HRB 85280

E & K Personaldienstleistung GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Monheim am Rhein
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
25.000,00 EUR
Letzte Eintragung
13.10.2025
Datenstand
2026-07-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Marius Otis

La Louviere

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-07-30

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Arbeitnehmerüberlassung im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich, Baustellenlogistik, Industrieservice, Personalvermittlung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 824/26 E-82- · E & K Personaldienstleistung GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 824/26 E-82-
Wirksam am
19.08.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 85280
Amtsgericht Frankfurt am Main
19.08.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 824/26 E-82-

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzantragsverfahren
VIACTIV Krankenkasse, Zentraler Posteingang, 44775 Bochum,
- Antragstellerin -

g e g e n

E & K Personaldienstleistung GmbH, ehemals Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main (AG Düsseldorf, HRB 85280),
vertreten durch:
Marius Otis, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -

Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf EUR 28.666,00.

G r ü n d e :

Durch zulässigen Antrag vom 13.05.2026 hat die Antragstellerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin beantragt.

Die Forderung ist aufgrund fehlerhafter Sozialversicherungsmeldungen durch die Antragsgegnerin (zur falschen Sozialversicherung) und der daraus resultierenden Beitragsschätzungen entstanden. Durch eine nachträgliche Korrektur und Stornierung der Bescheide ist die Forderung in Wegfall geraten.

Die Antragstellerin hat die Erledigung der Hauptsache erklärt.
Die Antragsgegnerin oder deren Geschäftsführer konnten mangels Erreichbarkeit/zustellfähiger Anschriften nicht angehört werden. Die Anhörung konnte daher nach § 10 Abs. 1 S. 1 InsO unterbleiben.

Das Gericht hat danach über die Erklärung der Erledigung der Hauptsache zu entscheiden, an der die Antragstellerin wegen der Kosten des Verfahrens ein rechtliches Interesse hat, § 256 ZPO.

Der Antrag war bis zur nachträglichen Stornierung zulässig und begründet, so dass die Erledigung der Hauptsache festzustellen war.
Das Gericht hat noch lediglich über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Die Entscheidung richtet sich nach der Vorschrift des §§ 91, 91a ZPO.
Die Kosten des Verfahrens sind der Antragsgegnerin aufzuerlegen. Sie hat aufgrund falsch abgegebener Meldungen zur Sozialversicherung zum Entstehen der Forderung und der Insolvenzantragstellung Veranlassung gegeben. Der Antrag, der zulässig und begründet war ist durch das erledigende Ereignis unzulässig geworden.

Die Entscheidung hinsichtlich des Gegenstandswertes beruht auf §§ 4 InsO, 58 GKG. Sie richtet sich nach der Höhe der dem Antrag zugrunde liegenden Forderung.

Rechtsmittelbelehrung

Die Kostenentscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen und ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 € und der Wert des Beschwerdegegenstandes in der Hauptsache 1.000 € übersteigt. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 85280 HRB 85280: E & K Personaldienstleistung GmbH, Monheim am Rhein, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Schriewersmann, Bernd, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
HRB 85280: E & K Personaldienstleistung GmbH, Monheim am Rhein, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Schriewersmann, Bernd, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 85280 HRB 85280: E & K Personaldienstleistung GmbH, Monheim am Rhein, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2010, später geändert. Die Gesel…
HRB 85280: E & K Personaldienstleistung GmbH, Monheim am Rhein, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2010, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2018 hat die Sitzverlegung von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 22661) nach Monheim am Rhein und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 sowie weitere Änderungen in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Gegenstand: Arbeitnehmerüberlassung im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich, Baustellenlogistik, Industrieservice, Personalvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ceyhan, Ercan, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Schriewersmann, Bernd, Dortmund, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.