HRB 6369 früher Amtsgericht Dülmen

DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Linnertstraße 21, 48249 Dülmen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Dülmen
Rechtsform
GmbH
Letzte Eintragung
18.08.2016
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Heinz Etterich

Dülmen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • 066
  • 021

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-02-01

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DÜMA Hoch- -und Mitbau GmbH

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, die Veräußerung und die Vermittlung von Grundbesitz sowie die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art als Generalunternehmer, jeweils in eigener oder fremder Rechnung, sowie die Ausführung von Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten. Im Mitbausystem stellt die Gesellschaft dem Bauherren einen Fachmann zur Seite, unter dessen Mitwirkung der Bauherr Gewerke - ganz oder teilweise - in Eigenleistung erstellen kann. Die Gesellschaft darf Tochtergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige Unternehmen oder Beteiligungen hieran erwerben sowie die Geschäfte solcher Unternehmen führen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 77 IN 78/25 · DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 78/25
Wirksam am
02.12.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRB 6369
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 78/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 6369 eingetragenen DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH, Linnertstraße 21, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Etterich, Linnertstraße 25, 48249 Dülmen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2025, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572/875-0, Fax: 0257287536.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 27.02.2026.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

77 IN 78/25
Amtsgericht Münster, 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 77 IN 78/25 · DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 78/25
Wirksam am
05.11.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRB 6369
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 78/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 6369 eingetragenen DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH, Linnertstraße 21, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Etterich, Linnertstraße 25, 48249 Dülmen

ist am 05.11.2025, um 14:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

77 IN 78/25
Amtsgericht Münster, 05.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6369 HRB 6369: DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH, Dülmen, Linnertstraße 21, 48249 Dülmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 sowie der Zustimmungs…
HRB 6369: DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH, Dülmen, Linnertstraße 21, 48249 Dülmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2016 mit der DÜMA Generalbau GmbH mit Sitz in Dülmen (Amtsgericht Coesfeld HRB 10234) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 6369 DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH, Dülmen, Linnertstraße 21, 48249 Dülmen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Linnertstraße 21, 48249 Dülmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stock, Johanne…
DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH, Dülmen, Linnertstraße 21, 48249 Dülmen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Linnertstraße 21, 48249 Dülmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stock, Johannes, Haltern, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6369 DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH, Dülmen (Halterner Straße 58, 48249 Dülmen). Geschäftsführer: Stock, Johannes, Haltern, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
DÜMA Hoch- und Mitbau GmbH, Dülmen (Halterner Straße 58, 48249 Dülmen). Geschäftsführer: Stock, Johannes, Haltern, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.