VR 130401

DRK Schwesternschaft "Übersee" e.V.

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wilhelmshaven

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Registerdaten

Sitz
Wilhelmshaven
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schwesternschaft "Übersee" e.V. Wilhelmshaven

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 89/19 · DRK Schwesternschaft "Übersee" e. V. · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 89/19
Wirksam am
04.06.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), VR 130401
10 IN 89/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Schwesternschaft "Übersee" e. V., Gökerstraße 125 L, 26384 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, VR 130401),

wird der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, den 19.06.2024, 10:00 Uhr, Saal 109, Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven

T a g e s o r d n u n g:
Es soll die Zustimmung zum Abschluss einer vergleichsweisen Vereinbarung zwischen der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG, Rechtsanwalt Dr. Heiner Buß als Insolvenzverwalter über das Vermögen der DRK Schwesternschaft "Übersee" e. V. und dem Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit eingeholt werden.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 03.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 89/19 · DRK Schwesternschaft "Übersee" e. V. · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 89/19
Wirksam am
17.02.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), VR 130401
Geschäfts-Nr. 10 IN 89/19

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren DRK Schwesternschaft "Übersee" e. V.,
Gökerstraße 125 L, 26384 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, VR 130401), sollen die
bis 16.02.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis
einschließlich 10.03.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu
prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 16.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 89/19 · DRK Schwesternschaft "Übersee" e. V. · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 89/19
Wirksam am
02.12.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), VR 130401
10 IN 89/19: Über das Vermögen des DRK Schwesternschaft "Übersee" e. V.,
Gökerstraße 125 L, 26384 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, VR 130401), ist am
01.12.2019 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Heiner Buß, Hauptstrasse 143, 26639
Wiesmoor, Tel.: (04944) 9132990, Fax: (04944) 913299-1, E-Mail:
info@buss-insolvenzverwaltung.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.01.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 30.01.2020, 10:00 Uhr, Saal 109,
Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des
Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 02.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 89/19 · DRK Schwesternschaft "Übersee" e. V. · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 89/19
Wirksam am
23.09.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), VR 130401
10 IN 89/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des DRK
Schwesternschaft "Übersee" e. V., Gökerstraße 125 L, 26384 Wilhelmshaven (AG
Oldenburg, VR 130401), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der
am 09.09.2019 um 11:59 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Wilhelmshaven einsehbar.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 20.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 89/19 · DRK Schwesternschaft "Übersee" e. V. · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 89/19
Wirksam am
09.09.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), VR 130401
10 IN 89/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des DRK
Schwesternschaft "Übersee" e. V., Gökerstraße 125 L, 26384 Wilhelmshaven, ist
am 09.09.2019 um 11:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des
Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Heiner Buß, Hauptstrasse 143, 26639
Wiesmoor, Tel.: (04944) 9132990, Fax: (04944) 913299-1, E-Mail:
info@buss-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.

Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven
- Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 09.09.2019

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