HRA 6333HRA 6333: Düsseldorfer Pressevertrieb & Leister GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Flinger Broich 18-21, 40235 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2016 …
HRA 6333: Düsseldorfer Pressevertrieb & Leister GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Flinger Broich 18-21, 40235 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2016 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung zur Aufnahme auf die WPLH Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRA 32040) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6333Düsseldorfer Pressevertrieb & Leister GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Flinger Broich 18, 40235 Düsseldorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beyerlein, Volker, Neu…
Düsseldorfer Pressevertrieb & Leister GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Flinger Broich 18, 40235 Düsseldorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beyerlein, Volker, Neuss, *XX.XX.XXXX; Piene, Michael, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Fabian, Dieter, Düsseldorf.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.