HRB 30014
DSF InterLOG GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der RuhrGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mülheim an der Ruhr
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.04.2019
- Datenstand
- 2025-10-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Hussein Mughal
Rochdale
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-22 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
der Ankauf und Verkauf, die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Vermietung und Verpachtung. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Erbringung von Dienstleistungen im: Speditions- und Transportverkehr, insbesondere: Straßen-, Bahn-, See- und Lufttransporte aller Art einschließlich Zollabwicklungen, Entsorgungsdienstleistungen für die Abfallwirtschaft und Recycling, Thermo- und Gefahrguttransporte sensibler Stoffe der chemischen und der Pharmaindustrie, Betrieb von Werkstätten für PKW und LKW, Unterhaltung eines Fuhrparks, An- und Verkauf und die Vermietung von Transportmitteln aller Art. Logistikdienstleistungen und -lösungen, insbesondere: Warehousing, Lagerhaltung- und Bestandsführung, Gefahrstofflager gemäß BImSchG, mobile Datenerfassung über Barcode-Systeme zur Warennachverfolgung. Verwaltung eigenen Vermögens. Beteiligung an Unternehmen jedweden Geschäftsbereichs.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 197/18 · DSF InterLOG GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 62 IN 197/18
- Wirksam am
- 13.02.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 30014
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30014 eingetragenen DSF InterLOG GmbH, Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hussein Mughal, Elmpark Wax, GBR- Rochdale, OL 127 JG
Insolvenzverwalter: Nikolaos Antoniadis, Bleichstr. 14, 40211 Düsseldorf
wird heute, am 12.02.2026, um 13:04 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
62 IN 197/18
Amtsgericht Duisburg, 12.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 62 IN 197/18 · DSF InterLOG GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 62 IN 197/18
- Wirksam am
- 17.10.2025
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 30014
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30014 eingetragenen DSF InterLOG GmbH, Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hussein Mughal, Elmpark Wax, GBR- Rochdale, OL 127 JG
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 126.374,24 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 250 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.09.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden.
62 IN 197/18
Amtsgericht Duisburg, 16.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 197/18 · DSF InterLOG GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 62 IN 197/18
- Wirksam am
- 30.12.2024
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 30014
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30014 eingetragenen DSF InterLOG GmbH, Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hussein Mughal, Elmpark Wax, GBR- Rochdale, OL 127 JG
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 31.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Der Rechtsstreit (Stufenklage) gegen Frau Entala Jeguschke wird nicht auf der dritten Stufe fortgeführt.,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 18.12.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
62 IN 197/18
Amtsgericht Duisburg, 27.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30014 HRB 30014: DSF InterLOG GmbH, Mülheim an der Ruhr, Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der Ruhr. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (62 IN 197/18) vom 26.03.2019 ist über das Vermögen der …
HRB 30014 HRB 30014: DSF InterLOG GmbH, Mülheim an der Ruhr, Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Geschäftsführer: Hüser, Frank, Nettetal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Mug…
HRB 30014 HRB 30014: DSF InterLOG GmbH, Mülheim an der Ruhr, Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Geschäftsführer: Henniger, Maik, Ilmtal-Weinstraße, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäfts…
HRB 30014 HRB 30014: DSF InterLOG GmbH, Mülheim an der Ruhr, Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 u…
HRB 30014 HRB 30014: DSF InterLOG GmbH, Mülheim an der Ruhr, Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Geschäftsführer: Rifai, Hischam, Wesel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Henn…
HRB 30014 HRB 30014: DSF InterLOG GmbH, Mülheim an der Ruhr, Freiherr-vom-Stein-Straße 131, 45473 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2017. Geschäftsanschrift: Fr…
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