer
Bachmann Olaf, geboren am XX.XX.XXXX, Niedernobrach 20, 95326 Kulmbach und
Sattler Heike, geboren am XX.XX.XXXX, Frankenberg 31, 95326 Kulmbach
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf xxx
Euro.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält auf seinen Antrag eine Vergütung gem.
§§ 21, 63 InsO und 11 InsVV, die einem angemessenen Bruchteil der Vergütung
eines Insolvenzverwalters entspricht. Als Bemessungsgrundlage gilt die
Vermögensmasse, auf die sich seine Tätigkeit erstreckt hat. Art, Dauer und
Umfang der Tätigkeit sind zu berücksichtigen. Wegen der Einzelheiten
hinsichtlich der Berechnung wird auf den Vergütungsantrag vom 18.12.2019 Bezug
genommen.
Die im Eröffnungsverfahren verwaltete Masse betrug 422.928, 41 Euro. Hieraus
errechnet sich die Regelvergütung in Höhe von xxx Euro. Der vom vorläufigen
Insolvenzverwalter beantragte Zuschlag in Höhe von 10 % für die Investorensuche
/ Übertragung der Sanierung ist hinreichend begründet und diesem auch
zuzusprechen, insgesamt ergibt sich somit eine Vergütung von xxx Euro.
Nach § 8 Abs.3 InsVV hat der vorläufige Insolvenzverwalter Anspruch auf Ersatz
seiner Auslagen, diese sind mitxxx Euro zu berücksichtigen, die Umsatzsteuer
beträgt insgesamt xxx Euro.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu
entnehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 30.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 26.11.2019
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E. Tec GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
Bachmann Olaf, geboren am XX.XX.XXXX
und Sattler Heike, geboren am XX.XX.XXXX, Holzstraße 5, 95336 Mainleus
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden
Tagesordnungspunkt:
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Immobilie Betriebsgrundstück
(Gebäude- und Freifläche) Holzstraße 5 zu 1.524 qm, eingetragen im Grundbuch
von Mainleus des Amtsgerichts Kulmbach, Blatt Nr. 2078, Flur Nr. 235,
freihändig zu veräußern.
wird bestimmt auf
Montag, 09.12.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III,
Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 25.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4890 HRB 4890: E. Tec GmbH, Mainleus, Holzstr. 5, 95336 Mainleus. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 08.04.2019 (Az. IN 43/19) das Insolvenzverfahren eröffnet wor…
Forderungsprüfung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 08.04.2019
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Verfahren über den Antrag d.
E. Tec GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Olaf, geboren am
XX.XX.XXXX und Sattler Heike, geboren am XX.XX.XXXX, Holzstraße 5, 95336
Mainleus
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Elektroinstallation und der Elektroeinzelhandel
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.04.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
Telefon: +49(921)75933-90
Telefax: +49(921)75933-80
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.06.2019 den Forderungsanmeldungen
sowie der Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangenen
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.05.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.02.2019 beim Insolvenzgericht Bayreuth eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 08.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 43/19 · E. Tec GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 43/19
- Wirksam am
- 26.02.2019
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4890
In dem Verfahren über den Antrag d.
E. Tec GmbH, Holzstraße 5, 95336 Mainleus, vertreten durch die Geschäftsführer
Bachmann Olaf, geboren am XX.XX.XXXX, Holzmarkt 5, 95336 Mainleus und Sattler
Heike, geboren am XX.XX.XXXX, Holzstraße 5, 95336 Mainleus
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4890
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 26.02.2019 um 8.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf,
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth, Telefon: +49(921)75933-90, Telefax: +49(921)
75933-80.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 26.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4890 HRB 4890: E. Tec GmbH, Mainleus, Holzstr. 5, 95336 Mainleus. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Sattler, Heike, Kulmbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der G…
HRB 4890 HRB 4890: E. Tec GmbH, Kulmbach, Fassoldshof 5, 95336 Mainleus. Die Gesellschafterversammlung vom 26.2.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: M…
HRB 4890 E. Tec GmbH, Kulmbach, Frankenberg 31, 95326 Kulmbach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Fassoldshof 5, 95336 Mainleus.
HRB 4890 E. Tec UG (haftungsbeschränkt), Kulmbach, Frankenberg 31, 95326 Kulmbach.Die Gesellschafterversammlung vom 26.3.2010 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 1 (Firma und Sitz), § 3 (Stammkapita…
HRB 4890 E. Tec UG (haftungsbeschränkt), Kulmbach, Frankenberg 31, 95326 Kulmbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.5.2009. Geschäftsanschrift: Frankenberg 31, 95326 Kulmbach. Gegenst…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.