HRB 1038

E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Budenheim

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Registerdaten

Sitz
Budenheim
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ernst Puschner Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Mainz
  2. E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau Mainz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 102/18 · E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 102/18
Wirksam am
20.05.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 1038
280 IN 102/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim (AG Mainz, HRB 1038), vertr. d.: Erich Puschner, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim, (Geschäftsführer), ist am 19.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 19.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 102/18 · E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 102/18
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 1038
280 IN 102/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim (AG Mainz, HRB 1038), vertr. d.: Erich Puschner, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 45 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Berechnungsgrundlage wurde gemäß der Berechnung des Sachverständigen festgesetzt.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Folgende Erhöhung der vorläufigen Insolvenzverwaltervergütung wurde beantragt:

-Abwicklung Unternehmensübertragung i.H.v. 25 %
-Forderung gegenüber DDS Bau GmbH i.H.v. 25 %

In der Gesamtschau wird ein Zuschlag von 40 % festgesetzt.

Die Erhöhung ist angemessen, es wird auf die Erläuterung des Insolvenzverwalters im Antrag verwiesen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 162,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 58 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 17.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 280 IN 102/18 · E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 102/18
Wirksam am
18.02.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 1038
280 IN 102/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim (AG Mainz, HRB 1038), vertr. d.: Erich Puschner, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 120.429,34 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 789.454,93 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Mainz, 17.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 102/18 · E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 102/18
Wirksam am
12.05.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 1038
280 IN 102/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim (AG Mainz, HRB 1038), vertr. d.: Erich Puschner, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.06.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 11.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1038 HRB 1038: E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Budenheim, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 1038: E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Budenheim, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 102/18 · E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 102/18
Wirksam am
02.07.2018
Registerbezug
Mainz, HRB 1038
280 IN 102/18: Über das Vermögen der E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau
Industrieofenbau, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim (AG Mainz, HRB 1038),
vertr. d.: Erich Puschner, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim,
(Geschäftsführer), ist am 01.07.2018 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32,
55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail:
mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.08.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Donnerstag, 20.09.2018, 10:00 Uhr, Saal 208, Gebäude A,
Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Donnerstag, 20.09.2018, 10:00 Uhr, Saal 208, Gebäude A,
Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 02.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 280 IN 102/18 · E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 102/18
Wirksam am
22.05.2018
Registerbezug
Mainz, HRB 1038
Az.: 280 IN 102/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E.
Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Untere Stefanstraße 76, 55257
Budenheim (AG Mainz, HRB 1038),

vertreten durch: Erich Puschner, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim,
(Geschäftsführer), vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert
Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/
61923-11, E-Mail: mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de, wird gemäß §§ 21,
22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger
gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 08.05.2018 um 12:00 Uhr
angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter die
Ermächtigung erteilt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen, sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Den Schuldnern der Antraggegnerin (Drittschuldner) wird verboten an die
Antragsgegnerin zu zahlen.

Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 08.05.2018 bestehen.

Amtsgericht Mainz, 18.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 102/18 · E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 102/18
Wirksam am
08.05.2018
Registerbezug
Mainz, HRB 1038
Az.: 280 IN 102/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E.
Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Untere Stefanstraße 76, 55257
Budenheim (AG Mainz, HRB 1038), vertr. d.: Erich Puschner, Untere Stefanstraße
76, 55257 Budenheim, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2018 um 12:00 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden.
Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21
Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen
eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe,
Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11,
E-Mail: mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de bestellt worden.

Amtsgericht Mainz, 08.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1038 HRB 1038: E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Budenheim, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim. Prokura erloschen: Heinz, Thilo Adolf, Jena, *XX.XX.XXXX.
HRB 1038: E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Budenheim, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim. Prokura erloschen: Heinz, Thilo Adolf, Jena, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1038 HRB 1038:E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Budenheim, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim.Bestellt als Geschäftsführer: Puschner, Erich, geb. Krück, Budenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertret…
HRB 1038:E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Budenheim, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim.Bestellt als Geschäftsführer: Puschner, Erich, geb. Krück, Budenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Puschner, Heike, Budenheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Puschner, Erich, geb. Krück, Budenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1038 E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Budenheim, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2…
E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Budenheim, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2013 mit der EP-Service GmbH mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz, HRB 41192) und der EP -Tiegel UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz, HRB 42357) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 1038 E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Mainz, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim.Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr …
E. Puschner GmbH Hochbau Tiefbau Industrieofenbau, Mainz, Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim.Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Budenheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Untere Stefanstraße 76, 55257 Budenheim. Nach Namensänderung: Einzelprokura: Puschner, Erich, geb. Krück, Budenheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.