HRB 490 EC
Druckerei Lohmeier GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Eckernförde
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Registerdaten
- Sitz
- Eckernförde
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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HRB 490 EC HRB 490 EC: Druckerei Lohmeier GmbH, Eckernförde, Kieler Straße 58, 24340 Eckernförde. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage …
HRB 490 EC: Druckerei Lohmeier GmbH, Eckernförde, Kieler Straße 58, 24340 Eckernförde. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Allgesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Druckerei Lohmeier, Inhaber: Rüdiger Lohmeier e.K." mit Niederlassung in Eckernförde weiterführt, verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.