HRB 106967

E.P.M. Efficient Personal Management GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.02.2021
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Romica Huma

Constanta

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

ist die Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung, Servicedienstleistungen im Stahl- und Rohrleitungsbau, Industrie- und Anlagenbau, Coaching und Consulting sowie Personalqualifizierung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 558/20 · E.P.M. Efficient Personal Management GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 558/20
Wirksam am
29.12.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 106967
9 IN 558/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim (AG Frankfurt am Main, HRB 106967), vertr. d.: Huma Romica, Block 2, Albatrosului Nr 13, Rumänien, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 23.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 558/20 · E.P.M. Efficient Personal Management GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 558/20
Wirksam am
06.10.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 106967
9 IN 558/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim (AG Frankfurt am Main, HRB 106967), vertr. d.: Huma Romica, Block 2, Albatrosului Nr 13, Rumänien, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 39 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 217.210,95 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.

Darüber hinaus macht der Insolvenzverwalter Zuschläge für die folgenden Tatbestände geltend:

- obstruktiver Schuldner
-viele Anfechtungsansprüche

Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 können grundsätzlich für die einzelnen Tatbestände Zuschläge geltend gemacht werden.
In der Gesamtschau wird der vom Insolvenzverwalter beantragte Zuschlag von X % als gerechtfertigt angesehen und war daher wie beantragt festzusetzen.

Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 02.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 558/20 · E.P.M. Efficient Personal Management GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 558/20
Wirksam am
28.08.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 106967
9 IN 558/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim (AG Frankfurt am Main, HRB 106967), vertr. d.: Huma Romica, Block 2, Albatrosului Nr 13, Rumänien, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 12.09.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 27.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 558/20 · E.P.M. Efficient Personal Management GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 558/20
Wirksam am
09.02.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 106967
Geschäfts-Nr. 9 IN 558/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim (AG Frankfurt am Main, HRB 106967), vertr. d.: Huma Romica, Block 2, Albatrosului Nr 13, Rumänien, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 08.03.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 09.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 106967 HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 558/20 · E.P.M. Efficient Personal Management GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 558/20
Wirksam am
25.01.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 106967
9 IN 558/20: Über das Vermögen der E.P.M. Efficient Personal Management GmbH,
Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim (AG Frankfurt am Main, HRB 106967),
vertr. d.: Huma Romica, Block 2, Albatrosului Nr 13, Rumänien, RUMÄNIEN,
(Geschäftsführer), ist am 22.01.2021 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o Brandhoff
Obermüller Partner, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348 79
20-0, Fax: 069/348 79 20-99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.02.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.04.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.02.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (01.04.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 22.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 106967 HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Cocora-Busan, Sorin, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäft…
HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Cocora-Busan, Sorin, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Huma, Romica, Constanta / Rumänien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 106967 HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Erkrath, Roland, Eppstein, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführ…
HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Erkrath, Roland, Eppstein, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cocora-Busan, Sorin, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 106967 HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Gebäude 555 b, 60549 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim.
HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Gebäude 555 b, 60549 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 97, 65479 Raunheim.
Neueintragungen
HRB 106967 HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Gebäude 555 b, 60549 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2016 Di…
HRB 106967: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Gebäude 555 b, 60549 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: E.P.M. Efficient Personal Management GmbH), § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Aachen (bisher Amtsgericht Aachen HRB 20382) nach Frankfurt am Main und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR sowie die Änderung des § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Cargo City Süd, Gebäude 555 b, 60549 Frankfurt am Main. Gegenstand: ist die Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung, Servicedienstleistungen im Stahl- und Rohrleitungsbau, Industrie- und Anlagenbau, Coaching und Consulting sowie Personalqualifizierung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Coir, Bernd J.J., Stolberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Erkrath, Roland, Eppstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.