HRA 4477

E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Duisburg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
13.03.2023
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Angela Hoffmann

Bochum

Kommanditist(in)

Carsten Dietmann

Ullersdorf

Kommanditist(in)

Dirk Bullmann

Rees

Liquidator(in)

Dirk Bullmann

Rees

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Friedhelm Dietmann

Duisburg

Kommanditist(in)

Jörg Dietmann

Kronberg

Kommanditist(in)

Marianne Hoffmann

Herne

Kommanditist(in)

Petra Sanders

Hünxe

Kommanditist(in)

Siegfried Brandt

Meerbusch

Kommanditist(in)

Ute Hoffmann

Herne

Kommanditist(in)

Werner Bullmann

Rees

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Von Amts wegen berichtigt gemäß § 384 FamFG: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 112/21 · E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 112/21
Wirksam am
15.08.2023
Registerbezug
Duisburg, HRA 4477
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 112/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 4477 eingetragenen E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 6450 eingetragene E.I.M.G. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Am Nienhaushof 13, 47137 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Ulrich Bullmann, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe LLP, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt

Vorläufige Sachwalterin:
Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg

werden die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Sachwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Die vorläufige Sachwalterin übt ihr Amt seit dem 01.12.2021 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Sachwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel XXX vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum XXX% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens XXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens XXX EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXX EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX €.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach XXX €.
Davon stehen der vorläufigen Sachwalterin als Regelvergütung XXX % in Höhe von XXX EUR zu.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Sachwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf XXX % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.03.2023 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Die entstandenen Auslagen sind von der vorläufigen Sachwalterin nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Sachwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens XXX EUR je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Sachwalterin begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern.

der vorläufigen Sachwalterin
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg oder dem Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 eingesehen werden.

63 IN 112/21
Amtsgericht Duisburg, 14.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 112/21 · E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 112/21
Wirksam am
27.03.2023
Registerbezug
Duisburg, HRA 4477
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 112/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA 4477 eingetragenen E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 6450 eingetragene E.I.M.G. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Am Nienhaushof 13, 47137 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Ulrich Bullmann, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 08.05.2023.
63 IN 112/21
Amtsgericht Duisburg, 27.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4477 HRA 4477: E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG, Duisburg, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg. Nicht mehr Liquidator: Brandt, Siegfried, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Bullmann, Werner, Rees, *XX.XX.XXXX; Diet…
HRA 4477: E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG, Duisburg, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg. Nicht mehr Liquidator: Brandt, Siegfried, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Bullmann, Werner, Rees, *XX.XX.XXXX; Dietmann, Jörg, Kronberg, *XX.XX.XXXX; Dietmann, Friedhelm, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Dietmann, Carsten, Dresden, *XX.XX.XXXX; E.I.M.G. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 6450); Hoffmann, Marianne, Herne, *XX.XX.XXXX; Hoffmann, Ute, Herne, *XX.XX.XXXX; Hoffmann, Angela, Bochum, *XX.XX.XXXX; Jaschinski, Herbert, Dinslaken, *XX.XX.XXXX; Sanders, Petra, Hünxe, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis weiterhin Liquidator: Bullmann, Dirk, Rees, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 4477 HRA 4477: E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG, Duisburg, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg. Von Amts wegen berichtigt gemäß § 384 FamFG: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Von Amts wegen gemäß § 3…
HRA 4477: E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG, Duisburg, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg. Von Amts wegen berichtigt gemäß § 384 FamFG: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Von Amts wegen gemäß § 384 FamFG eingetragen als Liquidator: Brandt, Siegfried, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Bullmann, Werner, Rees, *XX.XX.XXXX; Bullmann, Dirk, Rees, *XX.XX.XXXX; Dietmann, Friedhelm, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Dietmann, Carsten, Ullersdorf, *XX.XX.XXXX; Dietmann, Jörg, Eschborn, *XX.XX.XXXX; E.I.M.G. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 6450); Hoffmann, Marianne, Herne, *XX.XX.XXXX; Hoffmann, Angela, Bochum, *XX.XX.XXXX; Hoffmann, Ute, Herne, *XX.XX.XXXX; Jaschinski, Herbert, Dinslaken, *XX.XX.XXXX; Sanders, Petra, Dinslaken, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 01.12.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 01.12.2021 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 112/21 · E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 112/21
Wirksam am
02.12.2021
Registerbezug
Duisburg, HRA 4477
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 112/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA 4477 eingetragenen E.I.M.G. GmbH & Co. Installationstechnik KG, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 6450 eingetragene E.I.M.G. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Am Nienhaushof 13, 47137 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Ulrich Bullmann, Am Nienhaushof 13, 47139 Duisburg,

Geschäftszweig: Installation und Vertrieb von elektrischen Anlagen sowie Großhandel mit Elektroschaltgeräten und Geräten/Anlagen der Direkt-Erwärmungs-Techtnologie

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2021, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.09.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.01.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 21.02.2022, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal 256.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.02.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.

Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
BW-Bank/LBBW Heidelberg, IBAN DE85600501010400054656.

Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
63 IN 112/21
Duisburg, 01.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.