HRA 8926
DZD - Chemnitz Objektmanagement e. K.
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gellertstraße 13-17, 09130 ChemnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 08.03.2022
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Daniel Zimmer
Chemnitz
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
DZD-Objektservice GmbH
HRB 34625 · Amtsgericht Chemnitz
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 403 IN 2290/21 · Zimmer, Daniel · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 403 IN 2290/21
- Wirksam am
- 13.07.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 8926
Aktenzeichen: 403 IN 2290/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Daniel Zimmer, geb. XX.XX.XXXX, Frankenberger Straße 93, 09131 Chemnitz
ergeht am 12.07.2023 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird am 12.07.2023 wie folgt festgesetzt:
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten: XXX EUR
Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden dem Schuldner auferlegt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Gründe:
Rechtsanwalt Andrè Müller als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 18.01.2022 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.03.2022. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 09.06.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend. Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt. Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 153.243,42 EUR zugrunde zu legen.
Anfechtungsansprüche, die erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, können deshalb nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zugerechnet werden, vgl. BGH ZIP 2004, 1653-1655.
Der Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt XXX EUR.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin XXX EUR.
Der Verwalter beantragt darüber hinaus einen Zuschlag für seine Tätigkeit im Rahmen der Betriebsfortführung.
Bezüglich des Zuschlags für die Betriebsfortführung ist eine Vergleichsrechnung nach § 3 Abs. 1 Buchst. b) InsVV vorzunehmen. Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08 wird Bezug genommen.
Teilungsmasse mit Betriebsfortführungsüberschuss = 153.243,42 EUR
daraus Regelvergütung nach § 11 InsVV = XXX EUR
Teilungsmasse ohne Betriebsfortführungsüberschus = 96.035,84 EUR
daraus Regelvergütung nach § 11 InsVV = XXX EUR
Differenz zwischen den
beiden Vergütungen: XXX EUR
Der Fortführungszuschlag nach § 3 Abs. 1 Buchst. b) wird in diesem Verfahren auf XXX v.H. festgesetzt.
Vergütung ohne den Fortführungsüberschuss = XXX EUR
Erhöhung dieser Regelvergütung um XXX %, d.h. um XXX EUR.
Der Betrag in Höhe von XXX EUR wird von der Erhöhung abgezogen.
Bei einer Regelvergütung in Höhe von XXX EUR entspricht der Betrag in Höhe von XXX EUR einem Anteil von XXX %. Der Ausgleichszuschlag für die Betriebsfortführung wird antragsgemäß auf XXX v. Hundert festgesetzt.
Der Vergütungswert beträgt mithin XXX EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für XXX bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen. Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 2290/21 · Zimmer, Daniel · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 403 IN 2290/21
- Wirksam am
- 17.03.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 8926
Aktenzeichen: 403 IN 2290/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Daniel Zimmer, geb. XX.XX.XXXX, Inh. d. DZD-Chemnitz Objektmanagement e.K. Carl-von-Ossietzky-Straße 200 c, 09127 Chemnitz
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 14.03.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 2290/21 · Zimmer, Daniel · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 403 IN 2290/21
- Wirksam am
- 23.01.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 8926
Aktenzeichen: 403 IN 2290/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Daniel Zimmer, geb. XX.XX.XXXX, Inh. d. DZD-Chemnitz Objektmanagement e.K. Carl-von-Ossietzky-Straße 200 c, 09127 Chemnitz
- hat der Insolvenzverwalter am 17.01.2023, Eingang bei Gericht am 18.01.2023, gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners DZD-Facility Solutions nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 2290/21 · Zimmer, Daniel · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 403 IN 2290/21
- Wirksam am
- 11.10.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 8926
Aktenzeichen: 403 IN 2290/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Daniel Zimmer, geb. XX.XX.XXXX, Inh. d. DZD-Chemnitz Objektmanagement e.K. Carl-von-Ossietzky-Straße 200 c, 09127 Chemnitz
ergeht am 10.10.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im Schriftwege wird bestimmt auf
Dienstag, den 25.10.2022
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur freihändigen Veräußerung des Anlagevermögens, des Warenbestandes, der Fahrzeuge und des Auftragsbestandes des Insolvenzschuldners zu einem Kaufpreis in Höhe von 50.000,00 EUR an die DZD-Objektservice GmbH, Chemnitz. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ratenweise. Im Übrigen wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.09.2022 Bezug genommen.
2. Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona Pandemie und zum Infektionsschutz aller Beteiligten wird das Verfahren schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.10.2022 Einwendungen bzw. Stellungnahmen zu dem dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht, AG Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzureichen.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspä.
tet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
4. Hinweis: Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keine Gläubiger wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 8926 HRA 8926: DZD - Chemnitz Objektmanagement e. K., Chemnitz, Gellertstraße 13-17, 09130 Chemnitz. Über das Vermögen des Einzelkaufmanns ist durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.03.2022, AZ: 403 IN …
Restschuldbefreiung 403 IN 2290/21 · Zimmer, Daniel · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 403 IN 2290/21
- Wirksam am
- 01.03.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 8926
Aktenzeichen: 403 IN 2290/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Daniel Zimmer, geb. XX.XX.XXXX, Inh. d. DZD-Chemnitz Objektmanagement e.K. Carl-von-Ossietzky-Straße 200 c, 09127 Chemnitz
ergeht am 01.03.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Objektmanagement, Hausmeisterdienstleistungen) wird am 01.03.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach der Insolvenzordnung nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 290, 297 und 298 InsO nicht vorliegen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andrè Müller
c/o insa/res Müller - Hahn lnsolvenzverwaltung GbR
Dresdner Straße 86
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444390
Telefax: 0371 4443911
Email geschäftlich: info-ch@insares.de
Website: www.insares.de
bestellt.
4. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.04.2022 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
6. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 01.06.2022 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
8. ...
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 8926 HRA 8926: DZD - Chemnitz Objektmanagement e. K., Chemnitz, Gellertstraße 13-17, 09130 Chemnitz. (Hausmeisterservice (ohne handwerkliche Tätigkeiten), Reinigung nach Hausfrauenart, Garten- und Landschaftsbau,…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.