HRB 101632 früher Amtsgericht Hameln
E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Theaterstr. 3, 30159 HannoverGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Salzhemmendorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.09.2015
- Datenstand
- 2026-01-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Georg Hache
Pattensen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenE + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH Zweigniederlassung Sarstedt
Sarstedt
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
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Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2026-01-08 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-01-08 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- GEHATEC Consulting GmbH Salzhemmendorf
Gegenstand des Unternehmens
Bau von Brandschutzanlagen, die Herstellung, Lieferung, Installation und Montage von Brandschutzanlagen sowie der Händel und Vertrieb von Brandschutzanlagen, Brandschutzartikeln und allen Artikeln, die damit im weitesten Sinne im Zusammenhang stehen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 902 IN 1087/05 - 8 - · E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 902 IN 1087/05 - 8 -
- Wirksam am
- 04.09.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101632
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss vom 04.09.2013
EUR
Gesamtbetrag
EUR
abzüglich Vorschuss vom 04.09.2013
EUR
Restbetrag
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Restbetrag der Vergütung und Auslagen der Insolvenzmasse zu entnehmen und bestimmungsgemäß auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.07.2026 beantragte der Kanzleiabwickler Rechtsanwalt Ralph Maasjost für das verstorbene Gläubigerausschussmitglied Christa Warning die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Beantragt wurde eine Vergütung für 30,5 Stunden Arbeitszeit mit einem Stundensatz von 120,00 EUR und 2 Stunden Reisezeit, vergütet mit 90,00 EUR je Stunde zuzüglich 55,80 EUR Auslagen für Fahrtkosten zuzüglich der Umsatzsteuer.
Die angesetzten Zeiten, der Stundensatz für die Reisezeit, die Auslagen und die Geltendmachung von Umsatzsteuer waren nicht zu beanstanden.
In der zum Zeitpunkt der Eröffnung dieses Insolvenzverfahrens geltenden Fassung der InsVV beträgt die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses regelmäßig zwischen 35,00 und 95,00 EUR.
Hier den Rahmen auszuschöpfen und den Höchstsatz von 95,00 EUR je Stunde zugrunde zu legen, ist vertretbar, da Frau Warning keine Gläubigerin und Rechtsanwältin war und ihre Expertise mit eingebracht hat.
Über diesen jedoch hinauszugehen, dafür wird auch nach dem ausführlichen Vortrag von Rechtsanwalt Maasjost kein Grund gesehen. Eine über das übliche Maß hinausgehende Tätigkeit des Gläubigerausschussmigliedes wurde nicht zur Begründung herangezogen.
Anzuwenden ist das Recht in der am 01.01.2006 geltenden Fassung.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 1087/05 - 8 - · E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 902 IN 1087/05 - 8 -
- Wirksam am
- 20.07.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101632
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des ehemaligen Gläubigerausschussmitglliedes Christa Warning Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 17.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 1087/05 - 8 - · E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH, Betriebsstätte: Humboldtstr. 20, 31020 Salzhemmendorf, Zweigniederlassung: E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH Zweigniederlassung Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 200038) · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 902 IN 1087/05 - 8 -
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101632
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 1087/05 - 8 - · E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH, Betriebsstätte: Humboldtstr. 20, 31020 Salzhemmendorf, Zweigniederlassung: E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH Zweigniederlassung Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 200038) · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 902 IN 1087/05 - 8 -
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101632
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.