HRB 30427

Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg OT Borna

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Liebschützberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
26.10.2023
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Heiko Grunzig

Heidenau

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Zweigniederlassung

Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen

Mügeln

Zweigniederlassung

Meine-Busreisen.de - Zweigniederlassung der Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen

Markranstädt

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-18 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Drive & Travel Logistics UG (haftungsbeschränkt) Leipzig
  2. Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen Leipzig

Gegenstand des Unternehmens

Veranstaltung und Vermittlung von Reisen aller Art (Bus, Flug, Schiff, individuell), Personenbeförderung, Transportleistungen und touristischen Nebenleistungen, Organisation von Events, Shows, Konzerten und anderen Veranstaltungen, Fahrdiensttätigkeit mit Begleitung und Betreuung, Mietwagenbetrieb, Aus- und Weiterbildungstätigkeit einschließlich der Vermittlung von Dozenten, gewerblicher Güterkraftverkehr, Fahrzeughandel und -überführung sowie der Betrieb einer Fahrschule und die Berufskraftfahreraus- und Weiterbildung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 405 IN 1945/22 · Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1945/22
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 30427
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1945/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 30427
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Grunzig
vertreten durch den Gesellschafter Mirko Wadewitz
vertreten durch den Gesellschafter Rainer Schade
vertreten durch den Gesellschafter Torsten Schade

- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 23.04.2026 festgesetzt auf:

Vergütung
XXXX EUR
Auslagen
XXXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXXX EUR
Gesamtbetrag
XXXX EUR
in Worten
XXXX XX/100 EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe
Das Verfahren wurde am 02.03.2023 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 10.11.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt XXXX EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXXX EUR.

Zusätzlich zur Regelvergütung steht dem Insolvenzverwalter noch ein Mehrbetrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV in Höhe von XXXX EUR zu.

Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von XX Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 10.11.2025 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für XXXX bewirkte Zustellungen insgesamt XXXX EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 405 IN 1945/22 · Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1945/22
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 30427
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1945/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 30427
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Grunzig
vertreten durch den Gesellschafter Mirko Wadewitz
vertreten durch den Gesellschafter Rainer Schade
vertreten durch den Gesellschafter Torsten Schade
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 09.06.2026 beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 1.179.489,71 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 29.559,00 EUR zur Verfügung".

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 1945/22 · Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1945/22
Wirksam am
20.01.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 30427
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1945/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 30427
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Grunzig
vertreten durch den Gesellschafter Mirko Wadewitz
vertreten durch den Gesellschafter Rainer Schade
vertreten durch den Gesellschafter Torsten Schade
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 27.02.2026 den Forderungen beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 405 IN 1945/22 · Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1945/22
Wirksam am
07.02.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 30427
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1945/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 30427
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Grunzig
vertreten durch den Gesellschafter Mirko Wadewitz
vertreten durch den Gesellschafter Rainer Schade
vertreten durch den Gesellschafter Torsten Schade

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 06.02.2024 festgesetzt auf

Vergütung
EUR
Auslagen
EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
EUR
Gesamtbetrag
EUR

in Worten: EUR

Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe
Rechtsanwalt Thomas Jacobs als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 22.12.2022 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.03.2023.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 06.11.2023 mit Ergänzung vom 13.12.2023 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von EUR.

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin EUR.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von 15 % der Regelvergütung. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 06.11.2023 mit Ergänzung vom 13.12.2023 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag in Höhe der beantragten 15 Prozent, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

Der Vergütungswert beträgt mithin EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 1945/22 · Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1945/22
Wirksam am
13.03.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 30427
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 405 IN 1945/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 30427
vertreten durch den Gesellschafter Mirko Wadewitz
vertreten durch den Gesellschafter Rainer Schade
vertreten durch den Gesellschafter Torsten Schade

Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Uferstraße 19
04105 Leipzig

- wurde am 02.03.2023 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 3038511 Email geschäftlich: leipzig@brinkmann-partner.de Telefon geschäftlich: 0341 303850

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.04.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 11.05.2023 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1945/22 · Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1945/22
Wirksam am
22.12.2022
Registerbezug
Leipzig, HRB 30427
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 402 IN 1945/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 30427
vertreten durch den Gesellschafter Mirko Wadewitz
vertreten durch den Gesellschafter Rainer Schade
vertreten durch den Gesellschafter Torsten Schade

ergeht am 22.12.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 22.12.2022 um 09:45 Uhr die vor-
läufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

RechtsanwaltThomas Jacobs
Tschaikowskistraße 2
04105 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 303850
Telefax: 0341 3038511
Email geschäftlich: leipzig@brinkmann-partner.de

bestellt.

3. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allge-
meines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfü-
gungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen,

insbesondere Forderungen
- auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
5. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,
nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin
zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten
Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen,
Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren,
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen
(§ 22 Abs. 3 InsO).

7. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22
Abs. 2 InsO).

8. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen
die Kosten des Verfahrens decken wird.

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen
eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände
betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der
Vermögensauskunft.

....

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht LeipzigBernhard-Göring-Straße 6404275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. -
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. -
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. -
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.- -
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 30427 HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Liebschützberg, Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg OT Borna. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gese…
HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Liebschützberg, Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg OT Borna. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 30427 HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Leipzig, Max-Liebermann-Straße 21c, 04157 Leipzig. Neuer Sitz: Liebschützberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg…
HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Leipzig, Max-Liebermann-Straße 21c, 04157 Leipzig. Neuer Sitz: Liebschützberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Oschatzer Straße 25, 04758 Liebschützberg OT Borna. Errichtet: Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma: 02977 Hoyerswerda, Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 47, Haus D, 02977 Hoyerswerda; 04769 Mügeln, Geschäftsanschrift: Altmarkt 12, 04769 Mügeln. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schade, Torsten, Markranstädt, *XX.XX.XXXX; Wadewitz, Claus Mirko, Leisnig, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30427 HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Leipzig, Max-Liebermann-Straße 21c, 04157 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jahn, Michael, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Grunzi…
HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Leipzig, Max-Liebermann-Straße 21c, 04157 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jahn, Michael, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Grunzig, Heiko, Heidenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Grunzig, Heiko, Heidenau, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30427 HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Leipzig, Max-Liebermann-Straße 21c, 04157 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), …
HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Leipzig, Max-Liebermann-Straße 21c, 04157 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und 14 (Jahresabschluss) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Zweigniederlassung(en) mit abweichender Firma: Firma und Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung in Markranstädt geändert: Meine-Busreisen.de - Zweigniederlassung der Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, 04420 Markranstädt, Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 7, 04420 Markranstädt. Zweigniederlassung Wittichenau aufgehoben. 02997 Wittichenau, Geschäftsanschrift: Keula 13, 02997 Wittichenau. Neuer Gegenstand: Veranstaltung und Vermittlung von Reisen aller Art (Bus, Flug, Schiff, individuell), Personenbeförderung, Transportleistungen und touristischen Nebenleistungen, Organisation von Events, Shows, Konzerten und anderen Veranstaltungen, Fahrdiensttätigkeit mit Begleitung und Betreuung, Mietwagenbetrieb, Aus- und Weiterbildungstätigkeit einschließlich der Vermittlung von Dozenten, gewerblicher Güterkraftverkehr, Fahrzeughandel und -überführung sowie der Betrieb einer Fahrschule und die Berufskraftfahreraus- und Weiterbildung. Prokura erloschen: Schade, Torsten, Markranstädt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Grunzig, Heiko, Heidenau, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30427 HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Leipzig, Max-Liebermann-Straße 21c, 04157 Leipzig. Zweigniederlassung(en) mit abweichender Firma: Der Markranstädter - Zweigniederlassung der Drive & Tra…
HRB 30427: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, Leipzig, Max-Liebermann-Straße 21c, 04157 Leipzig. Zweigniederlassung(en) mit abweichender Firma: Der Markranstädter - Zweigniederlassung der Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen, 04420 Markranstädt, Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 29, 04420 Markranstädt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schade, Torsten, Markranstädt, *XX.XX.XXXX.
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HRB 30427 HRB 30427: Drive & Travel Logistics UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, Diezmannstraße 12, 04207 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 22.550,00 EUR auf 25…
HRB 30427: Drive & Travel Logistics UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, Diezmannstraße 12, 04207 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 22.550,00 EUR auf 25.050,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma,Sitz), 2 (Gegenstand), und 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Drive & Travel GmbH Fahren-Schulen-Reisen. Änderung der Geschäftsanschrift: Max-Liebermann-Straße 21c, 04157 Leipzig. Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma: 02997 Wittichenau, Geschäftsanschrift: Keula 13, 02997 Wittichenau. Neuer Gegenstand: Geschäftlicher Gegenstand des Unternehmens ist die Veranstaltung und Vermittlung von Reisen aller Art (Bus, Flug, Schiff, individuell), Personenbeförderung, Transportleistungen und touristischen Nebenleistungen, Organisation von Events, Shows, Konzerten und anderen Veranstaltungen, Fahrdiensttätigkeit mit Begleitung und Betreuung, Mietwagenbetrieb, Aus- und Weiterbildungstätigkeit einschließlich der Vermittlung von Dozenten. Neues Stammkapital: 25.050,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 30427 HRB 30427:Drive & Travel Logistics UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, Diezmannstraße 12, 04207 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2014. Geschäftsanschrift: Diezmanns…
HRB 30427:Drive & Travel Logistics UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, Diezmannstraße 12, 04207 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2014. Geschäftsanschrift: Diezmannstraße 12, 04207 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: (1) die Veranstaltung und Vermittlung von Reisen aller Art (Bus, Flug, Schiff, individuell), Personenbeförderung, Transportleistungen und touristischen Nebenleistungen, Organisation von Events, Shows, Konzerten und anderen Veranstaltungen. 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Jahn, Michael, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.