HRB 212761
Dyos Technology GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Stralauer Allee 2a, 10245 BerlinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 17.12.2020
- Datenstand
- 2025-06-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Camil Humackic
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-06-11 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Implementierung, die Wartung und der Vertrieb von Software, Datenverarbeitung, Hosting, Online Portale sowie die Beratungstätigkeit für Informations- und Kommunikationstechnologien und insbesondere die Entwicklung und Bereitstellung einer blockchain-basierten Bankingplattform auf der Bankprodukte an Endkunden oder Drittanbieter angeboten werden können.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 36d IN 4670/20 · Dyos Technology GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Wirksam am
- 09.10.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 21.07.2026 die Festsetzung der Regelvergütung gem. § 2 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögens von 618.825,53 Euro zzgl. der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderter Auslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV und der Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 55 % für die übertragende Sanierung (25 %) sowie die Bearbeitung komplexer Rechtsprobleme und Spezialthemen (30 %) beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 36d IN 4670/20 · Dyos Technology GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Wirksam am
- 30.09.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbst Bröcker Rechtsanwälte GbR, Lietzenseeufer 10, 14057 Berlin, Gz.: 334-20/Die/hms
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 540.776,07 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 347.470,48 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 36d IN 4670/20 · Dyos Technology GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Wirksam am
- 30.09.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbst Bröcker Rechtsanwälte GbR, Lietzenseeufer 10, 14057 Berlin, Gz.: 334-20/Die/hms
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 540.776,07 EUR steht ein Betrag von 347.470,48 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 36d IN 4670/20 · Dyos Technology GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Wirksam am
- 27.02.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27-32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 4670/20 · Dyos Technology GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Wirksam am
- 30.05.2022
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
Terminsbestimmung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.05.2022 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Abtretungsvertrages, mit welchem der Schumpeter Ventures I GmbH & Co.KG sämtliche etwaig gegenüber den Geschäftsführern und faktischen Geschäftsführern der Insolvenzschuldnerin bestehende gesetzliche Haftungsansprüche gegen Zahlung eines Betrages i.H.v. 10.000,00 EUR abgetreten werden.
wird bestimmt auf
Montag, 13.06.2022, 10:15 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36d IN 4670/20 · Dyos Technology GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Wirksam am
- 06.07.2021
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212761
- Schuldnerin -
Die Regelvergütung gemäß § 63 Absatz 3 InsO, §§ 2, 3, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 409.538,02 Euro nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 115 % festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren erheblichen und überdurchschnittlichen Mehraufwand für die Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten, Sanierungsmaßnahmen und bei der Klärung komplexer Rechtsfragen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin oder bei dem Landgericht Berlin Littenstraße 12-17 10179 Berlin einzulegen. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 212761 B HRB 212761 B: Dyos Technology GmbH, Berlin, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 4670/20 · Dyos Technology GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Wirksam am
- 23.12.2020
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
212761B
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Freitag, 15.01.2021, 10:10
Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Ganzen gemäß §§ 160, 162
Abs. 1 Nr. 1 InsO an die Schumpeter Ventures I GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis
von 227.500,00 EUR.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
36d IN 4670/20 Amtsgericht Charlottenburg, 23.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 4670/20 · Dyos Technology GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Wirksam am
- 09.12.2020
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
36d IN 4670/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
212761
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung am 15.01.2021, 10.10 Uhr wird wie
folgt ergänzt:
Entscheidung der Gläubigerversammlung gem. §§ 160, 162 InsO über die Zustimmung
zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Ganzen an die
Tilubella UG (haftungsbeschränkt) zu einem Kaufpreis von 50.000,00 EUR.
Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht -
36d IN 4670/20 Amtsgericht Charlottenburg, 09.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 4670/20 · Dyos Technology GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 4670/20
- Wirksam am
- 09.10.2020
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212761
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Dyos Technology GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin, vertreten durch den
Geschäftsführer Camil Humackic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
212761
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 08.10.2020 um 14:47
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert,
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21
Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO). Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen
untersagt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin
zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen , eingehende Gelder und Schecks
entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGHs vom
07.02.2019 - Az. IX ZR 47/18 - für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und
zu führen.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, unter Beachtung dieser
Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs.
1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§23
Abs. 1 Satz 2 InsO) .
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten -
insbesondere bei Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und
Staatsanwaltschaften - einzuholen.
Er ist ferner ermächtigt, Grundbücher einzusehen, soweit diese Eintragungen
bezüglich des Schuldners enthalten.
Die Ausfertigung dieses Beschlusses gilt als Nachweis der Bestallung des
vorläufigen Insolvenzverwalters.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
36d IN 4670/20 Amtsgericht Charlottenburg, 09.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 212761 B HRB 212761 B: Dyos Technology GmbH, Berlin, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin
HRB 212761 B HRB 212761 B: Dyos Technology GmbH, Berlin, Ringbahnstraße 65, 12099 Berlin. Firma: Dyos Technology GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ringbahnstraße 65, 12099 Berlin; Gegenstand: D…
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Humackic, Camil, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.11.2019 mit Änderung vom 03.12.2019 in Ziffer 1 (Firma)
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.