HRA 5218
Dreiring-Werk GmbH & Co.KG
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Krefeld
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Krefeld
- Datenstand
- 2024-04-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-23 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
7 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 24.09.2026
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA 5218), vertr. d.: 1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB 41049), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf fiktive Teilungsmasse einsetzen EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.09.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 15.11.2024
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA 5218), vertr. d.: 1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB 41049), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf fiktive Teilungsmasse einsetzen EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.10.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 13.09.2024
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
In dem Insolvenzverfahren Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA 5218), vertr. d.: 1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB 41049), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), werden die Vergütung und die Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Heidenfelder festgesetzt auf:
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Der festgesetzte Gesamtbetrag ist als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse zu zahlen.
Begründung:
Der Sonderinsolvenzverwalterin erhält für die von ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin ist der Wert des Masseanteils auf den sich ihre Tätigkeit bezieht.
Vorliegend hat sich die Tätigkeit der Sonderinsolvenzverwalterin auf die Prüfung der vom Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen weiterer Gesellschaften der Kappus Gruppe angemeldeten Forderungen zur Insolvenztabelle beschränkt.
Die Summe dieser von ihr zu prüfenden Forderungen beträgt 1.401.981,34 €. Die auf die festgestellten Forderungen entfallende Quote beträgt voraussichtlich 50,5055 %, so dass bei der Festsetzung der Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin von einer Berechnungsgrundlage von 156.976,09 € ausgegangen wurde.
Angesichts der verringerten Aufgaben der Sonderinsolvenzverwalterin ist die auf Basis dieser Berechnungsgrundlage ermittelte Regelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV regelmäßig um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 InsVV zu mindern. Vorliegend wurde ein Abschlag in Höhe von 85% geltend gemacht.
Erschöpft sich die Tätigkeit wie im vorliegenden Verfahren auf die Prüfung einzelner zur Tabelle angemeldeter Ansprüche, kann die Vergütung nicht höher festgesetzt werden als der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Dieser Betrag war antragsgemäß als Vergütung nebst der Auslagenpauschale gem. § 8 InsVV und des abzuführenden Umsatzsteuerbetrags gem. § 7 InsVV festzusetzen.
Auf den Vergütungsantrag vom 19.03.2024 wird verwiesen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.09.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 03.01.2024
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 25.01.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 05.03.2019
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
- Insolvenzgericht -
8 IE 6/18
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstr. 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA
5218),
vertreten durch:
1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB 41049), Carl-Legien-Str.
22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),
1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179
Obertshausen, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Hellmut Damlachi, Waidmannstraße 7-9, 60596 Frankfurt am Main,
wird zur Prüfung und Entscheidung über das Prüfungsergebnis hinsichtlich der
bereits zur Tabelle angemeldeten oder künftig anzumeldenden Forderungen des
Insolvenzverwalters der nachfolgenden Gesellschaften, Herr Rechtsanwalt Dr.
Franz-Ludwig Danko, Wiener Straße 120, 60599 Frankfurt am Main:
1. M. Kappus GmbH & Co. KG
2. Kappus Seifen GmbH Riesa & Co. KG
3. Hirtler Seifen GmbH
4. Parfumerie Verly GmbH
die Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue
Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, bestimmt.
Begründung:
Im hiesigen Verfahren wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Wiener
Straße 120, 60599 Frankfurt am Main zum Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig ist er auch zum Insolvenzverwalter in folgenden Verfahren bestellt
worden:
1. M. Kappus GmbH & Co. KG, 8 IE 2/18
2. Kappus Seifen GmbH Riesa & Co. KG, 8 IE 7/18
3. Hirtler Seifen GmbH, 8 IE 4/18
4. Parfumerie Verly GmbH, 8 IE 8/18
Nunmehr waren bzw. sind auch zukünftig aufgrund von Ansprüchen der oben
genannten Gesellschaften gegen die hiesige Schuldnerin Forderungsanmeldung
durch den Insolvenzverwalter anzumelden.
Der Insolvenzverwalter ist an der Prüfung der Forderung aufgrund seines
Vertretungsausschlusses gehindert.
Die bestellte Rechtsanwältin Petra Heidenfelder hat ihre Bereitschaft zur
Übernahme des Amtes bekundet.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5218 HRA 5218: Dreiring-Werk GmbH & Co.KG, Krefeld, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld. Prokura erloschen: Becker, Alexander, Obertshausen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (8 IE 6/18…
Forderungsprüfung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 11.12.2018
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
der Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstr. 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld,
HRA 5218), vertr. d.: 1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB
41049), Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner
Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker,
Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), 1.3.
Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter
ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Wiener
Straße 120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.: +49 561 491746812, Fax: +49 561
491746817, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 17.01.2019,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung
sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 07.02.2019, 14:00 Uhr, 18-270 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am
Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine
Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 03.12.2018
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstr. 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA
5218),
vertreten durch:
1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB 41049), Carl-Legien-Str.
22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),
1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179
Obertshausen, (Geschäftsführerin),
1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, MENTOR SOCIETÄT AG, Berliner Str. 40, 63065
Offenbach am Main,
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Wiener Straße
120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.: +49 561 491746812, Fax: +49 561 491746817,
E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der vorläufige Gläubigerausschuss wird als Gläubigerausschuss beibehalten.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 27.11.2018
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstr. 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA
5218),
vertreten durch:
1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach - HRB 41049), Carl-Legien-Str. 22,
63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),
1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179
Obertshausen, (Geschäftsführerin),
1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, MENTOR SOCIETÄT AG, Berliner Str. 40, 63065
Offenbach am Main,
wird der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 21, 22 InsO ermächtigt,
Verbindlichkeiten in Höhe von höchstens 2.649.000 Euro zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu begründen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 07.11.2018
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
- Insolvenzgericht -
8 IE 6/18
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstr. 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA
5218),
vertreten durch:
1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach - HRB 41049), Carl-Legien-Str. 22,
63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),
1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179
Obertshausen, (Geschäftsführerin),
1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, MENTOR SOCIETÄT AG, Berliner Str. 40, 63065
Offenbach am Main,
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) der vorläufige Insolvenzverwalter
ermächtigt,
Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse in entsprechender
Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO im Zusammen hang mit der Aufnahme eines Kredits
bei der Commerzbank AG in Frankfurt am Main in Höhe von 1.100.000,00 Euro zu
begründen, insb. hinsichtlich der Forderungen der Commerzbank AG auf
Kreditrückzahlung, Zinsen und Kosten.
Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse in entsprechender
Anwendung des §§ 55 Abs. 2InsO im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur
Besicherung des oben genannten Kredits zu begründen, insb. den Kredit aus
Mitteln der späteren Insolvenzmasse abzusichern durch:
- Abschluss einer Globalzession betreffend die Forderungen der Antragstellerin
aus Warenlieferungen und Leistungen gegen die Drittschuldner mit den
Anfangsbuchstaben A-Z;
- Abschluss einer Raumsicherungsübereignung betreffend die Vorräte der
Schuldnerin
Gründe:
Die Ermächtigungen sind zur Fortführung des Geschäftsbetriebs der
Antragstellerin und zu Erwirtschaftung weiterer Masse erforderlich.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 6/18 · Dreiring-Werk GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 6/18
- Wirksam am
- 05.11.2018
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5218
Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstr. 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA
5218), vertr. d.: 1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach - HRB 41049),
Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner
Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker,
Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), 1.3.
Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin), ist am 05.11.2018 die Anordnung der Eigenverwaltung auf
Antrag der Antragstellerin aufgehoben.und die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf
den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden
Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko,
Danko Insolvenzverwaltung, Wiener Straße 120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.:
+49 561 491746812, Fax: +49 561 491746817, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5218 HRA 5218: Dreiring-Werk GmbH & Co.KG, Krefeld, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld. Prokura erloschen: Schröder, Matthias, Stolberg, *XX.XX.XXXX.
HRA 5218 Dreiring-Werk GmbH & Co.KG, Krefeld, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzu…
HRA 5218 Dreiring-Werk GmbH & Co.KG, Krefeld (Hentrichstr. 17, 47809 Krefeld). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schröder, Matthias, Stolberg, *XX.X…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.