HRB 48752

E-ITO Technology Services GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Worms

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Registerdaten

Sitz
Worms
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 20 IN 10/23 · e-ito Technology Services GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/23
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 48752
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der e-ito Technology Services GmbH,
vertr. d. d. GF Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms, Registergericht: AG
Mainz, Register-Nr.: HRB 48752, Az.: 20 IN 10/23, Amtsgericht Worms betragen die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO insgesamt 364.800,93 Euro.

Vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden steht zur Ausschüttung auf die Insolvenzforderungen ein Betrag in Höhe von 0,00 Euro zur Verfügung.

Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Verfahrensbeteiligten bei dem Amtsgericht Worms, Hardtgasse 6, 67547 Worms aus.

Amtsgericht Worms, den 13.11.2025
-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 20 IN 10/23 · e-ito Technology Services GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/23
Wirksam am
08.11.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 48752
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

20 IN 10/23
07.11.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

e-ito Technology Services GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48752),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NMW-Rechtsanwälte, - z. Hd. Herr Dr. Erhart -, Van-Leyden-Straße 22, 67061 Ludwigshafen am Rhein,

wird der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Dienstag, den 06.01.2026, mit folgenden Tagesordnungspunkten:

a) Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum vorgenannten Zeitpunkt gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch unter Angabe des obigen Aktenzeichens erheben. Die Anmeldungsunterlagen, sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum vorgenannten Zeitpunkt auf der Geschäftsstelle des angegebenen Termin Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird bis zum Ablauf des 06.01.2026 gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Anträge und Erklärungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt bis zum 06.01.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung voraussichtlich nicht stattfinden.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Der Beschluss kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 07.11.2025
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 20 IN 10/23 · e-ito Technology Services GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/23
Wirksam am
13.10.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 48752
20 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Rodion Kalinin, hat der
Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle
während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten
wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der
Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Worms, 10.10.2025
-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 10/23 · e-ito Technology Services GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/23
Wirksam am
02.07.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 48752
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

20 IN 10/23
02.07.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

e-ito Technology Services GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Martin Braun, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48752),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NMW-Rechtsanwälte, - z. Hd. Herr Dr. Erhart -, Van-Leyden-Straße 22, 67061 Ludwigshafen am Rhein,

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Mittwoch, den 07.08.2024, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Worms, den 02.07.2024
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 48752 HRB 48752: E-ITO Technology Services GmbH, Worms, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2010, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlu…
HRB 48752: E-ITO Technology Services GmbH, Worms, Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2010, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Rüsselsheim (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 92851) nach Worms beschlossen. Geschäftsanschrift: Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms. Gegenstand: Das Design, die Implementierung und Lieferung von Informationstechnologie-Services, sowie der Betrieb von Fremdtechnologie und Rechenzentren, der Erwerb und Verkauf von Hard- und Software sowie Serviceleistungen, die Beratung und Beteiligung an sowie Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Braun, Martin, Worms, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.