HRB 57573

DUET GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Saalfelder Str. 1, 65931 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.11.2020
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Daniel Steen

Brechen

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DUET GmbH Niedernhausen

Gegenstand des Unternehmens

Auftragsbeschaffung und Vermittlung von Aufträgen aller Art, Bauüberwachung, Bauberatung und Baubegutachtung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 824/20 D-3-5 · DUET GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 824/20 D-3-5
Wirksam am
03.04.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57573
810 IN 824/20 D-3-5 - In dem Insolvenzverfahren DUET GmbH, Saalfelder Straße 1, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57573),
vertreten durch:
Daniel Steen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 03.06.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 824/20 D-3-5 · DUET GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 824/20 D-3-5
Wirksam am
10.01.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57573
Amtsgericht Frankfurt am Main
06.01.2022
- Insolvenzgericht -
810 IN 824/20 D-3-5

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

DUET GmbH, Saalfelder Straße 1, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57573),
vertreten durch:
Daniel Steen, (Geschäftsführer),

werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 56.247,45 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Mehrarbeit im Bereich der Arbeitsverhältnisse und der Bauinsolvenz die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 20 % auf insgesamt 45 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer in Höhe von 16 % festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

XXX

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 57573 HRB 57573: DUET GmbH, Frankfurt am Main, Saalfelder Str. 1, 65931 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 57573: DUET GmbH, Frankfurt am Main, Saalfelder Str. 1, 65931 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 824/20 D-3-5 · DUET GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 824/20 D-3-5
Wirksam am
04.11.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57573
810 IN 824/20 D-3-2 In dem Insolvenzverfahren DUET GmbH, Saalfelder Straße 1,
65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57573), vertr. d.: Daniel
Steen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Frankfurt am Main , 03.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 824/20 D-3-5 · DUET GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 824/20 D-3-5
Wirksam am
29.10.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57573
810 IN 824/20 D - Am 29.10.2020 um 08:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren DUET
GmbH, Saalfelder Straße 1, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
57573),

vertreten durch:

Daniel Steen, (Geschäftsführer), eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322
Frankfurt am Main, Tel.: 069/9591100, Fax: 069/959110-80, Internet: www.hgw.de

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 824/20 D-3-5 · DUET GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 824/20 D-3-5
Wirksam am
28.08.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57573
810 IN 824/20 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DUET
GmbH, Saalfelder Straße 1, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
57573), vertr. d.: Daniel Stehen, (Geschäftsführer), ist am 28.08.2020 um 16:01
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.:
069/9591100, Fax: 069/959110-80, Internet: www.hgw.de bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 57573 HRB 57573: DUET GmbH, Frankfurt am Main, Saalfelder Str. 1, 65931 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Steen, Daniel, Brechen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer…
HRB 57573: DUET GmbH, Frankfurt am Main, Saalfelder Str. 1, 65931 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Steen, Daniel, Brechen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Wergin, Falk, Hanau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 57573 DUET GmbH, Frankfurt am Main, Saalfelder Str. 1, 65931 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschl…
DUET GmbH, Frankfurt am Main, Saalfelder Str. 1, 65931 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Saalfelder Str. 1, 65931 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: Auftragsbeschaffung und Vermittlung von Aufträgen aller Art, Bauüberwachung, Bauberatung und Baubegutachtung.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.