HRB 746902

DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Balingen

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Registerdaten

Sitz
Balingen
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen Balingen
  2. DVN GmbH STB / RB Balingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 104/21 · DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft · Insolvenzgericht Hechingen
Insolvenzgericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 104/21
Wirksam am
13.04.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 746902
10 IN 104/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dieter Vötsch, geb. XX.XX.XXXX, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 746902
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Insolvenzverwalter -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter / Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 01.04.2022.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 239.612,50 EUR auszugehen. Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters im Gutachten vom 09.02.2022 verwiesen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 01.04.2022 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 13.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Hechingen, 1…
HRB 746902: DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Hechingen, 10 IN 104/21) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 104/21 · DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft · Insolvenzgericht Hechingen
Insolvenzgericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 104/21
Wirksam am
01.03.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 746902
10 IN 104/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dieter Vötsch, geb. XX.XX.XXXX, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 746902
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 60647/21 A05
- vorl. Insolvenzverwalter -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.03.2022 um 11.15 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Kästle
Berner Feld 74, 78628 Rottweil
Telefon: 0741 175400
Telefax: 0741 1754020
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.04.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.04.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 12.05.2022, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 181, 1. OG, Heiligkreuzstraße 9, Amtsgericht Hechingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 12.05.2022, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 181, 1. OG, Heiligkreuzstraße 9, Amtsgericht Hechingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 01.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 104/21 · DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft · Insolvenzgericht Hechingen
Insolvenzgericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 104/21
Wirksam am
08.09.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 746902
10 IN 104/21

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dieter Vötsch, geb. XX.XX.XXXX, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 746902
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 08.09.2021 um 13:25 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 04.08.2021 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.

Gründe:

Nach der durch Vorlage des entsprechenden Schriftverkehrs belegten Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters kommt der Geschäftsführer der Schuldnerin seinen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nur unzureichend nach und hat zudem versucht, eine Zahlung von der Firma Hechtbräu KG in Höhe von 35.000 € an die Schuldnerin - die an die Prozessbevollmächtigte der Schuldnerin (Rechtsanwältin Hole) geleistet worden war - trotz Kenntnis von der vorläufigen Insolvenzverwaltung auf ein Konto der von ihm kontrollierten Hildegard Reinhard Stiftung weiterzuleiten, statt auf das Insolvenzsonderkonto. Dieses Vorgehen belegt ein erhöhtes Sicherungsbedürfnis, weshalb antragsgemäß zusätzlich die Anordnung eines allgemeines Verfügungsverbots angezeigt ist.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 08.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 10 IN 104/21 · DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft · Insolvenzgericht Hechingen
Insolvenzgericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 104/21
Wirksam am
04.08.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 746902
10 IN 104/21

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dieter Vötsch, geb. XX.XX.XXXX, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 746902
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 04.08.2021 um 14:42 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Alexander Kästle
Berner Feld 74, 78628 Rottweil
Telefon: 0741 175400, Fax: 0741 1754020

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 04.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH STB / RB, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) besc…
HRB 746902: DVN GmbH STB / RB, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: DVN GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft. Gegenstand geändert; nun: Gründung, Betreuung und Erhaltung von Vermögenswerten natürlicher Personen, Personengesellschaften und juristischer Personen einschließlich gemeinnütziger Institutionen. Bestellt als Geschäftsführer: Vötsch, Karl Dieter, Balingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Blessing, Wolfgang Armin, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH STB / RB, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Bestellt als Geschäftsführer: Blessing, Wolfgang Armin, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht m…
HRB 746902: DVN GmbH STB / RB, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Bestellt als Geschäftsführer: Blessing, Wolfgang Armin, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Vötsch, Karl Dieter, Balingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH STB / RB, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenst…
HRB 746902: DVN GmbH STB / RB, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung für natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen, Vereine und Stiftungen. Bestellt als Geschäftsführer: Vötsch, Karl Dieter, Balingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Vötsch-Neumann, Doris, geb. Felden, Balingen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.…
HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: DVN GmbH STB / RB. Nicht mehr Geschäftsführer: Bader, Karl-Heinz, Ehningen, *XX.XX.XXXX; Bauer, Rüdiger, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX; Diebold, Wolfram Johannes, Albstadt, *XX.XX.XXXX; Hafner, Jürgen, Schönaich, *XX.XX.XXXX; Memic, Murat, Ditzingen, *XX.XX.XXXX; Nunez Diaz, Maria Nieves, Böblingen, *XX.XX.XXXX; Wißmann, Gerd, Albstadt, *XX.XX.XXXX.
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HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Blessing, Wo…
HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Blessing, Wolfgang, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Beyerle, And…
HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Beyerle, Andre, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX; Schmitt, Fee, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX.
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HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Bestellt als Geschäftsführer: Beyerle, A…
HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Bestellt als Geschäftsführer: Beyerle, Andre, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX; Schmitt, Fee, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX.
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HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Bestellt als Geschäftsführer: Nunez Diaz…
HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Bestellt als Geschäftsführer: Nunez Diaz, Maria Nieves, Böblingen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Hernandez, Ramon Caro, Böblingen, *XX.XX.XXXX; Neumann, Nicolo, Bleckede, *XX.XX.XXXX.
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HRB 746902 HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Kar…
HRB 746902: DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Karl-Heinz, Ehningen, *XX.XX.XXXX; Bauer, Rüdiger, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX; Diebold, Wolfram Johannes, Albstadt, *XX.XX.XXXX; Hafner, Jürgen, Schönaich, *XX.XX.XXXX; Memic, Murat, Ditzingen, *XX.XX.XXXX; Neumann, Nicolo, Bleckede, *XX.XX.XXXX; Wißmann, Gerd, Albstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 746902 HRB 746902:DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen.Bestellt als Geschäftsführer: Hernandez, R…
HRB 746902:DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen.Bestellt als Geschäftsführer: Hernandez, Ramon Caro, Böblingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 746902 HRB 746902:DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen.Bestellt als Geschäftsführer: Blessing, Wo…
HRB 746902:DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen.Bestellt als Geschäftsführer: Blessing, Wolfgang, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 746902 DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafts…
DVN GmbH Gesellschaft für die Bildung, Betreuung u. Abwicklung von Betriebs-, Privat- u. Stiftungsvermögen, Balingen, Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2013. Geschäftsanschrift: Langenäckerstraße 9, 72336 Balingen. Gegenstand: Gründung, Betreuung und Erhaltung von Vermögenswerten natürlicher Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen einschließlich gemeinnütziger Institutionen sowie Abschluss und Vermittlung von Pacht-, Miet-, Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen für diese Vermögenswerte. Befristete Personalgestellungen und befristete Übernahme der Geschäftsführung bei Betrieben, Vorstandstätigkeiten bei Stiftungen sowie Nachlassabwicklungen im betrieblichen und privaten Bereich, Mithilfe bei Gründung von sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen sowie die treuhänderische Verwaltung und Abwicklung von Stiftungsvermögen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführerin: Vötsch-Neumann, Doris, geb. Felden, Balingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.