HRB 24864

DRUM Engineering GmbH

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Marie-Curie-Str. 3, 53359 Rheinbach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rheinbach
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
23.02.2024
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Udo Marek

Euskirchen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-04

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Systemen zum Widerstandsschweißen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 96 IN 108/23 · DRUM Engineering GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 108/23
Wirksam am
17.03.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 24864
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 108/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24864 eingetragenen DRUM Engineering GmbH, Marie-Curie-Straße 3, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Marek, Käthe-Kollwitz-Straße 23, 53879 Euskirchen

ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

96 IN 108/23
Amtsgericht Bonn, 16.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 96 IN 108/23 · DRUM Engineering GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 108/23
Wirksam am
25.02.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 24864
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 108/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24864 eingetragenen DRUM Engineering GmbH, Marie-Curie-Straße 3, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Marek, Käthe-Kollwitz-Straße 23, 53879 Euskirchen

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Heisenbergstr. 10, 53359 Rheinbach wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 17.08.2023 bis zum 06.02.2024 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXX EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt XXX EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist die Regelmindestvergütung.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.11.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

96 IN 108/23
Amtsgericht Bonn, 24.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 96 IN 108/23 · DRUM Engineering GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 108/23
Wirksam am
15.12.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 24864
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 108/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24864 eingetragenen DRUM Engineering GmbH, Marie-Curie-Straße 3, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Marek, Käthe-Kollwitz-Straße 23, 53879 Euskirchen

ist am 13.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Schuldnerin hat Restschuldbefreiung beantragt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.02.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zu den Vergütungsanträgen des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) aus.

96 IN 108/23
Amtsgericht Bonn, 11.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 108/23 · DRUM Engineering GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 108/23
Wirksam am
09.07.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 24864
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 108/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24864 eingetragenen DRUM Engineering GmbH, Marie-Curie-Straße 3, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Marek, Käthe-Kollwitz-Straße 23, 53879 Euskirchen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

96 IN 108/23
Amtsgericht Bonn, 08.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 96 IN 108/23 · DRUM Engineering GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 108/23
Wirksam am
19.08.2024
Registerbezug
Bonn, HRB 24864
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 108/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24864 eingetragenen DRUM Engineering GmbH, Marie-Curie-Straße 3, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Marek, Käthe-Kollwitz-Straße 23, 53879 Euskirchen

ist am 13.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

96 IN 108/23
Amtsgericht Bonn, 15.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 108/23 · DRUM Engineering GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 108/23
Wirksam am
21.02.2024
Registerbezug
Bonn, HRB 24864
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 108/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24864 eingetragenen DRUM Engineering GmbH, Marie-Curie-Straße 3, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Marek, Käthe-Kollwitz-Straße 23, 53879 Euskirchen

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen zum Widerstandsschweißen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.02.2024, um 09:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Heisenbergstr. 10, 53359 Rheinbach, Telefon: 02226/9085110, Fax: 0222690851120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 03.05.2024.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 02.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

96 IN 108/23
Bonn, 07.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 96 IN 108/23 · DRUM Engineering GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 108/23
Wirksam am
17.08.2023
Registerbezug
Bonn, HRB 24864
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 108/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24864 eingetragenen DRUM Engineering GmbH, Marie-Curie-Straße 3, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Marek, Käthe-Kollwitz-Straße 23, 53879 Euskirchen

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen zum Widerstandsschweißen

ist am 17.08.2023, um 10:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Heisenbergstr. 10, 53359 Rheinbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

96 IN 108/23
Amtsgericht Bonn, 17.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24864 HRB 24864: DRUM Engineering GmbH, Rheinbach, Marie-Curie-Str. 3, 53359 Rheinbach. Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital/Gesellschafter)…
HRB 24864: DRUM Engineering GmbH, Rheinbach, Marie-Curie-Str. 3, 53359 Rheinbach. Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital/Gesellschafter) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.205,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 28.205,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 24864 HRB 24864: DRUM Engineering GmbH, Rheinbach, Marie-Curie-Str. 3, 53359 Rheinbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beginn: Gesellschaftvertrag vom 19.09.2019. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Str. 3, 533…
HRB 24864: DRUM Engineering GmbH, Rheinbach, Marie-Curie-Str. 3, 53359 Rheinbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beginn: Gesellschaftvertrag vom 19.09.2019. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Str. 3, 53359 Rheinbach. die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Systemen zum Widerstandsschweißen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Dr. Marek, Udo, Euskirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Dr. Marek, Udo, Euskirchen, geb. 04.05.1960, unter der Firma DRUM Engineering e.K. in Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRA 8786) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.09.2019. Die Ausgliederung wurde wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.11.2019.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.