HRB 24608
DWL Deutsche Wertlager GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Rosenheimer Str. 23, 83059 KolbermoorGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kolbermoor
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 08.07.2019
- Datenstand
- 2025-02-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Dietmar Bintz
Trier
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-02-04 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Vertrieb von Edelmetallen als Anlagegold sowie der Handel von Edelmetallen aller Art, Verwahrung für private, gewerbliche und institutionelle Kunden (Lagerstätte)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 603 IN 145/19 · DWL Deutsche Wertlager GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 603 IN 145/19
- Wirksam am
- 29.09.2022
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24608
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DWL Deutsche Wertlager GmbH, Rosenheimer Str. 23, 83059 Kolbermoor, vertreten durch den Geschäftsführer Bintz Dietmar, geboren am XX.XX.XXXX, Herrmannstr. 7 a, 54294 Trier
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24608
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu den folgenden Tagesordnungspunkten
1. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Vergleiche über Anfechtungsansprüche nach § 134 InsO mit Anlegern gemäß Schriftsatz vom 27.09.2022 abzuschließen. Ein geringerer Vergleichsbetrag aus wirtschaftlichen Gründen ist möglich.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, soweit Anfechtungsgegner den angebotenen Vergleich nicht annehmen, streitwertabhängig ausgewählte Klagen (ca. 15) einzureichen, sofern hierfür ausreichend Masse vorhanden ist.
3. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Geschäftsführer Frau Heike-Kirstin Faber-Blazinsek und Herrn Dietmar Bintz in Höhe eines Teilbetrages von jeweils fünfzigtausend Euro und den Gesellschafter Herrn Erdogen Asik in Höhe eines Teilbetrages von fünfhunderttausend Euro zu verklagen.
4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Ansprüche gegen weitere Personen klageweise geltend zu machen, sofern die Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg, Az.: 506 Js 102436/21 zugelassen und entsprechende Akteneinsichtsbegehren in die Asservate rechtzeitig vor Verjährungseintritt gewährt werden und sich ausreichende Erfolgsaussichten ergeben.
5. Weitere Ansprüche werden nicht verfolgt.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.10.2022 Einwendungen gegen die dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 28.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 603 IN 145/19 · DWL Deutsche Wertlager GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 603 IN 145/19
- Wirksam am
- 02.09.2019
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24608
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DWL Deutsche Wertlager GmbH, Rosenheimer Str. 23, 83059 Kolbermoor, vertreten
durch den Geschäftsführer Bintz Dietmar, geboren am XX.XX.XXXX, Herrmannstr. 7
a, 54294 Trier
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 24608
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Rosenheim am 29.08.2019 folgenden
Beschluss
1. Der Eröffnungsbeschluss vom 28.06.2019 wird dahingehend ergänzt, dass die
Tagesordnung für den Termin am Freitag, 06.09.2019, 10:00 Uhr, um folgende
Punkte erweitert wird:
(1) Beschluss der Gläubigerversammlung über die Befugnis des
Insolvenzverwalters zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung
von, sowie zum Abschluss von Vergleichen über Ansprüchen der
Insolvenzschuldnerin gegen die handelnden Personen, insbesondere gegen den
Geschäftsführer Dietmar Bintz, den Gesellschafter Erdogan Asik, die ehemaligen
Gesellschafter Dilek Asik, Erdem Asik und Miray Asik und die ehemalige
Geschäftsführerin und Gesellschafterin Heike Schneider aus allen in Betracht
kommenden Anspruchsgrundlagen, insbesondere gem. § 64 GmbHG, §§ 823 BGB i.V.m.
15a InsO.
(2) Beschluss der Gläubigerversammlung über die Befugnis des
Insolvenzverwalters zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung
von, sowie zum Abschluss von Vergleichen über Anfechtungsund
Bereicherungsansprüchen.
(3) Beschluss der Gläubigerversammlung über die Befugnis des
Insolvenzverwalters zum Abschluss von Vergleichen über Aus- und
Absonderungsrechte, insbesondere eingelagerte Goldbarren und Wertsachen.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht 29.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24608 HRB 24608: DWL Deutsche Wertlager GmbH, Kolbermoor, Rosenheimer Str. 23, 83059 Kolbermoor. Berichtigung zu Ziffer 6: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 01.0…
HRB 24608 HRB 24608: DWL Deutsche Wertlager GmbH, Kolbermoor, Rosenheimer Str. 23, 83059 Kolbermoor. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 28.06.2019 (Az. 610 IN 145/19)…
Forderungsprüfung 603 IN 145/19 · DWL Deutsche Wertlager GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 603 IN 145/19
- Wirksam am
- 01.07.2019
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24608
In dem Verfahren über den Antrag d.
DWL Deutsche Wertlager GmbH, Rosenheimer Str. 23, 83059 Kolbermoor, vertreten
durch den Geschäftsführer Bintz Dietmar, geboren am XX.XX.XXXX, Herrmannstr. 7
a, 54294 Trier
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 24608
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Vertrieb von Edelmetallen als Anlagegold
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2019 um 09.44 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Loserth
Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf
Telefon: +49(8631)160350
Telefax: +49(8631)160351
Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 13.08.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 06.09.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 021, EG, Bismarckstr. 1, Amtsgericht Rosenheim
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.05.2019 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 01.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 603 IN 145/19 · DWL Deutsche Wertlager GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 603 IN 145/19
- Wirksam am
- 04.06.2019
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24608
In dem Verfahren über den Antrag d.
DWL Deutsche Wertlager GmbH, Rosenheimer Str. 23, 83059 Kolbermoor, vertreten
durch den Geschäftsführer Bintz Dietmar, geboren am XX.XX.XXXX, Herrmannstr. 7
a, 54294 Trier
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 24608
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel von Edelmetallen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 04.06.2019 um 14:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Loserth,
Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf, Telefon: +49(8631)160350, Telefax:
+49(8631)160351, Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern.
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen
der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 04.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24608 HRB 24608: DWL Deutsche Wertlager GmbH, Kolbermoor, Rosenheimer Str. 23, 83059 Kolbermoor. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heike, Schneider, Inning, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bintz, Dietmar, Tr…
HRB 24608 HRB 24608:DWL Deutsche Wertlager GmbH, Kolbermoor, Rosenheimer Str. 23, 83059 Kolbermoor.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2015. Geschäftsanschrift: Rosenheimer Str. 23, 8…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.