HRB 13751

Dry Agent Trocknungstechnik GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Königs Wusterhausen

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Registerdaten

Sitz
Königs Wusterhausen
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 327/23 · Dry Agent Trocknungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 327/23
Wirksam am
28.01.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 13751
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dry Agent Trocknungstechnik GmbH, Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 316.934,91 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 65 % Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 22. Januar 2026, 63 IN 327/23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 63 IN 327/23 · Dry Agent Trocknungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 327/23
Wirksam am
07.03.2024
Registerbezug
Cottbus, HRB 13751
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dry AgentTrocknungstechnik GmbH, Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, wurde am 01.03.2024, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Montag, 6. Mai 2024, 10:00 Uhr, Saal 020. Der Termin dient zugleich a. der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, b. die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), c. die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), insbesondere die Genehmigung der Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens und des Umlaufvermögens der Schuldnerin. Der Insolvenzverwalter soll die Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen einziehen. Er wird ermächtigt, nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen die jeweilige Forderung gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen abzuschließen. Ihm wird ferner gestattet, zur Durchsetzung dieser Ansprüche und Forderungen auch die Kanzlei BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, an der der Insolvenzverwalter wirtschaftlich beteiligt ist, zu beauftragen, d. die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), e. den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 4. März 2024, Az.: 63 IN 327/23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 327/23 · Dry Agent Trocknungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 327/23
Wirksam am
27.12.2023
Registerbezug
Cottbus, HRB 13751
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren der
Dry Agent Trocknungstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 13751), Geschäftszweig: Trocknungsarbeiten im handwerklichen Bereich und Beseitigung von Wasserschäden, Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, eingetragener Sitz: Königs Wusterhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Dottschadis
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Str. 2, 15566 Schöneiche -
ist heute, am 27.12.2023, um 12:32 Uhr, Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben
(§§ 4 InsO, 569 ZPO). Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Cottbus, den 27.12.2023
63 IN 327/23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 13751 CB HRB 13751 CB: Dry Agent Trocknungstechnik GmbH, Königs Wusterhausen, Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen. Name der Firma: Dry Agent Trocknungstechnik GmbH; Sitz der Firma: Königs Wusterhausen; Geschäf…
HRB 13751 CB: Dry Agent Trocknungstechnik GmbH, Königs Wusterhausen, Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen. Name der Firma: Dry Agent Trocknungstechnik GmbH; Sitz der Firma: Königs Wusterhausen; Geschäftsanschrift: Fontanestraße 3, 15711 Königs Wusterhausen; Gegenstand: Trocknungsarbeiten im handwerklichen Bereich und Beseitigung von Wasserschäden. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Dottschadis, Heiko, *XX.XX.XXXX, Ludwigsfelde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.09.2018

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