HRB 13857
Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Röntgenstraße 8, 48599 GronauGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Gronau
- Rechtsform
- GmbH
- Letzte Eintragung
- 21.02.2019
- Datenstand
- 2025-02-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jürgen Duesmann
Ochtrup
003011Allgemeine Vertretungsregelung
- 066
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Abrufstand 2025-02-03 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Gronau
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Stahlbauunternehmens und die Beteiligung an Gesellschaften aller Art.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 74 IN 62/18 · Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 62/18
- Wirksam am
- 05.08.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 13857
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13857 eingetragenen Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Duesmann
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 359.341,32 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 8.752,59 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
74 IN 62/18
Amtsgericht Münster, 05.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 74 IN 62/18 · Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 62/18
- Wirksam am
- 05.08.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 13857
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13857 eingetragenen Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Duesmann,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Michels Wilmes, Piusallee 8, 48147 Münster
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Yorck Eymelt, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung X EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR
Zwischensumme X EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR
Endbetrag X EUR
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
X EUR,
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 08.02.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens X EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse X EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach X EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 65 Gläubigern auf X EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Ermäßigung des Regelsatzes auf 80 % und damit auf den Betrag von X EUR gerechtfertigt.
Die Auslagenpauschale wurde auf X €, die Umsatzsteuer auf X € gekürzt.
Einziger zu realisierender Vermögensgegenstand war in diesem Insolvenzverfahren - bisher - der Anspruch gegen die beiden Gesellschafter Jürgen und Alexandra Duesmann aus § 24 GmbH G auf Zahlung der Stammeinlage in Höhe von X EUR.
Dieser Anspruch wurde durch den Insolvenzverwalter bereits in seiner Funktion als vom Insolvenzgericht beauftragter Gutachter im Eröffnungsverfahren ermittelt (s. Eröffnungsgutachten vom 05.02.2019 - Seite 3 - Blatt 38 der Hauptakte) und diese Gutachtertätigkeit bereits mit einem Zeitaufwand von 3,5 Stunden x X EUR, mithin in Höhe von X EUR abgerechnet (s. Bl. 53, 54 der Hauptakte).
Der Anspruch selbst wurde im eröffneten Insolvenzverfahren von der Gegenseite zu keinem Zeitpunkt bestritten - lediglich die Durchsetzung dauerte gut ein Jahr an, da die Zahlung dieses Betrages durch die beiden Gesellschafter besprochen und organisiert werden musste, ohne dass hierdurch ein nennenswerter Mehraufwand für den Insolvenzverwalter angefallen ist (s. hierzu geführten Schrift-/Mailverkehr - Blatt 157ff der Hauptakte -). Die Zahlung erfolgte schließlich am 05.05.2020.
Auch unter Berücksichtigung der eher niedrigen Berechnungsgrundlage wird der Ansatz der Regelvergütung nicht für angemessen erachtet, da die Abweichungen vom Normalfall (mit vergleichbarer Insolvenzmasse) derart signifikant sind, dass für jedermann erkennbar ein Missverhältnis entstünde, wenn nicht der Minderaufwand eine vom Normalfall abweichende Vergütungsfestsetzung zur Folge hätte. (vgl. LG Münster, Beschluss vom 21.02.2019 - Aktenzeichen 5 T 522/19 -).
In dem Zusammenhang bleibt schließlich auch festzuhalten, dass es auf Seiten der Schuldnerin kein operatives Geschäft gab und die Schuldnerin lediglich Komplementärs-GmbH war, keine Arbeitnehmer vorhanden waren, keine Forderungen aus Lieferung und Leistung, wenig Buchungsvorgänge und keine Absonderungsrechte existierten.
Zudem konnte der Insolvenzverwalter auf die bereits als Gutachter gewonnenen Erkenntnisse zu dem im eröffneten Insolvenzverfahren geltend gemachten Anspruch zurückgreifen, wodurch der Insolvenzverwalter eine erhebliche Arbeitserleichterung erfahren hat.
Angesichts dieser, aus Sicht des Insolvenzgerichts verhältnismäßig gering ausfallenden Verwertungstätigkeit und der sonstigen Regeltätigkeit des Insolvenzverwalters wie Berichterstattung und Tabellenführung, wird in der Gesamtschau des bisherigen Insolvenzverfahrens der Ansatz der zugrunde gelegten Regelvergütung nicht für angemessen erachtet. Die Tabellenführung wird im Hinblick auf die Anzahl von 65 Forderung als Tätigkeit im "normalem Umfang" angesehen. Der Vortrag des Insolvenzverwalters, dass die Pflege der Insolvenztabelle überdurchschnittlich aufwändig war, da jede Änderung aus der Insolvenztabelle der Jürgen Duesmann Stahlbau GmbH & Co. KG auf die Insolvenztabelle in diesem Verfahren "durchschlug", weist auf einen üblichen Prüfungsumfang hin.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, den Vergütungsantrag vom 20.07.2026 und den hiesigen Beschluss vom 04.05.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
74 IN 62/18
Amtsgericht Münster, 04.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 74 IN 62/18 · Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 62/18
- Wirksam am
- 05.08.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 13857
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13857 eingetragenen Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Duesmann,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Michels Wilmes, Piusallee 8, 48147 Münster
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 62/18
Amtsgericht Münster, 04.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 74 IN 62/18 · Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 62/18
- Wirksam am
- 24.10.2025
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 13857
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13857 eingetragenen Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Duesmann
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 50 bis 65 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
74 IN 62/18
Amtsgericht Münster, 17.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13857 HRB 13857: Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH, Gronau, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (74 IN 62/18) vom 08.02.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Ins…
HRB 13857 HRB 13857: Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH, Gronau, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau. Nicht mehr Geschäftsführer: Duesmann, Alexandra, Ochtrup, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr…
HRB 13857 HRB 13857: Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gronau, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2015 hat eine Neufassung des Gesells…
HRB 13857 Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gronau, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau. Bestellt als Geschäftsführer: Duesmann, Jürgen, Ochtrup, *XX.XX.XXXX.
HRB 13857 Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gronau, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2012. Geschäftsan…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.