HRB 39255

DWWN Vermögensverwaltung GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Humboldtstr. 25, 02625 Bautzen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bautzen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.02.2021
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jamal Itani

Beirut - Zaydenieh

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 557 IN 876/20 · DWWN Vermögensverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 876/20
Wirksam am
20.05.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 39255
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani

- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

Stellungnahmen zur/zum

|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 08.07.2026 beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzureichen.

Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 306.482,92 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 7.329,86 EUR zur Verfügung".

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 557 IN 876/20 · DWWN Vermögensverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 876/20
Wirksam am
08.04.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 39255
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani

- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 557 IN 876/20 · DWWN Vermögensverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 876/20
Wirksam am
08.04.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 39255
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani

Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 27.03.2026 festgesetzt.

Gemäß Schlussrechnung vom 06.02.2026 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 67.432,83 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV wurde gemäß § 3 InsVV aus besonderen Gründen um 20 % erhöht.

Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Der Zuschlag für die übertragenen Zustellauslagen wurde gemäß BGH vom 21.03.2013, Az. IX ZB 209/10 festgesetzt.

Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 876/20 · DWWN Vermögensverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 876/20
Wirksam am
21.04.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 39255
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 557 IN 876/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.

Erteilung der Zustimmung für den Insolvenzverwalter zum Verkauf des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücks, eingetragen beim Amtsgericht Meppen, im Grundbuch von Flechum, Blatt 446, Flurstück 22/3 (Gebäude - und Freifläche, Waldfläche, Franziskusstraße 21), Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2, zu einem Kaufpreis von 350.000,00 EUR.

beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 17.05.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende sitzungspoli- zeiliche Anordnung:

a. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.

b. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die Hände waschen.

c. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere Verfahrensbeteiligte herantreten.

d. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall trifft.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 557 IN 876/20 · DWWN Vermögensverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 876/20
Wirksam am
23.02.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 39255
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 557 IN 876/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 21.02.2022 festgesetzt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.

Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 57.502,82 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter wurde um 25 % auf 50 % aus folgenden Gründen erhöht: Schwierige Informationsbeschaffung, obstruierender Schuldner.

Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 39255 HRB 39255: DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Bautzen, Humboldtstr. 25, 02625 Bautzen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 02.02.2021, AZ: 534 IN 876/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der…
HRB 39255: DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Bautzen, Humboldtstr. 25, 02625 Bautzen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 02.02.2021, AZ: 534 IN 876/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 557 IN 876/20 · DWWN Vermögensverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 876/20
Wirksam am
02.02.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 39255
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 876/20

534/557 IN 876/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH,
Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani

(vormals Holdt Vermögensverwaltungs GmbH, Neustadtstr. 34, 49740 Haselünne,
Registergericht Osnabrück, HRB 210914)

Geschäftszweig: Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen

- wurde am 02.02.2021 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Boltenhagener Platz 9, 01109 Dresden, Telefon
geschäftlich: 0351 885270 Telefax: 0351 8852740 Email geschäftlich:
rbauch@schubra.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich zweifach bis
zum 01.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
30.04.2021 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

534 IN 876/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 39255 HRB 39255: DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Bautzen, Humboldtstr. 25, 02625 Bautzen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 09.11.2020, AZ: 534 IN 876/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt …
HRB 39255: DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Bautzen, Humboldtstr. 25, 02625 Bautzen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 09.11.2020, AZ: 534 IN 876/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 876/20 · DWWN Vermögensverwaltung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
557 IN 876/20
Wirksam am
10.11.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 39255
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 876/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DWWN
Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden
, HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani

- wurde am 09.11.2020 um 14:32 Uhr Rüdiger Bauch, Boltenhagener Platz 9, 01109
Dresden, Telefon geschäftlich 0351 885270, Telefax 0351 8852740, Website
www.schubra.de, Email geschäftlich rbauch@schubra.de zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

3. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

534 IN 876/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 39255 HRB 39255: DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Bautzen, Humboldtstr. 25, 02625 Bautzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2016 zuletzt geändert am 27.10.2016. Die Gesellschafte…
HRB 39255: DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Bautzen, Humboldtstr. 25, 02625 Bautzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2016 zuletzt geändert am 27.10.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, bisher Holt Vermögensverwaltung GmbH) sowie 2 (Sitz, bisher Osnabrück, Amtsgericht Osnabrück HRB 210914) beschlossen. Geschäftsanschrift: Humboldtstr. 25, 02625 Bautzen. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Holt, Hendrik, Ordino / Andorra, *XX.XX.XXXX; Luchterhand, Heinz Horst Otto Hugo, Andorra La Vella / Andorra, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Itani, Jamal, Beirut - Zaydenieh / Libanon, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.