HRB 71700
dtp entertainment AG
aktuell 29 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- PROVISTA Vierundzwanzigste Vermögensverwaltungs- Aktiengesellschaft Hamburg
- EYE Venture AG Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 16.10.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Kai-Uwe Schmidt, Herrn Steffen Hippe, Herrn Frank Brügmann
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Friedrich Beth, Heimannstraße 6, 20253 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 100 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 100,00 EUR angemessen ist. Für Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten EUR
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 eingesehen werden.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 16.10.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Kai-Uwe Schmidt, Herrn Steffen Hippe, THerrn Frank Brügmann
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 6.526.420,83 EUR zugrunde gelegt. 230 % des Regelsatzes Das Gericht hat vorliegend als Vergütung den in § 2 Abs. 2 InsVV geregelten Mindestbetrag der Vergütung unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.08.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 eingesehen werden.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 16.10.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Kai-Uwe Schmidt, Herrn Steffen Hippe, Herrn Frank Brügmann
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.12.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 08.07.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Kai-Uwe Schmidt, Herrn Steffen Hippe, Herrn Frank Brügmann
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 12.01.2018
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Herrn Kai-Uwe Schmidt, Herrn Steffen Hippe und Herrn Frank
Brügmann
sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters festgesetzt
worden (§§ 63, 64 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B450 eingesehen werden.
Der Beschluss kann innerhalb zweier Wochen ab Wirksamwerden der
Veröffentlichung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 11.01.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 16.11.2016
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Frank Brügmann, Steffen Hippe und Kai-Uwe Schmidt
wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg zum
Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungen Nr. 179 und 185. In
diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 14.11.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 31.08.2016
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Frank Brügmann, Steffen Hippe und Kai-Uwe Schmidt
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 06.10.2016. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Erinnerung innerhalb einer Frist von 2
Wochen vor dem Insolvenzgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
zulässig. Die Frist beginnt mit Zustellung oder 2 Tage nach Veröffentlichung
dieses Beschlusses im Internet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 06.09.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B450 niedergelegt.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 30.08.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 130/12) vom 01.07.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffne…
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 130/12 · dtp entertainment AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 24.02.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) u…
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 08.09.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.361.500,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 Abs. (1) besch…
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 06.07.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.848.000,00 EUR auf 3.863.404,00 EUR und die Änderung der Satzung …
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 05.04.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 373.144,00 EUR auf 2.015.404,00 EUR und die Änderung der Satzung in…
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 27.10.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 158.260,00 EUR auf 1.642.260,00 EUR und die Änderung der Satzung in …
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg.Nicht mehr Vorstand: Baur, Thomas, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Windelen, Markus Franziskus, Kelkheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt Vorstand: Brügmann, Fran…
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg.Bestellt Vorstand: Schmidt, Kai-Uwe, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prok…
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 28.05.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand), 4 (Grundkapital) und 4a…
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg.Prokura erloschen Brix, Claudia, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg.Geschäftsanschrift: Goldbekplatz 3 - 5, 22303 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Sch…
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg, (Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg).Bestellt Vorstand: Hippe, Steffen, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Pro…
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg (Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 25.04.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 424.298,00 EUR auf bis zu 1.524.298,00 EUR beschlossen. Die K…
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg (Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Brix, Claudia, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 71700 dtp entertainment AG, Hamburg (Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 14.06.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 825.000,00 EUR auf 1.100.000,00 EUR und die…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.