HRA 730789

E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Freiberg am Neckar

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Registerdaten

Sitz
Freiberg am Neckar
Datenstand
2024-06-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-06-10

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG Dettingen unter Teck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 362/20 · E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 362/20
Wirksam am
17.01.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730789
6 IN 362/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin E+R Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH, Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730789
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 001207-20/mw/ms

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, Bahnhofstraße 8, 73728 Esslingen wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Festgesetzt wurde die Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung einschließlich Umsatzsteuer erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 14.12.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 6,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 15.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 362/20 · E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 362/20
Wirksam am
16.09.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730789
6 IN 362/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin E+R Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH, Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730789
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 001207-20/mw/ms

1. Die Prüfung der bis 04.10.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.10.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 15.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 362/20 · E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 362/20
Wirksam am
27.10.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730789
6 IN 362/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin E+R Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH, Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730789
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 001207-20/mw/ms

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren werden gemäß § 63 Abs. 3 InsO vorläufig wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 27.05.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 871.490,56 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 75 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.05.2021 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Bei Gesamtschau des Verfahrens erscheint ein Übersteigen des Regelsatzes wie beantragt um insgesamt 75 % angemessen für die Mehrarbeit für die Betriebsfortführung und die Vorbereitung der übertragenden Sanierung sowie für die Insolvenzgeldvorfinanzierung, die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte, die Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss und den durch die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen verursachten Mehraufwand.
Im Übrigen wird auf die ausführliche Begründung zum Vergütungsantrag vom 27.05.2021, in welchem der Mehraufwand jeweils im Detail dargestellt wurde, Bezug genommen.
Des Weiteren wird auf das Gutachten des mit der Prüfung der Rechnungslegung des Eröffnungsverfahrens beauftragten Sachverständigen Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 26.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 362/20 · E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 362/20
Wirksam am
22.09.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730789
6 IN 362/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin E+R Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH, Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730789
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 001207-20/mw/ms

1. Die Prüfung der bis 11.10.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.10.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 362/20 · E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 362/20
Wirksam am
02.06.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730789
6 IN 362/20
________________________________________________________________________
E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg,
vertr. durch die Komplementärin E+R Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft
mbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730789
- Schuldnerin -
________________________________________________________________________
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und
Auslagen für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 45.179,81 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 % auf die Vergütung geltend
gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 730789 HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Freiberg am Neckar, Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.02.2021 (6 IN 362/20) wurde über das Ver…
HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Freiberg am Neckar, Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.02.2021 (6 IN 362/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 6 IN 362/20) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 362/20 · E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 362/20
Wirksam am
01.02.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730789
6 IN 362/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg,
vertreten durch die Komplementärin E+R
Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Konle und Volker Peter
Zimmerer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730789
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 001207-20/mw/ms

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2021 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.03.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
08.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 22.03.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E, 1. OG, Schorndorfer Straße 39, Amtsgericht Ludwigsburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 22.03.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E, 1. OG, Schorndorfer Straße 39, Amtsgericht Ludwigsburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im Gerichtsgebäude eine Pflicht zum
Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar)
besteht.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern

a) Betacon Accounting GmbH, Nordring 107, 90409 Nürnberg
vertreten durch den Geschäftsführer Günter Krause
b) area Pulverbeschichtungs GmbH, Osterwiesenstraße 23 + 35, 73574 Iggingen
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Thiele
c) Bundesagentur für Arbeit Stuttgart, Nordbahnhofstraße 30-34, 70191
Stuttgart,
vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe
d) Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, Bahnhofstraße 8, 73728 Esslingen,
vertreten durch Frau Sandra Kurth
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 362/20 · E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 362/20
Wirksam am
24.11.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRA 730789
6 IN 362/20

In dem Verfahren über den Antrag

E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin E+R
Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH, Planckstraße 22-24, 71691
Freiberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Konle und Volker
Peter Zimmerer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 730789
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 001207-20/mw/ms
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 24.11.2020 um 14:15
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889200

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 730789 HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck. Sitz verlegt; nun: Freiberg am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Planckstraße 22-24, …
HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck. Sitz verlegt; nun: Freiberg am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg am Neckar. Firmenbezogene Daten geändert bei: Persönlich haftender Gesellschafter: E+R Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH, Freiberg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 751874), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 730789 HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck. Prokura erloschen: Pottrick, Jens, Bad Ditzenbach, *XX.XX.XXXX; Theil, Eduard, Pleid…
HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck. Prokura erloschen: Pottrick, Jens, Bad Ditzenbach, *XX.XX.XXXX; Theil, Eduard, Pleidelsheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 730789 HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck. Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: E+R…
HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck. Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: E+R Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH, Dettingen unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 751874), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 730789 HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck. Einzelprokura: Pottrick, Jens, Bad Ditzenbach, *XX.XX.XXXX; Theil, Eduard, Pleidelsh…
HRA 730789: E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck. Einzelprokura: Pottrick, Jens, Bad Ditzenbach, *XX.XX.XXXX; Theil, Eduard, Pleidelsheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 730789 HRA 730789:E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck.Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der LBT Laserblechtechnik GmbH mit Sitz in Eislin…
HRA 730789:E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck.Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der LBT Laserblechtechnik GmbH mit Sitz in Eislingen (Amtsgericht Ulm, HRB 533499) begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Neueintragungen
HRA 730789 HRA 730789:E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck.(die Weiterverarbeitung, Veredelung und Komplettfertigung von Blechen und ähnliche Mat…
HRA 730789:E+R Laserblechtechnik GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck.(die Weiterverarbeitung, Veredelung und Komplettfertigung von Blechen und ähnliche Materialien, insbesondere das Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden, Abkanten (Biegen) und Schweißen, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kirchheimer Straße 190, 73265 Dettingen unter Teck. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ZKK Holding GmbH, Dettingen unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 751874), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Übergang von Forderungen und Verbindlichkeiten, die im Betrieb der E+R Lasercutting GmbH, Dettingen unter Teck (Amtsgericht Stuttgart, HRB 231404) entstanden sind, ist ausgeschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.