HRA 6279
duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co KG
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mechernich
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Registerdaten
- Sitz
- Mechernich
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- DUOTHERM Isoliersysteme GmbH & Co KG Mechernich
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 96 IN 35/20 · duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 35/20
- Wirksam am
- 06.03.2026
- Registerbezug
- Bonn, HRA 6279
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 6279 eingetragenen duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co. KG, Am Billig 15, 53894 Mechernich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13962 eingetragene duotherm Stark Verwaltungs-GmbH, Am Billig 15, 53894 Mechernich, diese vertreten durch die Geschäftsführer Johannes Stark, Auf der Trift 12, 53894 Mechernich und Barbara Stark, Am Kirchturm 17, 53894 Mechernich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
96 IN 35/20
Amtsgericht Bonn, 03.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 96 IN 35/20 · duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 35/20
- Wirksam am
- 29.03.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRA 6279
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 6279 eingetragenen duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co. KG, Am Billig 15, 53894 Mechernich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13962 eingetragene duotherm Stark Verwaltungs-GmbH GmbH, Am Billig 15, 53894 Mechernich, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Barbara Stark, Am Kirchturm 17, 53894 Mechernich, und Herrn Johannes Stark, Auf der Trift 12, 53894 Mechernich,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DHPG RA.e Obermüller, Rohde & Partner mbB, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 27.07.2020 bis zum 01.10.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 275 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den ausführlichen Vergütungsantrag vom 22.03.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
96 IN 35/20
Amtsgericht Bonn, 28.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 96 IN 35/20 · duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 35/20
- Wirksam am
- 17.09.2021
- Registerbezug
- Bonn, HRA 6279
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 6279 eingetragenen duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co. KG, Am Billig 15, 53894 Mechernich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13962 eingetragene duotherm Stark Verwaltungs-GmbH, Am Billig 15, 53894 Mechernich, diese vertreten durch die Geschäftsführer Johannes Stark, Auf der Trift 12, 53894 Mechernich und Barbara Stark, Am Kirchturm 17, 53894 Mechernich
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die vom Verwalter beantragte Zustimmung zum Vergleich zwischen
Frau Gabriele Stark, Auf der Trift 12, 53894 Mechernich,
Herrn Johannes Stark, Auf der Trift 12, 53894 Mechernich,
Frau Barbara Stark, Am Kirchturm 17, 53894 Mechernich,
Herrn Alexander Stark, Südstraße 11, 53909 Zülpich,
der Kreissparkasse Euskirchen, Von Siemensstraße 8, 53879 Euskirchen,
und Herrn Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich, handelnd in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin,
zuletzt unterschrieben von der Kreissparkasse Euskirchen am 16.07.2021
Termin bestimmt auf
Dienstag, 26.10.2021, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
96 IN 35/20
Amtsgericht Bonn, 17.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6279 HRA 6279: duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co KG, Mechernich, Am Billig 1, 53894 Mechernich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (96 IN 35/20) vom 01.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das …
HRA 6279 HRA 6279: duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co KG, Mechernich, Am Billig 1, 53894 Mechernich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (96 IN 35/20) vom 27.07.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter best…
HRA 6279 HRA 6279: duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co KG, Mechernich, Am Billig 1, 53894 Mechernich. Einzelprokura: Stark, Alexander, Zülpich, *XX.XX.XXXX.
HRA 6279 duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co KG, Mechernich, Bunggasse 3, 53881 Euskirchen. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Billig 1, 53894 Mechernich.
HRA 6279 duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co KG, Mechernich (Bunggasse 3, 53881 Euskirchen). Einzelprokura: Stark, Barbara, Euskirchen, *XX.XX.XXXX.
HRA 6279 DUOTHERM Isoliersysteme GmbH & Co KG, Mechernich (Am Billig 1, 53694 Mechernich). Nach Firmenänderung nunmehr: duotherm Stark Isoliersysteme GmbH & Co KG. nach Firmenänderung nunmehr: Persönlich haftender Ge…
HRA 6279 DUOTHERM Isoliersysteme GmbH & Co KG, Mechernich (Am Billig 1, 53894 Mechernich). Einzelprokura: Stark, Gabriele, Mechernich, *XX.XX.XXXX.
HRA 6279 DUOTHERM Isoliersysteme GmbH & Co KG, Mechernich (Am Billig 1, 53894 Mechernich). Persönlich haftender Gesellschafter: DUOTHERM Verwaltungs-GmbH, Mechernich (Amtsgericht Bonn HRB 13962).
HRA 6279 DUOTHERM Isoliersysteme GmbH & Co KG, Mechernich (Am Billig 1, 53894 Mechernich). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter is…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.