HRB 15404

DWS Systembau GmbH

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Borsigstraße 16, 47574 Goch

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Goch
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
27.09.2024
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ingo Kalina

Goch

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jonas Kalina

Goch

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DWS Systembau Verwaltungsgesellschaft mbH Kamp-Lintfort
  2. DWS Systembau Verwaltungsgesellschaft mbH Goch

Gegenstand des Unternehmens

Metallverarbeitender Betrieb und Herstellung von Formteilen, Vertrieb, Projektentwicklung und Montage von genormten Baufertigteilen sowie Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin für Kommanditgesellschaften

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 39 IN 33/23 · DWS Systembau GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
39 IN 33/23
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Kleve, HRB 15404
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 33/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15404 eingetragenen DWS Systembau GmbH, Borsigstraße 16, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jonas Kalina, Horstermanscamp 10, 47574 Goch und Herrn Ingo Kalina, Horstermanscamp 10 , 47574 Goch

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 28.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

39 IN 33/23
Amtsgericht Kleve, 25.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 39 IN 33/23 · DWS Systembau GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
39 IN 33/23
Wirksam am
10.02.2025
Registerbezug
Kleve, HRB 15404
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 33/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15404 eingetragenen DWS Systembau GmbH, Borsigstraße 16, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jonas Kalina, Horstermanscamp 10, 47574 Goch und Herrn Ingo Kalina, Horstermanscamp 10 , 47574 Goch

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 30 % gerechtfertigt.

Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.12.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 eingesehen werden.

39 IN 33/23
Amtsgericht Kleve, 07.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 39 IN 33/23 · DWS Systembau GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
39 IN 33/23
Wirksam am
06.01.2025
Registerbezug
Kleve, HRB 15404
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 33/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15404 eingetragenen DWS Systembau GmbH, Borsigstraße 16, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jonas Kalina, Horstermanscamp 10, 47574 Goch und Herrn Ingo Kalina, Horstermanscamp 10 , 47574 Goch

ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Gericht eingegangen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 eingesehen werden.

Für die Verfahrensbeteiligten besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 14 Tagen.

39 IN 33/23
Amtsgericht Kleve, 02.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 39 IN 33/23 · DWS Systembau GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
39 IN 33/23
Wirksam am
16.10.2024
Registerbezug
Kleve, HRB 15404
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 33/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15404 eingetragenen DWS Systembau GmbH, Borsigstraße 16, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jonas Kalina, Horstermanscamp 10, 47574 Goch und Herrn Ingo Kalina, Horstermanscamp 10 , 47574 Goch

ist am 15.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

39 IN 33/23
Amtsgericht Kleve, 16.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 39 IN 33/23 · DWS Systembau GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
39 IN 33/23
Wirksam am
23.09.2024
Registerbezug
Kleve, HRB 15404
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 33/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15404 eingetragenen DWS Systembau GmbH, gegründet am 02.12.1997, Borsigstraße 16, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jonas Kalina, Spielberg 7 a, 47533 Kleve und Herrn Ingo Kalina, Horstermanscamp 10 , 47574 Goch

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.09.2024, um 10:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 21.11.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):

Der Aufnahme eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert gegen die IOS Intelligente Oberflächen Systeme GmbH, Vogelsblitze 8a, 53604 Bad Honnef, bzw. einem Vergleichsabschluss zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits.

Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN: DE14 3602 0030 0008 9797 58, BIC: NBAGDE3EXXX.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

39 IN 33/23
Amtsgericht Kleve, 23.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 39 IN 33/23 · DWS Systembau GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
39 IN 33/23
Wirksam am
30.08.2023
Registerbezug
Kleve, HRB 15404
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 33/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15404 eingetragenen DWS Systembau GmbH, Borsigstraße 16, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jonas Kalina, Spielberg 7 a, 47533 Kleve und Herrn Ingo Kalina, Horstermanscamp 10 , 47574 Goch

ist am 30.08.2023, um 09:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

39 IN 33/23
Amtsgericht Kleve, 30.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15404 HRB 15404: DWS Systembau GmbH, Goch, Daimlerstraße 13, 47574 Goch. Änderung zur Geschäftsanschrift: Borsigstraße 16, 47574 Goch.
HRB 15404: DWS Systembau GmbH, Goch, Daimlerstraße 13, 47574 Goch. Änderung zur Geschäftsanschrift: Borsigstraße 16, 47574 Goch.
Veränderungen
HRB 15404 HRB 15404: DWS Systembau GmbH, Goch, Daimlerstraße 13, 47574 Goch. Prokura erloschen: Schorpp, Utz, Kalkar, *XX.XX.XXXX.
HRB 15404: DWS Systembau GmbH, Goch, Daimlerstraße 13, 47574 Goch. Prokura erloschen: Schorpp, Utz, Kalkar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15404 HRB 15404: DWS Systembau Verwaltungsgesellschaft mbH, Goch, Daimlerstraße 13, 47574 Goch. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 1 (Firma und Si…
HRB 15404: DWS Systembau Verwaltungsgesellschaft mbH, Goch, Daimlerstraße 13, 47574 Goch. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), 2 Abs. 1 (Gegenstand der Gesellschaft), 3 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: DWS Systembau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Metallverarbeitender Betrieb und Herstellung von Formteilen, Vertrieb, Projektentwicklung und Montage von genormten Baufertigteilen sowie Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin für Kommanditgesellschaften. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Einzelprokura: Schorpp, Utz, Kalkar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15404 HRB 15404: DWS Systembau Verwaltungsgesellschaft mbH, Kamp-Lintfort, Am Drehmannshof 25, 47475 Kamp-Lintfort. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1…
HRB 15404: DWS Systembau Verwaltungsgesellschaft mbH, Kamp-Lintfort, Am Drehmannshof 25, 47475 Kamp-Lintfort. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 2 (Firma und Sitz der Gesellschaft), 2 Abs. 1 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Kamp-Lintfort nach Goch und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Goch. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 13, 47574 Goch. Neuer Unternehmensgegenstand: Tätigkeit als persönlich haftende Gesellschafterin der DWS Systembau GmbH & Co. KG (Amtsgericht Kleve HRA 4844) sowie Tätigkeit als persönlich haftende Gesellschafterin für andere Gesellschaften. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens ein metallverarbeitender Betrieb und Herstellung von Formteilen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Kalina, Ingo, Goch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Kalina, Jonas, Goch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 15404 HRB 15404: DWS Systembau Verwaltungsgesellschaft mbH, Kamp-Lintfort, Am Drehmannshof 25, 47475 Kamp-Lintfort. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1997, mehrfach geändert zul…
HRB 15404: DWS Systembau Verwaltungsgesellschaft mbH, Kamp-Lintfort, Am Drehmannshof 25, 47475 Kamp-Lintfort. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1997, mehrfach geändert zuletzt am 24.10.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mülheim an der Ruhr (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 14420) nach Kamp-Lintfort beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Drehmannshof 25, 47475 Kamp-Lintfort. Gegenstand: Tätigkeit als persönlich haftende Gesellschafterin der DWS Systembau GmbH & Co. KG - Amtsgericht Duisburg HRA 8623- sowie die Tätigkeit als persönlich haftende Gesellschafterin für andere Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kalina, Ingo, Goch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.